5494/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jakob Schwarz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Änderungen im BFG 2026
BEGRÜNDUNG
Die Bundesregierung hat im Juni 2025 ein Doppelbudget für die Jahr 2025 und 2026 beschlossen. Der Beschluss basierte auf den letzten, damals vorliegenden Wirtschaftsprognosen des WIFO vom März 2025. Die damalige Prognose ging von einem negativen Wirtschaftswachstum von 0,3% für 2025 und einer Erholung von +1,2% im Jahr 2026 aus. Tatsächlich wuchs die österreichische Wirtschaft 2025 um 0,6%. Auch andere wirtschaftliche Parameter wichen 2025 von der Prognose ab. So betrug die Inflation 2025 nicht wie prognostiziert 2,7% sondern fiel mit 3,6% wesentlich höher aus. Auch bei der Arbeitslosigkeit, den Zinsen und der Lohnsumme wich die Prognose von der tatsächlichen Entwicklung ab.
Ein Abweichen der Realität von der Prognose, auf der das Budget basiert, ist an sich normal und in Zeiten geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten sogar wahrscheinlich. Normalerweise wird das Budget jedoch basierend auf der Herbstprognose beschlossen und gilt nur für ein Jahr. Das BFG 2026 wurde aber basierend auf der März-Prognose des Jahres 2025 erstellt. Erschwerend kommt hinzu, dass einerseits bereits der Vollzug 2025 stark vom Bundesvoranschlag abgewichen ist und andererseits die Regierung beschlossen hat, auch für die Jahre 2027/2028 ein Doppelbudget zu beschließen und auch dieses bereits vor dem Sommer vorzulegen.
Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes wich 2025 um 3,7 Mrd. EUR vom Bundesvoranschlag ab. Grund dafür waren einerseits die geringer als veranschlagten Auszahlungen vor allem für Zinsen und höhere Einnahmen. Die öffentlichen Abgaben fielen um 2 Mrd. EUR höher aus als geplant.
Diese Änderungen der Wirtschaftsprognose aber auch Basiseffekte aus dem tatsächlichen Budgetvollzug 2025 haben Auswirkungen auf das Budget 2026. So betrugen die Einnahmen aus der Kapitalertragssteuer 2025 6,7 Mrd. EUR, für 2026 erwartete das BMF bei der Budgeterstellung laut BVA nur rund 5,7 Mrd. EUR. Auch die veranlagte Einkommenssteuer hat mit 5, 1 Mrd. EUR nicht nur die Erwartung für 2025 um rund 600 Mio. EUR übertroffen, sondern bereits das Niveau erreicht, das erst für 2026 erwartet wurde. Bei den Auszahlungen ergaben sich ebenfalls Änderungen. So wurden etwa budgetierte Maßnahmen wie „Arbeiten im Alter“, das „Meine Zeitung Abo für Junge Menschen“ oder das verpflichtende zweite Kindergartenjahr nicht umgesetzt. Der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst wurde nachträglich aufgeschnürt und die Pensionsanpassung 2026 fiel geringer aus als veranschlagt. Dafür kamen nicht budgetierte Auszahlungen wie der lndustrie-strompreisbonus hinzu.
Die Ausgangslage für das Jahr 2026 hat sich damit grundlegend geändert. Die Zahlen, die das BMF im Frühjahr letzten Jahres im BVA 2026 festgeschrieben hat, sind zum Teil bereits jetzt überholt, das stellt auch der Budgetdienst in einer Analyse zum Budgetvollzug Jänner 2026 fest.
Der BVA 2026 sollte novelliert werden, um den geänderten Prognosen und Basisef fekten bei Steuern und Abgaben aber auch konjunkturabhängigen Ausgaben, sowie Ausgaben, die zwar für 2025 oder 2026 budgetiert aber nicht beschlossen wurden, Rechnung zu tragen.
Eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes im laufenden Budgetjahr ist auch im Hinblick auf das Budget 2027 und 2028 notwendig. Durch das Vorziehen des Budgetprozesses muss das Budget 2027 auf Grundlage einer früher en Prognose erstellt werden. Wenn nun auch die Vergleichsbasis – das Budget 2026 – bereits die finanzielle Lage des Bundes nicht mehr bestmöglich darstellt, werden der BVA 2027 intransparenter und Änderungen bei Aus- und Einnahmen für das Parlament sowie die Öffentlichkeit weniger nachvollziehbar.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Wie hoch sind die prognostizierten konjunkturabhängigen Einzahlungen des Bundes für das Jahr 2026 basierend auf der neuesten Wirtschaftsprognose des WIFO vom April 2026 und unter Berücksichtigung neuer bzw. nicht umgesetzter Maßnahmen?
2) Wie hoch sind die prognostizierten Auszahlungen des Bundes für das Jahr 2026 basierend auf den neuesten Wirtschaftsprognosen und unter Berücksichtigung neuer bzw. nicht umgesetzter Maßnahmen?
3) Wie wirken sich Voranschlagsabweichungen bei den einzelnen Steuern laut vorläufigem Gebarungserfolg 2025 auf die erwarteten Einzahlungen 2026 aus?
4) Um wie viel weichen die geplanten Einnahmen anhand der neuesten Prognosen, Basiseffekte und unter Berücksichtigung von etwaigen Gesetzesänderungen vom BVA 2026 ab? Bitte getrennt beantworten für die nachfolgenden Steuern:
a. Veranlagte Einkommenssteuer
b. Lohnsteuer
c. Kapitalertragssteuer
d. Körperschaftssteuer
e. Energiekrisenbeitrag
f. Stiftungseingangssteuer
g. Abgabe v. land- u. forstwirtschaftl. Betrieben
h. Bodenwertabgabe
i. Stabilitätsabgabe
j. Stabilitätsabgabe-Sonderzahlung laut BSMG 1 2025
k. Umsatzsteuer
l. Tabaksteuer
m. Biersteuer
n. Alkoholsteuer
o. Schaumweinsteuer
p. Digitalsteuer
q. Mineralölsteuer
r. Energieabgaben
s. Normverbrauchsabgabe
t. Kraftfahrzeugsteuer
u. Motorbezogene Versicherungssteuer
v. Versicherungssteuer
w. Flugabgabe
x. Glückspielgesetz
y. Werbeabgabe
z. Non-ETS-Emissionen
5) Wie verändern sich die Ertragsanteile für Länder und Gemeinden im Jahr 2026 unter Berücksichtigung der neuesten Prognosen und von etwaigen Gesetzesänderungen im Vergleich zum BVA 2026?
6) Wie verändern sich die Einnahmen aus AL V-Beiträgen im Jahr 2026 unter Berücksichtigung der neuesten Prognosen und unter Berücksichtigung von etwaigen Gesetzesänderungen vom BVA 2026?
7) Wie verändern sich die Beiträge zum FLAF (bitte getrennt nach Anteil Dienstgeber und Steueranteil darstellen) im Jahr 2026 unter Berücksichtigung neuester Prognosen und von etwaigen Gesetzesänderungen vom BVA 2026?
8) Wie verändern sich Auszahlungen für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2026 unter Berücksichtigung der neuesten Prognosen und von etwaigen Gesetzesänderungen vom BVA 2026?
9) Wie verändern sich die erwarteten Auszahlungen der Untergliederungen 20, 22 und die Auszahlungen für Personal des Bundes (bitte pro UG getrennt darstellen) im Jahr 2026 unter Berücksichtigung im BVA 2026 geplanter aber nicht erfolgter Gesetzesänderungen bzw. im BVA 2026 nicht budgetierter Gesetzesänderungen?
10) Seit dem Beschluss des Doppelbudgets 2025/26 gab es neben den oben angeführten veränderten Rahmenbedingungen auch Änderungen peim Österreichischen Stabilitätspakt. Wie wirkt sich dieser auf das Budget 2026 aus und gibt es abseits davon noch weitere Faktoren, die das Budget 2026 beeinflussen und bei der Budgeterstellung noch nicht bekannt waren?