5421/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.03.2026
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Marktbeherrschende Stellung einzelner Betreiber steuerbarer Kraftwerke und deren Auswirkungen auf den österreichischen Strommarkt
Steuerbare Kraftwerke und Speicher bilden das sicherheitsrelevante Rückgrat der Stromversorgung in Österreich. Immer dann, wenn erneuerbare Energieerzeugungsanlagen witterungsbedingt nur eingeschränkt Strom produzieren, müssen diese Anlagen kurzfristig einspringen und die notwendige Strommenge bereitstellen. Damit kommt ihnen eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit, Preisbildung und Netzstabilität zu.
Internationale Wettbewerbsbehörden weisen zunehmend darauf hin, dass in Strommärkten mit knappen steuerbaren Kapazitäten einzelne Erzeuger und Speicherbetreiber „unverzichtbar“ werden können und dadurch faktisch eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Eine solche Stellung hat unmittelbare rechtliche und marktwirtschaftliche Konsequenzen. Kraftwerks- und Speicherbetreiber dürfen insbesondere keine Erzeugungskapazitäten koordiniert zurückhalten, um Preise zu erhöhen, denn das wäre ein Verhalten, das als missbräuchlich gilt und kartellrechtlich untersagt ist.
Gerade für Österreich ergibt sich eine besonders sensible Ausgangslage, weil mehrere strukturelle Faktoren gleichzeitig aufeinandertreffen und damit die allgemeine Abhängigkeit von wenigen Erzeugern und Speicherbetreibern verstärken. Die Kombination aus begrenzten inländischen steuerbaren Erzeugungs- und Speicherkapazitäten, der zunehmend stark schwankenden Einspeisung aus erneuerbaren Energien, den unzureichend ausgebauten grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten in Europa sowie der besonderen Systemrelevanz von einzelnen österreichischen Kraftwerken und Speichern führt dazu, dass wenige Betreiber in kritischen Stunden das Stromsystem stabilisieren müssen und de facto beherrschen.
In solchen Situationen entsteht ein strukturelles Machtgefälle, denn wer in Engpassstunden verfügbar ist, beeinflusst maßgeblich, in welcher Höhe sich die Marktpreise bilden und ob die Nachfrage überhaupt gedeckt werden kann. Dies birgt erhebliche Risiken für Wettbewerb, Versorgungssicherheit und Preisentwicklung.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wie stellt sich nach Kenntnisstand Ihres Ressorts und nachgelagerten Behörden die aktuelle Konzentration steuerbarer Erzeugungs- und Speicherleistung in Österreich dar?
a. Welche Betreiber verfügen über welchen Anteil an relevanten Kraftwerks- und Speicherkapazitäten, die in Engpassstunden zur Stabilisierung des Stromsystems beitragen?
2. Welche Kriterien und Analysen werden von Ihrem Ressort und nachgelagerten Behörden herangezogen, um die potenzielle Systemrelevanz und Unverzichtbarkeit einzelner Kraftwerke und Speicher zu bewerten?
a. Welche konkreten Erkenntnisse liegen für die vergangenen Jahre vor?
3. In welchem Umfang wurden Erzeuger und Speicherbetreiber in den letzten fünf Jahren als „systemkritisch“ oder „unverzichtbar“ eingestuft?
a. Welche strukturellen Merkmale des Marktes tragen nach Einschätzung Ihres Ressorts zu dieser Unverzichtbarkeit bei?
4. Welche spezifischen Hinweise, Marktbeobachtungen oder Indikatoren liegen Ihrem Ressort darüber vor, ob einzelne Betreiber steuerbarer Kapazitäten eine marktbeherrschende Stellung einnehmen könnten, insbesondere in Stunden knapper Erzeugungsleistung?
5. Wie bewertet Ihr Ressort die bestehenden kartellrechtlichen und energiewirtschaftlichen Überwachungsmechanismen in Bezug auf die Sicherstellung, dass Betreiber steuerbarer Kraftwerke und Speicher keine Kapazitäten strategisch zurückhalten, um Preise zu beeinflussen oder Engpasssituationen zu verstärken?
6. Welche Maßnahmen oder Prüfinstrumente stehen den österreichischen Behörden zur Verfügung, um das Verhalten von Kraftwerksbetreibern in potenziell marktverzerrenden Situationen zu analysieren und gegebenenfalls energiewirtschaftliche oder wettbewerbsrechtliche Konsequenzen zu ziehen?
7. Wie beurteilt Ihr Ressort die Rolle einzelner Betreiber in Zeiten besonders niedriger erneuerbarer Erzeugung und hoher Last?
a. Welche Auswirkungen hat diese Rolle auf die Preisbildung sowie auf die inländische und grenzüberschreitende Versorgungssicherheit?
8. Welche Einflussfaktoren – wie Netzengpässe, unzureichende grenzüber schreitende Übertragungskapazitäten oder regionale Lastverteilungen – tragen nach Einschätzung Ihres Ressorts dazu bei, dass Betreiber steuerbarer Kraftwerke in bestimmten Stunden eine besonders starke Marktmacht entfalten können?
9. Welche mittel- und langfristigen Entwicklungen erwartet Ihr Ressort im Hinblick auf die Verfügbarkeit steuerbarer Kapazitäten in Österreich und im europäischen Energiebinnenmarkt?
a. Wie wirken sich diese Entwicklungen auf die Wettbewerbssituation am österreichischen Strommarkt aus?
10. Wie wird in Ihrem Ressort sichergestellt, dass die im Markt tätigen Betreiber die für marktbeherrschende Erzeuger geltenden Verhaltenspflichten einhalten, insbesondere im Bereich der Kapazitätsbereitstellung, Transparenz und Angebotsstrategie?
11. Welche energiepolitischen oder regulatorischen Maßnahmen hält Ihr Ressort für notwendig, um künftig sicherzustellen, dass die Struktur des österreichischen Strommarkts weder faktische Monopolstellungen einzelner Betreiber zulässt noch Anreize für marktmissbräuchliches Verhalten schafft?
12. Wie beurteilen Sie die Wechselwirkung zwischen nationalen Erzeugungsstrukturen und europäischen Strommarktmechanismen im Hinblick auf die Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen einzelner Akteure?
a. Welche Position vertreten Sie dazu auf EU-Ebene?
13. Welche Überlegungen oder Szenarien liegen in Ihrem Ressort vor, die mögliche marktverzerrende Effekte einzelner Betreiber in Extremsituationen – etwa bei außergewöhnlichen Lastspitzen oder langanhaltend geringer Einspeisung aus erneuerbaren Energien – systematisch bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen skizzieren?