5525/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.03.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Wissenschaftssubventionen für linke Gender-wissenschaft
Wie dem Parlament vorgelegten Unterlagen zu entnehmen ist, fördert das Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung seit Jahren die NGO „Österreichische Gesellschaft für Geschlechterforschung / Gender Studies Association Austria (ÖGGF)“ (ZVR-Zahl 991958068).
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Dieses wird auf der Website der „Österreichische Gesellschaft für Geschlechterforschung“ wie folgt beschrieben:
„Die Österreichischen Gesellschaft für Geschlechterforschung ÖGGF (gegründet im Rahmen einer Gründungsversammlung in Salzburg am 23. November 2012) bezweckt die Etablierung, Weiterentwicklung und Förderung von Geschlechterforschung in ihrer gesamten Breite im universitären und außeruniversitären Bereich in Österreich.
Insbesondere setzt sich die Gesellschaft für Nachwuchsförderung ein, unterstützt die nachhaltige Verankerung von Gender Studies in Forschung und Lehre an den österreichischen Universitäten und nimmt die Vertretung von Geschlechterforschung in den relevanten hochschul- und wissenschafts-politischen Gremien bzw. in der Öffentlichkeit wahr.“[1]
Offenkundig betätigt sich die ÖGGF jedoch nicht rein wissenschaftlich, sondern betätigt sich auch politisch gegen rechte Parteien und traditionelle Geschlechterrollen. So hielt die ÖGGF am 27. Mai 2024 eine Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Heteronormativität, Maskulinismus und rechte Angriffe auf die Demokratie“ im linken Diskussionszentrum „Depot“ in Wien ab.[2] In diesem machten die Teilnehmer, kurz vor der EU-Wahl am 6. Juni 2024, Stimmung gegen patriotische Parteien wie die AfD und die FPÖ. Dies zeigt, dass die Regierung offenbar kein Problem damit hat, mit Subventionen für die Wissenschaft ihre linke Genderideologie zu propagieren.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Österreichische Gesellschaft für Geschlechterforschung“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungs-periode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „ÖGGF“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „ÖGGF“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „ÖGGF“ erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „ÖGGF“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „ÖGGF“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „ÖGGF“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „ÖGGF“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „ÖGGF“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „ÖGGF“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „ÖGGF“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?