5447/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Österreich-Bezüge im Fall Jeffrey Epstein

Der Fall des US-amerikanischen Finanzinvestors Jeffrey Epstein, der wegen schwerwiegender Sexualdelikte angeklagt war und 2019 in Haft verstarb, hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Jüngst veröffentlichte Dokumente des US-Justizministeriums legen nahe, dass es auch Verbindungen nach Österreich gibt.[1] Diese Bezüge werfen Fragen hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Relevanz und der Rolle österreichischer Behörden auf.

In den veröffentlichten Unterlagen findet sich ein österreichischer Reisepass, der auf den Namen „Marius Robert Fortelni“ ausgestellt ist und ein Foto von Epstein enthält. Der Pass wurde 1982 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellt und lief 1987 ab. Als Wohnort ist Dammam, Saudi-Arabien, angegeben. Dieser Pass wurde 2019 in einem Safe in Epsteins New Yorker Stadthaus gefunden. Die Authentizität dieses Dokuments und die Umstände seiner Ausstellung sind unklar.[2]

Des Weiteren zeigen die Dokumente finanzielle Transaktionen mit Österreich-Bezug. So wurde eine Überweisung in Höhe von 2.750 Euro an die „Stadt Wien Wr. Kons. GmbH“ dokumentiert. Der genaue Zweck dieser Zahlung ist nicht ersichtlich.[3]

Zudem gibt es Hinweise auf institutionelle Kontakte. Einladungsschreiben des International Peace Institute (IPI) in Wien an Epstein wurden gefunden. Das IPI hat den Status einer „Quasi-Internationalen Organisation“ in Österreich. Die Natur und der Umfang dieser Kontakte bedürfen weiterer Aufklärung.

Weiters gibt es auch einen E-Mailverkehr zwischen Steven Ban non und Jeffrey Epstein der sich mit Erdogans Aussage „‘War Between the Cross and Crescent‘ over Austria Mosque Closures“ beschäftigt.[4]

Angesichts dieser Informationen ist es von öffentlichem Interesse zu erfahren, inwieweit österreichische Behörden über diese Sachverhalte informiert sind, und welche Maßnahmen ergriffen wurden oder werden, um mögliche strafrechtliche Relevanzen zu prüfen.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.   Sind Ihnen und den zuständigen Abteilungen Ihres Ressorts die in den Epstein Dokumenten genannten Österreich-Bezüge bekannt?

2.   Wurde die Echtheit des österreichischen Reisepasses auf den Namen "“Marius Robert Fortelni“ überprüft?

a.   Falls ja, zu welchem Ergebnis kam die Überprüfung?

3.   Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Umstände der Ausstellung dieses Passes zu klären?

4.   Sind weitere Fälle bekannt, in denen österreichische Pässe unter falschem Namen ausgestellt wurden?

5.   Wurde die Überweisung von 2.750 Euro an die „Stadt Wien Wr. Kons. GmbH“ untersucht?

a.   Falls ja, mit welchem Ergebnis?

6.   Welche Rolle spielte das International Peace Institute (IPI) in Wien in Bezug auf Jeffrey Epstein?

7.   Gab es weitere Kontakte zwischen österreichischen Institutionen oder Personen und Jeffrey Epstein?

8.   Wurden von US-Behörden Rechtshilfeersuchen an Österreich im Zusammen hang mit dem Fall Epstein gestellt?

a.   Falls ja, wie wurde darauf reagiert?

9.   Wurden von österreichischer Seite eigene Ermittlungen im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten eingeleitet?

a.   Falls nein, warum nicht?

10. Ist Ihnen bekannt was mit Aussage „‘War Between the Cross and Crescent‘ over Austria Mosque““ gemeint ist?

11. Sind die zuständigen Beamten Ihres Ressorts mit dem zuständigen Beamten des BMI wegen dieser Aussagen in Kontakt getreten?

12. Wurde dahingehend eine von BMJ und BMI gemeinsame Task-Force eingerichtet, die sich mit der Kriegserklärung Erdogans gegen die Christen in Österreich beschäftigt?

13. Welche Maßnahmen wurden gemeinsam von BMJ und BMI ergriffen, um sicherzustellen, dass österreichische Dokumente nicht missbräuchlich verwendet werden?

14. Gibt es Hinweise auf weitere finanzielle Transaktionen mit Österreich-Bezug im Zusammenhang mit Jeffrey Epstein?

15. Wurden österreichische Behörden, insbesondere Ihr Ressort, von internationalen Partnern über mögliche Verbindungen Epsteins nach Österreich informiert?

a.   Falls ja, welche Informationen wurden übermittelt und welche Maßnahmen wurden von den Ressorts und Ihnen daraufhin ergriffen?

16. Wie bewerten Sie die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen in diesem Zusammenhang?

17. Welche Schritte plant das Ressort, um mögliche Lücken in der Dokumentenausstellung und -kontrolle zu schließen?

18. Gibt es Pläne, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern in solchen Fällen zu intensivieren?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    https://www.justice.gov/epstein (aufgerufen am 05.03.2026)

[2] https://www.justice.gov/epstein/files/DataSet%209/EFTA00082092.pdf (aufgerufen am 05.03.2026)

[3]    https://www.justice.gov/epstein/files/DataSet%2010/EFTA01411037.pdf (aufgerufen am 05.03.2026)

[4]    https://www.justice.gov/epstein/files/DataSet%2011/EFTA02642534.pdf (aufgerufen am 05.03.2026)