5496/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Bürokratieabbau in der Schule

BEGRÜNDUNG

Zum Schulstart 2025/26 inszenierte der Bundesminister für Bildung eine groß angelegte „Entrümpelung" der Schulen. Mit beeindruckenden Zahlen – einer Reduktion der Rundschreiben um über 80 % (von 393 auf 73) - wurde der Eindruck erweckt, der administrative Ballast für Lehrkräfte gehöre der Vergangenheit an.[1]

Doch die mediale Inszenierung hält der rechtlichen Prüfung nicht stand. Lehrervertretungen warnen bereits vor gefährlichen Graubereichen, insbesondere bei zentralen Themen wie dem Aufsichtserlass.[2] Es zeigt sich: Ein Rundschreiben aus einer Online-Datenbank zu löschen, ist kein Rechtsakt, der eine Weisung de jure außer Kraft setzt. Solange diese Weisungen nicht formal widerrufen wurden, bleiben sie für die Schulen rechtlich bindend.

Während der Minister auf gelöschte Einträge in einer Online-Datenbank verweist, ist deren Nichtigkeit jedoch höchst unklar. Wer Bürokratieabbau verspricht, aber lediglich die „Gebrauchsanweisung“ versteckt, schafft keine Entlastung, sondern Rechtsunsicherheit und Chaos im Schulalltag. Diese Form der Entbürokratisierung ist gut für die Schlagzeile, bringt aber wenig für die Menschen in der Praxis.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wie viele Rundschreiben und Erlässe (Weisungen) waren bis zu dem Stichtag 31.8.2025 insgesamt beim BMB in Geltung?

2)   Wie viele rechtsgültige Rundschreiben und Erlässe (Weisungen) existieren mit Stand der Anfragebeantwortung weiterhin?

3)   Welche Arten von Erlässen und Rundschreiben wurden im Zuge der angekündigten „Entrümpelung" gestrichen? Bitte um eine detaillierte Auflistung und Clusterung nach Sachgebieten (z.B. Schulrecht, Personal, Pädagogik, Sicherheit etc.).

4)   In welcher Form wurden die kolportierten Rundschreiben und Erlässe (Weisungen) tatsächlich aufgehoben? Bitte um Übermittlung entsprechender Weisungen bzw. Dokumente.

5)   Wie viele der gestrichenen Rundschreiben und Erlässe (Weisungen) wurden lediglich von der öffentlichen Rundschreiben-Datenbank des BMBs entfernt, ohne dass sie formalrechtlich außer Kraft gesetzt wurden? (https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=1455)

a. Wo sind diese Rundschreiben und Erlässe für Schulleitungen und Lehrkräfte nun offiziell zu finden? Und wer hat aktuell Zugriff auf diese Unterlagen?

b. Behalten diese Dokumente ihre ursprüngliche Geschäftszahl, auf die im Falle eines Rechtsstreits oder einer Prüfung durch die Bildungsdirektionen weiterhin verwiesen werden kann?



[1] Vgl. Bürokratieabbau: Mit Schulstart werden mehr als 80% der Rundschreiben an Schulen außer Kraft gesetzt, Website Bildungsministerium:

https://www.bmb.gv.at/Ministerium/Presse/20250831.html, zuletzt abgerufen am: 27.02.2026

[2] Vgl. ORF.at: Versprechen für Schulen: Kritik der Lehrergewerkschaft, zuletzt aufgerufen am: 27.02.2026: https://orf.at/stories/3420307/#:~:text=Versprechen%20f%C3%BCr%20Schulen:%20Kritik%20der%20Lehrergewerkschaft%20%2D%20news.ORF.at.