5425/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Barbara Neßler, Markus Koza, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend aktueller Stand des Unterhaltsgarantiefonds

BEGRÜNDUNG

36 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden in Österreich müssen gänzlich ohne Unterhaltszahlungen oder Ersatzleistungen auskommen. Das sind insgesamt 59.000 Kinder. (Siehe Unterhaltsbefragung BMSGPK). Alleinerziehende (90% davon sind Frauen) sind besonders armutsgefährdet, ihre prekäre finanzielle Situation trägt besonders zur hohen Kinderarmut bei Kindern in Ein-Eltern Haushalten bei. Gleichzeitig sind die Kinderkosten bei Ein-Eltern Haushalten exorbitant höher als bei Haushalten, in denen Kinder mit beiden Elternteilen zusammenleben.

Laut Medienberichten (die Presse, am 23.03.2026) sowie dem aktuellen Organigramm des Sozialministeriums wurde innerhalb der Sektion V („sozialpolitische Grundsatzfragen“) bereits eine eigene Abteilung („V/B/12 – Unterstützungsfonds für Alleinerziehende“) eingerichtet. Diese soll den geplanten „Unterhaltsgarantie-Fonds zur Vermeidung von Frauen- und Kinderarmut“ aufbauen und vollziehen.

Der entsprechende Fonds ist zwar im Regierungsprogramm vorgesehen und mit jährlich 35 Millionen Euro ab 2026 budgetär eingeplant, verfügt jedoch bislang über keine gesetzliche Grundlage. Innerhalb der Bundesregierung bestehen weiterhin inhaltliche Differenzen, insbesondere hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen wie Einkommensgrenzen. Fakt ist auch, dass die budgetierten 35 Millionen Euro für den Fonds nicht ausreichen werden um einen vollständigen Lückenschluss bei allen Kindern und Jugendlichen zu erzielen.

Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage wurden bereits personelle und organisatorische Maßnahmen gesetzt, darunter die Einrichtung der Abteilung, die Zuweisung von Mitarbeiter:innen sowie die Ausschreibung einer Leitungsfunktion.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz des Mitteleinsatzes sowie nach dem tatsächlichen Arbeitsauftrag dieser Organisationseinheit.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.   Seit wann besteht die Abteilung „V/B/12 – Unterstützungsfonds für Alleinerziehende“ im Bundesministerium?

2.   Auf welcher Grundlage wurde diese Abteilung eingerichtet, obwohl der entsprechende Fonds noch nicht gesetzlich beschlossen ist?

3.   Welche konkreten Aufgaben wurden dieser Abteilung bislang übertragen?

4.   Wie viele Mitarbeiter:innen sind derzeit dieser Abteilung zugeordnet (bitte nach Funktionen und Beschäftigungsausmaß aufschlüsseln)?

5.   Welche Personalkosten sind seit Einrichtung der Abteilung angefallen?

6.   Welche weiteren Sach- und Verwaltungskosten sind bislang im Zusammenhang mit dieser Abteilung entstanden?

7. Welche konkreten Arbeitsergebnisse hat die Abteilung seit ihrer Einrichtung vorzuweisen?

8.   Warum wurde die Ausschreibung der Abteilungsleitung bereits durchgeführt, obwohl keine gesetzliche Grundlage für den Fonds besteht?

9.   Wie sollen die 35 Millionen EURO, die laut Regierungsprogramm für den Unterhaltsfonds budgetiert werden, genau eingesetzt werden?

10. Welche Schritte sind noch erforderlich, um die gesetzliche Grundlage für den Fonds zu schaffen?

11. Bis wann rechnen Sie mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs?

12. Ist aus heutiger Sicht ein Start des Fonds im Jahr 2026 realistisch?

13. Welche Maßnahmen setzen Sie, um eine rasche politische Einigung und Umsetzung des Fonds sicherzustellen?