5440/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ricarda Berger
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend NGO-Business: Finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Verein COURAGE und allfällige Auswirkungen auf die Förderwürdigkeit
Der Wiener Gemeinderat hat am 18. November 2025 erneut die Förderung des Vereins „COURAGE – Österreichisches Institut für Beziehungs- und Sexualforschung“ (ZVR-Zahl 244209117) beschlossen. Im dazugehörigen Kostenplan finden sich jedoch Auffälligkeiten, die erhebliche Fragen hinsichtlich der finanziellen Stabilität des Vereins und des Umgangs mit Fördermitteln aufwerfen.
So weist der Kostenplan unter „Einnahmen“ Darlehen des Vereinsobmannes in der Höhe von 115.000 Euro für 2023 und 34.000 Euro für 2024 aus. Gleichzeitig wurden im Jahr 2024 49.000 Euro an den Vereinsvorsitzenden ausbezahlt. Für 2025 scheint kein Darlehensansatz mehr auf. Diese Vorgänge lassen Zweifel entstehen, ob der Verein solide wirtschaftet, ob Darlehen ordnungsgemäß vereinbart wurden und ob Fördermittel – auch solche aus Ressorts des Bundes – allenfalls in Zahlungen an den Vereinsobmann flossen.
Da der Verein COURAGE in mehreren Jahren Förderungen aus Ihrem Ressort sowie anderen Bundesbereichen erhielt, ist zu klären, ob diese Fördermittel korrekt verwendet wurden, ob ordnungsgemäße Kontrollen stattfanden und ob der Verein unter diesen Voraussetzungen weiterhin als förderwürdig einzustufen ist.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihrem Ressort bekannt, weshalb der Vereinsvorsitzende dem Verein COURAGE in den Jahren 2023 und 2024 Darlehen in Höhe von insgesamt 149.000 Euro gewährt hat?
2. Seit wann liegen Ihrem Ressort Informationen über diese Darlehen vor und wie wurde darauf reagiert?
3. Wie beurteilt Ihr Ressort den Umstand, dass im Jahr 2024 zwar 34.000 Euro als Darlehen gegeben, jedoch 49.000 Euro an den Vereinsvorsitzenden zurückgezahlt wurden?
4. Wurde geprüft, ob diese Zahlung aus Mitteln erfolgte, die aus Bundesförderungen stammen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Liegen Ihrem Ressort Informationen darüber vor, ob für die gewährten Darlehen ordnungsgemäße Verträge errichtet wurden und welche Konditionen (Laufzeit, Verzinsung, Rückzahlungsmodalitäten) vereinbart wurden?
6. Ist bekannt, wann die Darlehen konkret ausbezahlt wurden und zu welchem Zeitpunkt die Zahlung an den Vereinsvorsitzenden 2024 erfolgte?
7. Kann ausgeschlossen werden, dass Bundesmittel – direkt oder indirekt – zur Rückzahlung dieser Beträge verwendet wurden?
8. Wie bewertet Ihr Ressort die Tatsache, dass der Verein seinem Vorsitzenden offenbar eine Summe von rund 100.000 Euro schuldet?
9. Wurden Maßnahmen zur Überprüfung der finanziellen Stabilität des Vereins gesetzt?
a. Wenn ja, welche?
b. Falls nein, warum wurde keine Überprüfung vorgenommen?
10. Liegen Ihrem Ressort Informationen darüber vor, in welchem Umfang der Verein Einnahmen aus entgeltlichen Workshops generiert?
11. Wurden diese Einnahmen in früheren Förderverfahren berücksichtigt?
12. In welcher Höhe erhielt der Verein COURAGE in den Jahren 2023 bis 2025 Fördermittel aus Ihrem Ressort? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Förderinstrument)
13. Wurden bei Bewilligung dieser Förderungen wirtschaftliche Risikofaktoren oder allfällige Abhängigkeiten von Darlehen berücksichtigt?
14. Hält Ihr Ressort den Verein COURAGE unter den dargestellten Umständen weiterhin für förderwürdig?
15. Welche Förderungen bzw. Unterstützungen erhielt der Verein COURAGE aus Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen seit 2020?
16. Wird Ihr Ressort künftig zusätzliche Prüfmaßnahmen einführen, bevor weitere Fördermittel gewährt werden?