5446/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Formalitäten des Notenwechsels im Zusammenhang mit der geplanten Reform des Südtiroler Autonomiestatuts

Mit Schreiben der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni vom 16. März 2026 wurde die Republik Österreich über eine geplante Änderung des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol in Kenntnis gesetzt und ein entsprechender Entwurf eines italienischen Verfassungsgesetzes übermittelt.

Dieser Schritt stellt laut Ministerratsvortrag vom 24. März 2026[1] den Beginn eines diplomatischen Notenwechsels zwischen Österreich und Italien dar, der an die bestehende völkerrechtliche Praxis im Zusammenhang mit dem Pariser Vertrag von 1946 sowie der Streitbeilegungserklärung von 1992 anknüpft. Im Rahmen dieser gewachsenen bilateralen Praxis kommt der formellen, zwischenstaatlichen Kommunikation eine zentrale Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung der Schutzfunktion Österreichs gegenüber der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung in Südtirol.

Der übermittelte Verfassungsgesetzentwurf ist laut Ministerratsvortrag das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen zwischen der italienischen Regierung, der Region Trentino-Südtirol sowie den autonomen Provinzen Bozen und Trient, wobei insbesondere Vertreter des Landes Südtirol maßgeblich eingebunden waren.

Gleichzeitig wird im Vortrag ausgeführt, dass Österreich über den Fortgang dieser Verhandlungen regelmäßig durch den Landeshauptmann von Südtirol sowie weitere Vertreter der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten unterrichtet wurde.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, über welche konkreten Kanäle der Entwurf an österreichische Stellen übermittelt wurde und ob dies ausschließlich im Rahmen der formellen zwischenstaatlichen Kommunikation erfolgte oder auch regionale Akteure eingebunden waren.

Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da die Art der Übermittlung Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung sowie auf die Einhaltung der völkerrechtlichen Zuständigkeiten im Rahmen des Notenwechsels haben kann.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes­ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage

1.   Wie gestaltete sich in der Vergangenheit der Ablauf eines Notenwechsels zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik?

a.   Wie wird ein solcher Notenwechsel üblicherweise eingeleitet?

b.   Welche staatlichen oder sonstigen Akteure sind daran beteiligt?

c.   In welcher Phase des italienischen Gesetzgebungsverfahrens erfolgt ein solcher Notenwechsel üblicherweise?

d.   Wie gestaltet sich der weitere Ablauf nach Einleitung des Notenwechsels?

e.   Haben sich Ablauf oder Praxis des Notenwechsels im Vergleich zur gegenwärtigen Vorgehensweise verändert?

i.     Wenn ja, inwiefern?

2.   Wurde der Entwurf im für die Abänderung des Südtiroler Autonomiestatuts im Zuge dieses Notenwechsels von der italienischen Regierung an die österreichische Bundesregierung übermittelt?

3.   Wann und von welchem konkreten Vertreter der italienischen Regierung wurde der Autonomie-Entwurf an die österreichische Bundesregierung übermittelt?

4.   Was war der konkrete Inhalt des im Ministerratsvortrag erwähnten Schreibens der italienischen Ministerpräsidentin vom 16. März 2026?

5.   Welche Unterlagen wurden im Zusammenhang mit diesem Schreiben an österreichische Stellen übermittelt?

6.   Wurde seitens der österreichischen Bundesregierung bereits eine Antwort auf das Schreiben der italienischen Ministerpräsidentin vom 16. März 2026 übermittelt?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Wie lautet der konkrete Inhalt dieser Antwort?

7.   Lagen österreichischen Regierungsstellen vor dem formellen Schreiben der italienischen Regierung bereits Entwürfe oder Teile des gegenständlichen Verfassungsgesetzentwurfs vor?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Von welchen Stellen wurden diese übermittelt?

8.   Welche Rolle kam dem Landeshauptmann von Südtirol sowie weiteren Vertretern des Landes Südtirol bei der Übermittlung oder Vorabinformation zu diesem Entwurf zu?

9.   In welcher Form erfolgte die laufende Unterrichtung Österreichs durch Vertreter Südtirols konkret?

10. Entspricht es aus Ihrer Sicht den üblichen diplomatischen Gepflogenheiten, dass Inhalte eines geplanten Notenwechsels auch über regionale politische Akteure und nicht ausschließlich über staatliche Stellen kommuniziert werden?

11. Warum haben Sie trotz der Tragweite dieser Autonomiereform den Nationalrat vor Abgabe der Stellungnahme der Bundesregierung nicht mit der Materie befasst?

12. Warum haben Sie die vorgebrachten Bedenken zur Autonomiereform, die von mehreren Parteien, Experten, ehemaligen und aktiven Abgeordneten, Vereinen sowie Teilen der Zivilgesellschaft geäußert wurden, in der Stellungnahme der Bundesregierung nicht berücksichtigt?

13. Wann ist mit der Vorlage des Autonomieberichts Ihres Ressorts an das Parlament zu rechnen?

a.   Aus welchen Gründen haben Sie diesen bislang nicht vorgelegt?

b.   Welche Inhalte und Schwerpunkte wird der Autonomiebericht umfassen?



[1]     https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:a4e4e79c-285f-4196-827d-ba24115699fe/46_10_mrv.pdf (aufgerufen am 26.03.2026)