5543/J XXVIII. GP
Eingelangt am 31.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christoph Steiner
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Wie viel Steuergeld kassiert der „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“?
Der „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ (ZVR-Zahl 1142017331) wird aus öffentlichen Geldern, sprich Steuermitteln gefördert.
Dem Onlineauftritt des „Vereins zur Förderung feministischen Austauschs“ ist zu entnehmen, dass dieser einen regelrechten linksideologischen Kampfauftrag verfolgt. So wird auf der Webseite deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich hier ausdrücklich nicht nur um einen sozialen Verein handelt, sondern um ein politisches Aktionsforum. So bezeichnet sich die Initiative selbst als „solidarisches und politisches Forum“, das den „Austausch und gemeinsame Aktionen“ fördern soll. An den Gesprächsrunden würden „feministische & frauenkämpferische Einzelpersonen sowie Vertreter:innen von Gruppen, Vereinen und Organisationen“ teilnehmen.[1]
Der Verein richtet sich dabei ausdrücklich auch nicht nur an Frauen im klassischen Sinn, sondern an „Frauen, Lesben, Inter-, Non-binary-, Trans- und Agender-Personen (FLl*NTA)", womit eine klar ideologisch geprägte geschlechterpolitische Agenda verfolgt wird.1
Darüber hinaus organisiert bzw. bewirbt der Verein regelmäßig politische Kampagnen und Demonstrationen, bei denen laut Website „die Straßen gefüllt werden“ sollen, um ein politisches Zeichen zu setzen. Ebenso werden Veranstaltungen und Demonstrationen mit Parolen wie „Es lebe der Kampf gegen das Patriarchat“[2] dokumentiert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die dies finanzierende bzw. steuerzahlende Bevölkerung die Frage, in welchem Umfang öffentliche Fördermittel in derartige Aktivismus- und Kampagnenstrukturen fließen und ob es Aufgabe staatlicher Förderpolitik sein kann, Plattformen zu finanzieren, die laut eigener Darstellung als politisches Forum zur Mobilisierung feministischer Protest- und Demonstrationsaktivitäten auftreten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins zur Förderung feministischen Austauschs“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins zur Förderung feministischen Austauschs“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigenleistungen durch den „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ erbracht?
3. Wurde mit dem „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „Vereins zur Förderung feministischen Austauschs“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des „Vereins zur Förderung feministischen Austauschs“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den „Verein zur Förderung feministischen Austauschs“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundesmitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?