5455/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Fürtbauer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bankenabwicklung
Der Rechnungshof hat im Bericht „Bankenabwicklung in Österreich; Follow-up-Überprüfung“ (Reihe Bund 2026/2)[1] den Umsetzungsstand von Empfehlungen aus dem Jahr 2020 geprüft und dabei Fortschritte, aber auch wesentliche Defizite festgestellt.
Dabei wurden insbesondere verzögerte Umsetzungen bei der eigenständigen Expertise der FMA-Abwicklungsbehörde, überlange Planungszyklen, unvollständige Beurteilungen des operativen Fortbestands sowie Mängel bei Auftragsvergaben aufgezeigt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um sicherzustellen, dass die FMA-Abwicklungsbehörde die kritischen Tätigkeiten der Abwicklungsplanung und ‑durchführung vollständig eigenständig erfüllen kann?
2. Bis wann wird die nach Abschluss des Planungszyklus 2024 vorgesehene Überprüfung der Qualität der Abwicklungsplanung und der Zusammenarbeit zwischen FMA-Abwicklungsbehörde, FMA und OeNB abgeschlossen sein?
3. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die langen Planungszyklen zu straffen und die Aktualität der Abwicklungspläne sicherzustellen?
4. Warum wurde die Genehmigung zusätzlicher Planstellen für die FMA-Abwicklungsbehörde durch den FMA-Aufsichtsrat bis November 2022 verzögert, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
5. Welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um den Single Resolution Board zur fristgerechten Übermittlung seiner Stellungnahmen zu verpflichten?
6. Welche Schritte wurden gesetzt, um in den Abwicklungsplänen eine vollständige Beurteilung zu verankern, inwieweit Kreditinstitute die Anforderungen für den operativen Fortbestand nach einer Abwicklung erfüllen?
7. Welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um Abwicklungshindernisse nicht nur zu identifizieren, sondern deren tatsächliche Behebung durch die Kreditinstitute auch nachweislich sicherzustellen?
8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Unterbrechungen bei Rahmen-vereinbarungen für Rechts- und Wirtschaftsprüfungsleistungen künftig zu verhindern?
9. Welche konkreten Vorgaben wurden eingeführt, um Kerndaten von Auftragsvergaben fristgerecht auf dem vorgeschriebenen Datenportal bereitzustellen?
10. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um Doppelgleisigkeiten zwischen FMA-Abwicklungsbehörde, FMA und OeNB dauerhaft zu vermeiden?
11. Welche konkreten Vorkehrungen bestehen, damit die Vorratsgesellschaften Sanus AG und Resolia GmbH im Abwicklungsfall ohne Verzögerung einsatzbereit sind?
12. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Finanzierung der Vorratsgesellschaften langfristig sicherzustellen und den regelmäßigen Bedarf an Gesellschafterzuschüssen zu minimieren?
13. Wie wird sichergestellt, dass österreichische Kreditinstitute ihre Beitrags-verpflichtungen zum Einheitlichen Abwicklungsfonds vollständig und fristgerecht erfüllen?
14. Welche Maßnahmen wurden insgesamt zur vollständigen Umsetzung der noch offenen Empfehlungen des Rechnungshofs bereits eingeleitet?
15. Welche weiteren konkreten Schritte sind geplant, um die Abwicklungs-bereitschaft und die Eigenständigkeit der FMA-Abwicklungsbehörde dauerhaft zu gewährleisten?
[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/BUND_2026_2_Bankenabwicklung
_Oesterreich_FuP.pdf (aufgerufen am 24.03.2026)