5458/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Projektfortschritt und Kosten beim Brenner-Basistunnel

 

 

Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Sonderbericht 02/2026 festgehalten, dass sich die Fertigstellung mehrerer zentraler TENVGroßprojekte weiter verzögert und das Zieljahr 2030 für das TENVKernnetz nicht eingehalten werden kann.[1] Auch der BrennerBasistunnel ist davon betroffen. Das aktuell ausgewiesene prognostizierte Eröffnungsjahr liegt bei 2032, womit sich gegenüber früheren Planungen eine erhebliche zeitliche Verzögerung ergibt.

 

Obwohl die zuletzt ausgewiesenen Gesamtkosten des BrennerBasistunnels gegenüber der Schätzung aus dem Jahr 2020 leicht gesunken sind, liegen sie weiterhin deutlich über der ursprünglichen Kostenschätzung. Vor diesem Hintergrund kommt dem Zeitplan der noch ausstehenden Arbeiten sowie der Koordination zwischen den beteiligten Projektpartnern besondere Bedeutung zu, da weitere Verzögerungen potenziell mit Mehrkosten verbunden sein können.

 

Insbesondere die fristgerechte Fertigstellung der Zulaufstrecken ist für die verkehrspolitische Wirksamkeit des BrennerBasistunnels von zentraler Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird von fachkundiger Seite darauf hingewiesen, dass es zuletzt zu Verzögerungen beim Fortschritt der nördlichen Zulaufstrecke gekommen sein soll. Vor diesem Hintergrund erscheint eine transparente Darstellung der Zuständigkeiten, des aktuellen Umsetzungsstandes sowie allfälliger finanzieller Auswirkungen geboten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welcher verbindliche Zeitplan gilt derzeit für die Fertigstellung des Brenner-Basistunnels einschließlich der nördlichen Zulaufstrecke?

a.    Welche wesentlichen Arbeitsschritte bzw. Meilensteine sind bis zur geplanten Inbetriebnahme noch ausständig?

2.    Welche Stellen tragen jeweils die Verantwortung für Planung, Umsetzung und Koordination

a.    des Brenner-Basistunnels selbst und

b.    der nördlichen Zulaufstrecke auf österreichischem Staatsgebiet?

c.    Wie ist die Abstimmung zwischen Bund, Land Tirol und den projektverantwortlichen Gesellschaften konkret organisiert?

3.    Wie bewertet Ihr Ressort die beim Brenner-Basistunnel festgestellten Verzögerungen sowie die dafür maßgeblichen Ursachen?

a.    Welche Ursachen werden dabei insbesondere den Bereichen Planung, rechtliche bzw. behördliche Verfahren, technische Umsetzung, Koordination zwischen den beteiligten Akteuren sowie externen Rahmenbedingungen zugeordnet?

4.    Wie beurteilt Ihr Ressort den aktuellen Umsetzungsstand und den Fortschritt der Zulaufstrecken zum Brenner-Basistunnel?

a.     in Südtirol,

b.    des Teilstücks im Bundesland Tirol,

c.    des Teilstücks in Bayern?

5.    Gab oder gibt es Verzögerungen bei den Zulaufstrecken zum Brenner-Basistunnel, die auf Entscheidungen, Maßnahmen oder Verfahren der öffentlichen Hand zurückzuführen sind?

a.    Wenn ja, welche Verzögerungen betrafen dies konkret?

b.    Wenn ja, welche Stellen waren jeweils betroffen?

c.    Wenn ja, welche Ursachen waren maßgeblich?

d.    Wenn ja, welche zeitlichen Auswirkungen ergaben sich daraus?

6.    Welche Mehrkosten sind nach derzeitigem Stand auf bereits eingetretene Verzögerungen beim Brenner-Basistunnel oder den Zulaufstrecken zurückzuführen?

a.    Welche zusätzlichen Mehrkosten wären bei weiteren Verzögerungen realistisch zu erwarten?

7.    Wie stellen sich diese Mehrkosten nach Kenntnis Ihres Ressorts im Einzelnen dar, insbesondere getrennt nach Baukosten, inflationsbedingten Kosten-anpassungen, projektbedingten Zusatzkosten infolge zeitlicher Verzögerungen sowie sonstigen relevanten Kostenfaktoren?

8.    Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um weitere zeitliche Verzögerungen beim Brenner-Basistunnel und den Zulaufstrecken zu vermeiden?

9.    Wie wird sichergestellt, dass Verantwortlichkeiten für Verzögerungen klar zugeordnet und finanzielle Risiken begrenzt werden?

10. Wie stellt sich nach Kenntnis Ihres Ressorts der aktuelle Umsetzungsstand der nördlichen Zulaufstrecke auf deutschem Staatsgebiet dar?

a.    Welche Auswirkungen ergeben sich daraus für Zeitplan und Kostenentwicklung des Gesamtprojekts?

11. Inwieweit sieht bzw. nutzt Ihr Ressort vor dem Hintergrund der erheblichen finanziellen Beteiligung der Europäischen Union Möglichkeiten, auf europäischer Ebene auf eine fristgerechte Umsetzung der nördlichen Zulaufstrecke auf deutschem Staatsgebiet hinzuwirken?



[1]   https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2026-02/SR-2026-02_DE.pdf (aufgerufen am 02.03.2026)