5524/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.03.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Unidentifizierbares Flugzeug C-130 Hercules über Österreich
Am Donnerstag, den 12. März 2026, wurde im österreichischen Luftraum eine auffällige Flugbewegung beobachtet. Ausgehend von einem wahrgenommenen Propellergeräusch wurde mithilfe der App Flightradar24 ein Militärflugzeug vom Typ „Lockheed C-130 Hercules“ identifiziert, das ohne ersichtliche Kennzeichnung sowie ohne Angaben zu Start- oder Zielflughafen über österreichischem Staatsgebiet operierte.
Den vorliegenden Beobachtungen zufolge erstreckte sich die gesamte Flugbewegung im Zeitraum zwischen etwa 21:00 Uhr und 00:30 Uhr. Der Aufenthalt im österreichischen Luftraum dürfte dabei circa zwischen 21:00 Uhr und 22:00 Uhr erfolgt sein. Das Luftfahrzeug bewegte sich in einer Flughöhe von rund 20.000 Fuß auf einer ungewöhnlichen Route: aus dem Raum Krakau (Polen) kommend über Tschechien und den Raum Linz in das Salzburger Land, anschließend weiter über das Adriatische Meer, östlich an Rom vorbei in Richtung Griechenland und darüber hinaus, wobei das endgültige Ziel nicht ersichtlich war.
Auffällig ist insbesondere, dass in öffentlich zugänglichen Flugdaten keinerlei Kennung oder weiterführende Informationen zu diesem Flug aufschienen, obwohl grundsätzlich jedes Luftfahrzeug über eine eindeutige Identifikation verfügen muss. Dieser Umstand wirft Fragen hinsichtlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle des österreichischen Luftraums auf.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass es bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Überflügen militärischen Ursprungs durch ausländische Kräfte über österreichischem Staatsgebiet gekommen ist, bei denen vergleichbare Intransparenz hinsichtlich Kennung und Flugdaten festgestellt wurde.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Kenntnisse liegen über den am 12. März 2026 zwischen 21:00 und 22:00 Uhr im österreichischen Luftraum befindlichen Militärflug eines Flugzeugs vom Typ Lockheed C-130 Hercules vor?
2. Von welchem Staat bzw. welcher Organisation wurde dieser Flug durchgeführt?
3. Wurde für diesen Flug eine Überfluggenehmigung für den österreichischen Luftraum erteilt?
a. Wenn ja, wann und warum wurde diese Genehmigung beantragt und durch welche Stelle genehmigt?
b. Wenn keine Genehmigung vorlag, welche Maßnahmen wurden seitens der zuständigen Behörden ergriffen?
4. Aus welchem Grund wurden im konkreten Fall keine öffentlich einsehbaren Informationen zu Kennung, Start- und Zielflughafen übermittelt bzw. veröffentlicht?
5. Ist es üblich, dass Militärflugzeuge ohne Kennung und ohne Angabe von Start- und Zielort den österreichischen Luftraum durchqueren?
a. Wenn ja, warum?
6. Welche Kontrollmechanismen bestehen generell für militärische Flüge über österreichischem Staatsgebiet?
7. Wurde das konkret beobachtete Luftfahrzeug durch militärische oder zivile Radarsysteme eindeutig identifiziert?
a. Wenn ja, welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Entsprach die gewählte Flugroute (von Polen über Österreich in Richtung Adria und weiter nach Griechenland) einem bekannten militärischen oder logistischen Muster?
9. Welche Fracht, Ausrüstung oder Personen befanden sich an Bord dieses Flugzeugs?
10. Besteht ein Zusammenhang dieses Fluges mit internationalen militärischen Einsätzen, Übungen oder Operationen (z.B. Krieg im Iran)?
11. Wurde das Ressort im Vorfeld über Zweck und Inhalt dieses Fluges informiert?
a. Wenn ja, durch wen und in welchem Umfang?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Inwiefern ist die Neutralität Österreichs durch derartige, nicht näher deklarierte Militärflüge betroffen?
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig für mehr Transparenz bei militärischen Überflügen zu sorgen?
14. Wie viele derartige militärische Überflüge ausländischer Luftfahrzeuge wurden in den letzten fünf Jahren registriert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Herkunftsstaat und Flugzweck)
15. In wie vielen dieser Fälle waren – wie im gegenständlichen Fall – keine öffentlich nachvollziehbaren Kennungen, Start- oder Zielflughäfen ersichtlich?
16. Ist es zulässig, dass Militärflugzeuge ihre Kennung bzw. Transpondersignale ganz oder teilweise deaktivieren, sodass sie in zivilen Anwendungen wie Flightradar24 nicht oder nur eingeschränkt sichtbar sind?
a. Wenn ja, unter welchen konkreten Voraussetzungen ist dies erlaubt, und wer genehmigt ein derartiges Vorgehen?
17. Wurde im gegenständlichen Fall bewusst auf die Übermittlung einer Kennung verzichtet bzw. diese unterdrückt?
a. Wenn ja, welche Begründung liegt dafür vor?
b. Wenn nein, wie erklärt sich das Ressort, dass in öffentlich zugänglichen Flugdaten keinerlei Kennung oder Fluginformationen aufscheinen?