5499/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verdacht eines systematischen ÖVP-Postenschachers im ehemaligen Arbeitsressort

BEGRÜNDUNG

Vertreterinnen und Vertreter der ÖVP haben sich über viele Jahre hinweg öffentlich immer nur dann gegen vermeintlich parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen ausgesprochen, wenn von strafrechtlichen Korruptionsverfahren gegen eigene führende ÖVP-Mitglieder abgelenkt werden sollte. Von führenden ÖVP Politiker:innen wurde leider nie ein grundlegender Kulturwandel bei Besetzungen in staatlichen Institutionen und staatsnahen Unternehmen gefordert, verbunden mit dem Anspruch, Transparenz, Objektivität und parteipolitische Unabhängigkeit sicherzustellen.

Es verwundert nicht, dass in gleichbleibend hoher Zahl Fälle von „Postenschacher“ durch die ÖVP an die Oberfläche treten. Bundes-Gleichbehandlungskommission leistet dazu einen Beitrag, indem sie entsprechende Besetzungsverfahren prüft und öffentlich macht.

Mittlerweile wenig überraschend ist die übliche Reaktion der ÖVP (bzw. ihres „Ethikrats"): Sie wird nicht müde zu betonen, dass - sobald es sich um ihre eigenen Funktionär:innen, um Mitarbeiter:innen aus ihren Kabinetten oder um ihr nahestehende Gruppierungen und NGOs handelt - die Lage selbstverständlich eine völlig andere sei. In diesen Fällen, so der wiederkehrende Tenor, seien die erfolgreichen Bewerber:innen natürlich ausschließlich aufgrund ihrer - verglichen mit anderen Bewerber:innen - herausragenden Qualifikation ausgewählt worden bzw. handelt es sich um normalen „Bürgerservice“.

Klubobmann August Wöginger muss sich aktuell u.a. wegen der Anklage zur Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt vor dem Landesgericht Linz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, bei der Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding aus parteipolitischen Motiven interveniert zu haben. Eine Kandidatin wurde bei der Personalauswahl mutmaßlich übergangen – offenbar, weil Partei-Loyalität wichtiger war als Qualifikation.

Allein im BMI gab es seit 2006 76 Fälle, wo die Gleichbehandlungskommission eine vorhandene oder nicht vorhandene Parteinähe als entscheidend für eine Postenbesetzung ausgemacht hat.[1] Vergangenen Herbst wurde durch einen Bericht der Zeitung Die Presse ein weiterer Fall von Postenschacher in einem ehemaligen ÖVP-Ressort bekannt: Die Republik muss einem Diplomaten 15.000 Euro Schadenersatz leisten, der aus weltanschaulichen Gründen in einem Besetzungsverfahren diskriminiert wurde. Die Botschafterstelle in Abu Dhabi ging im Jahr 2022 an den ehemaligen Sprecher und langjährigen Vertrauten von Sebastian Kurz, Etienne Berchtold, obwohl der übergangene Bewerber besser geeignet gewesen wäre.[2] Im Februar berichtete der Falter über eine Entsendung zur WTO: „ÖVP-Postenschacher: Diplomaten-Versorgungsjob für türkisen Ex-Kabinettschef[3].

Die genannten Fälle stellen lediglich jene Vorgänge dar, die bislang öffentlich bekannt geworden sind. Sie lassen jedenfalls den Verdacht eines systematischen ÖVP-Postenschachers aufkommen. Eine umfassende und systematische Erhebung dieser Missstände erscheint daher umso notwendiger.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Welche Funktionen wurden im Zeitraum vom 7. Jänner 2020 bis 3. März 2025 im Wirkungsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend bzw. im Wirkungsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, die nach der Bundesministeriengesetz-Novelle 2025 nun teilweise zum Wirkungsbereich des BMASGPK zählen, besetzt? (Bitte um vollständige Auflistung je Funktion mit Datum der Bestellung)

2. Welche Funktionen aus dem übernommenen Wirkungsbereich der ehemaligen Bundesministerien wurden im genannten Zeitraum interimsmäßig besetzt?

3. Wie viele Leitungen von nachgeordneten Dienststellen gemäß §3 AusG wurden im genannten Zeitraum besetzt?

4. Wie viele Weiterbestellungen von Sektionschefinnen und -chefs gemäß §16 AusG hat es im besagten Zeitraum gegeben?

5. Wie oft wurde im genannten Zeitraum bei einer Postenbesetzung von der positiven Diskriminierung gemäß §11 c B-GIBG Gebrauch gemacht?

6. Wie oft wurde im genannten Zeitraum vom Dirimierungsrecht durch Bundesministerin Aschbacher bzw. Bundesminister Kocher bei der Besetzung einer Funktion Gebrauch gemacht? (Bitte um gesonderte Darstellung je Fall)

a. Wurde dabei von der Empfehlung der Begutachtungskommission abgewichen?

7. Wann wurde die betreffende Funktion ausgeschrieben? (Bitte die nachfolgenden Fragen lit. a bis j jeweils gesondert für jedes einzelne Besetzungsverfahren im genannten Zeitraum beantworten)

a. Wer war Mitglied der Begutachtungskommission? (Bitte um namentliche Nennung und Funktionsbezeichnung)

b. Handelte es sich um eine ständige Begutachtungskommission nach § 8 AusG oder um eine Begutachtungskommission im Einzelfall?

c. Wie oft ist die Begutachtungskommission in diesem Fall zusammengetreten?

d. Wie viele Bewerbungen sind eingelangt?

e. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden zu einem Hearing eingeladen?

f. Wurden über die Sitzungen der Begutachtungskommission Protokolle oder Niederschriften geführt?

i. Wenn ja: In welcher Form?

ii. Wenn nein: Warum nicht?

g. Erfolgte die Entscheidung bzw. Empfehlung der Begutachtungskommission einstimmig?

i. Wenn nein: Wurde das abweichende Abstimmungsverhalten dokumentiert?

h. Wie stellte sich das konkrete Abstimmungsverhältnis dar?

i. War die Person, die eingestellt wurde, vorher in einem Ministerbüro tätig?

i. Wenn nein: war ein Naheverhältnis zur ÖVP bekannt?

j. Entsprach die ministerielle Bestellung der Empfehlung der Begutachtungs bzw. Auswahlkommission?

i. Wenn nein: Mit welcher Begründung wurde von der Empfehlung abgewichen?

8. In wie vielen Fällen im genannten Zeitraum wurde eine Person bestellt, die nicht von der Begutachtungskommission vorgeschlagen bzw. nicht an erster Stelle gereiht wurde? (Bitte um gesonderte Darstellung je Fall)

9. Wurden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bewerbungsverfahren Ansprüche im genannten Zeitraum geltend gemacht (insbesondere aufgrund behaupteter Diskriminierung wegen der Weltanschauung)?

a. Wenn ja: In welcher Höhe wurden diese Ansprüche pro Stelle geltend gemacht?

b. Wenn Ansprüche geltend gemacht wurden: Wurde seitens des Ressorts ein Rechtsmittel erhoben bzw. gegen entsprechende Entscheidungen Einspruch eingelegt?

c. Waren im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewerbungsverfahren gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren anhängig?

i. Wenn ja: Wie viele?

d. Sind derzeit gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren anhängig?

e. Fanden außergerichtliche Einigungen statt?

i. Wenn ja: wie oft?

ii. In welcher Höhe wurden Entschädigungen bezahlt?



[1] https://www.profil.at/oesterreich/postenschacher-woeginger-innenministerium-finanzamt-polizei/403090886

[2] Kommenda, 15.000 € für übergangene Bewerber, Die Presse - Recht 2025/268

[3] https://www.falter.at/zeitung/20260217/diplomaten-versorgungsjob-fuer-tuerkisen-ex-kabinettschef