5460/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Flucht von Beschuldigten nach Erlassung eines Europäischen Haftbefehls im Zusammenhang mit Rip-Deal
Am 22. März 2026 berichtete die Tageszeitung „KURIER“ über die Flucht von Tatverdächtigen, die im Zusammenhang mit einem sogenannten Rip-Deal stehen, der sich im November 2025 in Wien und Mailand ereignet hatte und bei dem zwei österreichische Brüder betrogen wurden, wie folgt:
„Tatorte Wien und Mailand
Brüder täuschten Brüder mit Gold-Barren und verschwanden
Nach Gold-Betrug in Wien nahm die italienische Polizei zwei Brüder fest. Trotzdem gelang ihnen die Flucht.
Es klingt wie aus einem Krimi – ist aber ein altbekannter Trick der organisierten Kriminalität: Beim sogenannten ‚Rip-Deal‘ geben sich Täter als wohlhabende Geschäftsleute aus, locken ihre Opfer in lukrative Deals und schlagen dann im entscheidenden Moment zu. Statt echtem Geld gibt es plötzlich Falschgeld – oder die Ware ist verschwunden. Zurück bleiben geschockte Opfer und ein riesiger finanzieller Schaden.
Genau so ein Fall hat sich Anfang November 2025 zwischen Wien und Mailand abgespielt – mit einer besonders dreisten Masche.
Millionen-Deal wird zur Falle
Vier Tatverdächtige täuschten ein österreichisches Brüderpaar und gaben sich als internationale Investoren aus. Der Plan: der Ankauf von drei Kilogramm Gold im Wert von über 300.000 Euro. Die Übergabe wirkte perfekt organisiert – fast schon zu perfekt: Während in einem Hotel in der Wiener Innenstadt 15 Goldbarren den Besitzer wechselten, lief parallel in Mailand die angebliche Geldübergabe. Doch kurz vor dem finalen Handschlag wurde echtes Bargeld unbemerkt durch Falschgeld ersetzt.
Schnelle Spur – und dann die überraschende Wende
Die Spezialeinheit ‚Rip-Deal Unit Vienna‘ des Landeskriminalamts Wien nahm sofort Ermittlungen auf – mit Erfolg. Innerhalb von zwei Monaten konnten drei der vier Verdächtigen identifiziert werden. Am 12. Jänner 2026 klickten schließlich nahe Turin die Handschellen: Zwei Brüder, 29 und 32 Jahre alt, wurden festgenommen.
Doch damit war der Fall noch lange nicht geklärt.
Flucht aus dem Hausarrest
Nach ihrer Festnahme wurden die beiden Männer von den italienischen Behörden in einen Hausarrest entlassen – allerdings ohne elektronische Überwachung. Während sie noch gegen ihre Auslieferung nach Österreich kämpften, bestätigte ein italienisches Höchstgericht schließlich doch die Überstellung.
Als die Polizei erneut zugreifen wollte, kam es zur spektakulären Flucht: Die beiden Brüder entkamen – und sind seither untergetaucht.
Fahndung läuft auf Hochtouren
Der Aufenthaltsort von Luca und Giacomo Dragutinovic ist derzeit unbekannt. Die Polizei hat eine internationale Fahndung eingeleitet und bittet nun auch die Öffentlichkeit um Hinweise. […]“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wann wurde der Antrag über Erlassung eines Europäische Haftbefehls (EuHb) gegen die Beschuldigten gestellt?
2. Wann wurde der EuHb gegen die Beschuldigten erlassen?
3. Wurde seitens der österreichischen Justiz (Staatsanwaltschaft/Gericht) im Antrag auf Erlassung des EuHb bzw. im erlassenen EuHb ausdrücklich auf die Dringlichkeit der Verhängung von Untersuchungshaft hingewiesen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, inwiefern?
4. Wurde seitens der österreichischen Justiz (Staatsanwaltschaft/Gericht) im Antrag auf Erlassung des EuHb bzw. im erlassenen EuHb ausdrücklich auf die Schwere der Tat oder bestehende Fluchtgefahr hingewiesen und somit die Dringlichkeit der Verhängung von Untersuchungshaft hervorgehoben?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, inwiefern?
5. Wurden seitens der österreichischen Justiz darüber hinaus Informationen zur Schwere der Tat oder zur Fluchtgefahr an die italienischen Behörden übermittelt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche Informationen wurden wann genau übermittelt?
6. Wann erlangte die österreichische Justiz Kenntnis von der Anordnung des Hausarrests?
7. Welche Gründe wurden von den italienischen Justizbehörden für die Verhängung von Hausarrest anstelle von Untersuchungshaft angeführt?
8. Gab es seitens österreichischer Behörden Einwände gegen diese Entscheidung?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wann wurden Einwände erhoben/übermittelt?
c. Wenn ja, welche konkret?
9. Wie beurteilen Sie die Entscheidung der italienischen Behörden?
10. Inwieweit entspricht die Verhängung von Hausarrest den üblichen Standards bei Verfahren im Rahmen des EuHb?
11. Bestehen aus Sicht des Ressorts strukturelle Defizite in der praktischen Umsetzung des EuHb innerhalb der Europäischen Union?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, mit welchen EU-Mitgliedsstaaten im Besonderen?
12. Wurden Maßnahmen nach Bekanntwerden der Flucht seitens österreichischer Behörden gesetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche?
13. Ist geplant, diesen Vorfall auf europäischer Ebene zu thematisieren?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, in welchem Rahmen?
14. Sehen Sie hier ein Versagen im Zusammenspiel zwischen österreichischen und italienischen Behörden?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, inwiefern und auf welcher Seite?
15. Halten Sie Hausarrest ohne elektronische Überwachung bei international gesuchten Verdächtigen für vertretbar?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
16. Wie eng war die Abstimmung zwischen österreichischen Behörden und den italienischen Behörden vor der Flucht?
[1] https://kurier.at/chronik/wien/gold-raub-wien-rip-deal-mailand-betrug/403143380 (aufgerufen am 25.03.2026)