5508/J XXVIII. GP

Eingelangt am 27.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Baukartell von 2002 bis 2017 - Wurden Schadensersatzansprüche der öffentlichen Hand geprüft und eingefordert?

BEGRÜNDUNG

Die Entscheidung des Kartellgerichts vom 11. März 2026 stellt einen der größten Kartellfälle in der Zweiten Republik dar. Mit einer rechtskräftigen Geldbuße in Höhe von 146 Millionen Euro gegen die STRABAG sowie weiteren erheblichen Strafen gegen Porr (62,35 Mio. Euro), Swietelsky (27,2 Mio. Euro) und die Habau Group (26,3 Mio. Euro) wird ein systematisches und über Jahre hinweg praktiziertes System illegaler Preisabsprachen im österreichischen Bauwesen offengelegt. Insgesamt summieren sich die verhängten Kartellstrafen auf rund 300 Millionen Euro.

Besonders gravierend ist dabei die Dimension der betroffenen Projekte: Über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren – von 2002 bis 2017 – sollen tausende Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau manipuliert worden sein. Der Zeitraum vor 2002 konnte nicht untersucht werden, da die zuständige Bundeswettbewerbsbehörde erst damals gegründet wurde. Unter den betroffenen Projekten befinden sich auch zentrale lnfrastrukturprojekte, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, wie beispielsweise Straßenbauprojekte oder Schieneninfrastruktur. Es ist davon auszugehen, dass die öffentliche Hand – und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – durch illegale Absprachen und überhöhte Preise in erheblichem Ausmaß geschädigt wurden. Viele Steuermillionen sind wohl ungerechtfertigt an STRABAG und Co. geflossen.

Während die kartellrechtliche Ahndung durch Geldbußen nun erfolgt ist, steht die Frage der zivilrechtlichen Aufarbeitung erst am Anfang. Natalie Harsdorf, Leiterin der Bundeswettbewerbsbehörde, hat in den letzten Wochen mehrfach dazu aufgefordert, dass die betroffenen Stellen ihre Schadensersatzansprüche aktiv prüfen und geltend machen sollen. Die Bundesbeschaffung GMBH hat zur Unterstützung öffentlicher Stellen dazu bereits mit einem Prozessfinanzierer einen Rahmenvertrag abgeschlossen.

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Rolle des Bundes sowie bundeseigener und bundesnaher Unternehmen. Institutionen wie die ÖBB, die ASFINAG oder die Bundesimmobiliengesellschaft sowie die Ministerien selber vergeben bzw. finanzieren regelmäßig Bauaufträge in Milliardenhöhe. Gerade hier ist von einer erheblichen Betroffenheit auszugehen.

Es stellt sich daher die dringliche Frage, ob und in welchem Ausmaß die zuständigen Bundesministerien sowie die ihnen unterstellten bzw. zurechenbaren Unternehmen und Stellen bereits Maßnahmen gesetzt haben, um mögliche Schäden zu identifizieren und Rückforderungen einzuleiten. Ebenso ist zu klären, ob eine koordinierte Vorgehensweise erfolgt, um sicherzustellen, dass keine Ansprüche verjähren und die öffentliche Hand nicht ein weiteres Mal geschädigt wird -diesmal durch Untätigkeit.

Um Transparenz herzustellen und sicherzustellen, dass die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler konsequent gewahrt werden, ist eine umfassende parlamentarische Kontrolle erforderlich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1) Hat bzw. hatte Ihr Ministerium bzw. die Ihnen zugeordneten Organisationen Geschäftsbeziehungen mit im Baukartell involvierten Unternehmen?

2) Wie viele Bauprojekte bzw. Aufträge im Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums wurden im Zeitraum seit 2002 bis 2017 an die im Baukartell beteiligten Unternehmen[1] vergeben und/oder realisiert? Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Jahren und den im Baukartell beteiligten Unternehmen.

3) Welches Gesamtvolumen (in Euro) hatten diese Projekte bzw. Aufträge? Mit Bitte um Aufschlüsselung gemäß Frage 2.

4) Wurde in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits überprüft, ob im relevanten Zeitraum öffentliche Gelder an am Baukartell involvierte Unternehmen geflossen sind und ob potenzielle Schadensersatzansprüche vorliegen? Falls ja:

a. Seit wann bzw. in welchen Zeiträumen erfolgten die Prüfungen und sind sie bereits abgeschlossen?

b. Wie viele Projekte wurden bisher überprüft?

c. Welches finanzielle Auftragsvolumen umfassen die überprüften Projekte?

5) Was sind konkret die hinsichtlich Auftragsvolumen 5 größten Fälle, bei denen kartellrechtswidrige Absprachen festgestellt werden konnten?

6) Wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich Forderungen auf Schadensersatz · gestellt?

a. Falls ja, in wie vielen Fällen wurden Forderungen auf Schadensersatz erhoben?

b. Falls ja, auf welches Volumen (in Euro) belaufen sich die erhobenen Forderungen auf Schadenersatz?

c. Falls nein, wieso nicht?

7) Konnten bereits Schadensersatzansprüche gegenüber am Baukartell beteiligten Bauunternehmen geltend gemacht werden?

a. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. Einigungen erzielt?

b. Wenn ja, wie hoch ist der Betrag der insgesamt geltend gemachten Forderungen?

c. Wenn ja, bitte um tabellarische Aufschlüsselung gemäß Frage 2.

d. Wenn ja, was sind konkret die hinsichtlich Auftragsvolumen 5 größten Fälle, bei denen Schadensersatzansprüche eingeklagt werden konnten?

8) Falls noch keine umfassende Prüfung erfolgt ist:

a. Ist eine solche geplant?

b.  Nach welchem Zeitplan soll diese erfolgen?

c. Welche organisatorischen Maßnahmen werden dafür gesetzt?

9) Wie hoch schätzen Sie den insgesamt entstandenen Schaden für die öffentliche Hand in Ihrem Zuständigkeitsbereich?

10) Mit welcher Höhe an Schadensersatzansprüchen rechnen Sie in den nächsten 3 Jahren?

11) Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sicherzustellen?

12) Welche Schritte werden gesetzt, um sicherzustellen, dass keine Ansprüche verjähren?

13) Gibt es eine koordinierte Vorgehensweise zwischen Ihrem Ressort, anderen Bundesministerien sowie bundeseigenen Unternehmen zur Aufarbeitung des Baukartells?

a.  Wenn ja, wie sieht diese konkret aus?

b.  Wenn nein, warum nicht?

14) Welche Lehren ziehen Sie aus diesem Kartellfall für zukünftige Vergabeverfahren im öffentlichen Bereich?

 



[1] Siehe FAQ zum Baukartell der BWB: https://www.bwb.gv.at/kartelle-marktmachtmissbrauch/faq