5520/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Christian Schandor
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Social-Media Posting von Landeshauptfrau Edtstadler über den „geheimen“ Regierungsbunker
Am 20.01.2026 hat die Landeshauptfrau von Salzburg Karoline Edtstadler auf ihrem öffentlichen Instagram-Account ein Video gepostet.[1] In diesem Video filmt sie sich selbst vor dem Eingang des „geheimen“ Regierungsbunkers und zeigt die unmittelbare Umgebung und Landschaft. Sie erwähnt auch ganz stolz, dass sie sich gerade in dem gewissen Gemeindegebiet befindet, wo die Zentrale der österreichischen Luftstreitkräfte ist. Um das noch abzurunden, erzählt sie, dass sich hier auch der Gefechtsstand für das World Economic Forum befinde. Landeshauptfrau Edtstadler hat in diesem Video den Ort des „geheimen“ Regierungsbunker, den genauen Standort mitsamt des Gemeindegebiets, den Sitz der österreichischen Luftstreitkräfte und die Überwachung und den Gefechtsstand des WEF preisgegeben. Das liegt wohl sicherlich nicht im Sinne der Landesverteidigung, wenn eine hohe Politikerin den Standort und solche vertraulichen Informationen öffentlich ins Internet stellt. Das Video hat zum Zeitpunkt 24.02.2026 267.000 Aufrufe erreicht.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Warum darf die Frau Landeshauptfrau Edtstadler sensible Informationen öffentlich preisgeben, genauer gesagt, wo sich der „geheime“ Regierungs-bunker genau befindet, indem sie sich selbst filmt und ihre gesamte Umgebung samt Regierungsbunker im Hintergrund zeigt?
2. Hatte Landeshauptfrau Edtstadler die nötige Freigabe, diese Informationen mit der Öffentlichkeit zu teilen?
3. Warum darf Landeshauptfrau Edtstadler ein Video für ihren Social-Media-Kanal posten, welches offensichtlich den „geheimen“ Regierungsbunker und die umliegende Landschaft zeigt?
4. Ist es Ihrer Meinung nach aus militärischer Sicht klug, den genauen Standort der Zentrale österreichischen Luftstreitkräfte und des Gefechtsstands öffentlich auf Social-Media zu posten, während das World Economic Forum tagt?
5. Benötigt ein Hoheitsorgan eine Berechtigung des Ressorts, um solche (Bild-) Informationen mit der Öffentlichkeit zu teilen?
a. Wenn ja, wurde Landeshauptfrau Edtstadler eine solche erteilt?
b. Wenn nein, warum durfte Landeshauptfrau Edtstadler das Video dennoch posten?
6. Welche Institutionen innerhalb des Ressorts entscheiden darüber, welche und durch wen vertrauliche Informationen öffentlich kundgegeben werden?
7. Wurde Landeshauptfrau Edtstadler seitens des Ressorts kontaktiert und gebeten, das Video von ihrem Instagram Account herunterzunehmen?
a. Wenn nein, warum wurde nicht seitens des Ressorts interveniert und das Video von ihrem Social Media Account gelöscht?
8. Inwiefern kann Sicherheit garantiert werden, dass das WEF auch durch das ÖBH lufttechnisch geschützt ist, wenn Landeshauptfrau Edtstadler solche Informationen öffentlich kundgibt?