5521/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.03.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Sicherung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

 

 

Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung betroffen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung ab 2027 eine Reduktion der Zuschüsse zum Ausgleichstaxfonds. Das gefährdet bewährte Unterstützungsstrukturen und steht im Widerspruch zum Ziel einer echten Inklusion am Arbeitsmarkt.

 

Die Ausgleichstaxe ist jene Abgabe, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie die gesetzlich vorgesehene Beschäftigungsquote für begünstigt behinderte Menschen nicht erfüllen. Die Einnahmen fließen in den Ausgleichstaxfonds, aus dem zentrale Maßnahmen wie Lohnkostenzuschüsse, Arbeitsassistenz und Qualifizierungs-angebote finanziert werden. Eine Schwächung dieses Instruments würde nicht nur Arbeitsplätze gefährden, sondern auch langfristig höhere soziale und budgetäre Folgekosten verursachen.

 

Der Österreichische Behindertenrat hat am 2. März 2026 via APA/OTS folgende Presseaussendung veröffentlicht:

 

Arbeitsmarkt: Ausgleichstaxfonds langfristig absichern

Österreichischer Behindertenrat fordert politische Lösungen zur Sicherung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

 

Am 2. März 2026 lud der Österreichische Behindertenrat in den Presseclub Concordia, um die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen und die geplanten Entwicklungen beim Ausgleichstaxfonds zu thematisieren. Am Podium diskutierten Behindertenrats-Präsident Klaus Widl, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger sowie Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB. Ziel ist die nachhaltige budgetäre Absicherung des Ausgleichstaxfonds für die kommenden Jahre.

 

Aktuelle Daten zeigen, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen derzeit dreimal so stark steigt wie bei Menschen ohne Behinderungen. Zudem sind 21,5 Prozent von ihnen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Auch die Erwerbsquote unter Menschen mit Behinderungen ist deutlich niedriger.

 

‚Die Zahlen zeigen klaren Handlungsbedarf. Ein Arbeitsplatz bedeutet Selbst-bestimmung, soziale Sicherheit und chancengleiche Teilhabe – das sollte unser gemeinsames Ziel sein‘, betonte Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

 

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich Österreich bereits 2008, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihren Unterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu erwirtschaften. Dafür muss der Staat die notwendigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen.

 

Diese Leistungen werden zu einem großen Teil aus dem Ausgleichstaxfonds finanziert. Für 2026 stellte die Bundesregierung zusätzliche Mittel bereit. Ab 2027 soll dieser Zuschuss jedoch schrittweise reduziert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass zentrale Unterstützungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe künftig nicht mehr im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

 

Bundesbehindertenanwältin Christine Steger unterstrich die zentrale Bedeutung verlässlicher Unterstützungsangebote für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. ‚Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken.‘

 

Auch Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, verwies auf die strukturellen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit konkreter politischer Schritte. Eine bloße Analyse der Situation reiche nicht aus. ‚Teilhabe in der Arbeit ist ein absolut essenzieller Teil für die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Klar ist, dass Analysen, Evaluationen und Studien nicht genug sind. Es müssen Handlungen folgen.‘

 

Der Österreichische Behindertenrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam ein Zielbild für die zukünftige Ausgestaltung des Ausgleichstaxfonds und der daraus finanzierten Maßnahmen zu entwickeln. Dabei geht es um eine langfristige finanzielle Absicherung, die Planungssicherheit schafft und Menschen mit Behinderungen verlässliche Perspektiven am Arbeitsmarkt bietet.

 

Als gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen spricht sich der Behindertenrat klar gegen eine Schwächung bewährter Unter-stützungsstrukturen aus. Budgetäre Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitsplätze gefährdet oder Zugänge zum Arbeitsmarkt weiter erschwert werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich budgetäre Einsparungen in höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten niederschlagen würden.

 

‚Der Ausgleichstaxfonds hat sich als wirksames Instrument bewährt. Wir möchten konstruktiv daran arbeiten, ihn langfristig finanziell abzusichern‘, so Klaus Widl abschließend."[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende


Anfrage

 

1.    Wie stellt sich die aktuelle Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen in den Jahren von 2020 bis dato konkret dar?

a.    Welche absoluten Zahlen und prozentuellen Veränderungen liegen vor?

b.    Welche Ursachen sieht Ihr Ressort für die laut Presseaussendung dreifach stärkere Steigerung der Arbeitslosigkeit?

c.    Welche Personengruppen (Alter, Geschlecht, Nationalität, Art der Behinderung) und welche Gewerbe waren besonders (und in welchem Ausmaß) von Arbeitslosigkeit in den Jahren von 2020 bis dato betroffen?

2.    Wie hoch waren die Mittel des Ausgleichstaxfonds für die Jahre von 2020 bis dato dotiert?

a.    Wie hoch ist der Anteil zusätzlicher Budgetmittel aus dem Bundes-haushalt im Jahr 2026?

b.    Für welche konkreten Maßnahmen werden diese Mittel jeweils verwendet?

3.    Wie ist die schrittweise Reduktion des Zuschusses zum Ausgleichstaxfonds ab dem Jahr 2027 konkret geplant?

a.    In welcher Höhe sollen die Mittel jährlich reduziert werden?

b.    Welche budgetären Annahmen liegen dieser Planung zugrunde?

4.    Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch die geplante Reduktion der Mittel auf bestehende Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen?

5.    Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch die geplante Reduktion der Mittel auf Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Behinderungen, Unter-stützungsangebote wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching oder Qualifizierungs-maßnahmen?

6.    Wurden im Vorfeld der geplanten Budgetreduktion Evaluierungen oder Wirkungsanalysen durchgeführt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die in der Presseaussendung genannte Armuts- bzw. Ausgrenzungsgefährdungsquote von 21,5% bei Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu senken?

8.    Inwiefern verletzt eine Reduktion der Mittel des Ausgleichstaxfonds den Verpflichtungen Österreichs aus der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung)?

9.    Welche Gespräche haben seitens Ihres Ressorts mit dem Österreichischer Behindertenrat, der Bundesbehindertenanwältin sowie Sozialpartnern wie dem ÖGB zur langfristigen Absicherung des Ausgleichstaxfonds stattgefunden?

a.    Mit welchen Ergebnissen?

b.    Welche Positionen wurden ausgetauscht?

c.    Welche weiteren Schritte sind geplant?

10. Plant die Bundesregierung die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die zukünftige Ausgestaltung des Ausgleichstaxfonds?

a.    Wenn ja, bis wann soll diese vorliegen?

b.    Welche Stakeholder werden in diesen Prozess eingebunden?

11. Wie bewertet Ihr Ressort die volkswirtschaftlichen Folgekosten, die durch eine mögliche Schwächung von Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen entstehen könnten?

a.    Liegen hierzu Berechnungen oder Prognosen vor?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12. Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ressort derzeit, um die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen (auch gruppenspezifisch nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Art der Behinderung, Gewerbe) nachhaltig zu erhöhen?

13. Können Sie ausschließen, dass es infolge budgetärer Anpassungen ab 2027 zu einer Einschränkung bestehender Unterstützungsangebote oder zu einem Abbau von Förderplätzen kommt?

a.    Wenn nein, welche Bereiche wären potenziell betroffen?

14. Wie stellen Sie sicher, dass Planungssicherheit für Betriebe, und Träger-organisationen, sowie soziale Absicherung für Menschen mit Behinderungen gewährleistet bleiben?

15. Halten Sie eine gesetzliche Absicherung der Dotierung des Ausgleichstaxfonds für mehrere Jahre für zweckmäßig?

a.    Wenn ja, welche Schritte sind hierzu geplant?

b.    Wenn nein, warum nicht?

16. Welche weiteren Reformschritte im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen plant Ihr Ressort in dieser Legislaturperiode?

17. Welche Schritte unternimmt Ihr Ressort, um Menschen in Behinderten-werkstätten mit einem gerechten Gehalt und einer Sozialversicherung (Lohn statt Taschengeld) auszustatten?



[1]   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260302_OTS0060/arbeitsmarkt-ausgleichstaxfonds-langfristig-absichern (aufgerufen am 02.03.2026)