5547/J XXVIII. GP

Eingelangt am 31.03.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verpflichtende Beratungsgespräche für Gefährder

Seit 1. September 2021 besteht in Österreich ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Personen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot (§ 38a SPG) verhängt wurde. Diese Maßnahme soll einerseits den Opferschutz stärken und andererseits den Betroffenen helfen, das eigene Gewaltverhalten kritisch zu reflektieren und Verantwortung zu übernehmen.

Die Beratungsstellen für Gewaltprävention werden seit Inkrafttreten dieser Regelung über alle geeigneten Fälle – d.h. alle Betretungs- und Annäherungsverbote – informiert. Die Betroffenen haben dann fünf Tage Zeit, mit der Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen und sollen innerhalb von 14 Tagen einen Termin für ein Erstgespräch erhalten.

Ziel der Beratung ist es nicht nur, rechtliche Rahmenbedingungen und das Bewusstsein für das eigene Handeln einzuführen, sondern auch unmittelbar mögliche Krisen zu adressieren, Täterstrategien zu hinterfragen und alternative Handlungsweisen zu entwickeln. Wo Kinder im Haushalt leben, spielt die Berücksichtigung ihrer Betroffenheit eine zentrale Rolle.[1]

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.   Wie viele verpflichtende Beratungsgespräche für Gefährder wurden im Jahr 2025 durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

2.   Wie viele polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote (§ 38a SPG) wurden im Jahr 2025 ausgesprochen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

3.   Wie viele Gefährder haben die Teilnahme verpflichtenden Beratungsgespräch im Jahr 2025 verweigert oder nicht fristgerecht absolviert?

a.   Welche Konsequenzen wurden in diesen Fällen jeweils gezogen?

4.   Welche Organisationen, Vereine oder Institutionen führten die verpflichtenden Beratungsgespräche im Jahr 2025 durch?

a.   Wie hoch waren die Kosten je Einrichtung und Bundesland?

b.   Wer trug die jeweiligen Kosten?

5.   Wie viele Gefährder nahmen im Anschluss an die verpflichtenden Beratungsgespräche im Jahr 2025 zusätzliche Anti-Gewalt-Trainings oder andere begleitende Maßnahmen in Anspruch?

6.   Wie viele Kinder waren im Jahr 2025 von Gefährdern betroffen (Definition: Personen unter 14 Jahren, die mit einem Gefährder in einem Haushalt lebten oder in Kontakt standen)?

7.   Wie viele Rückmeldungen oder Gefährdungsprognosen seitens der Beratungs stellen für Gewaltprävention an Sicherheitsbehörden erfolgten im Jahr 2025?

8.   Wie hoch waren die Gesamtkosten für verpflichtende Beratungsgespräche für Gefährder im Jahr 2025 bundesweit?



[1]     https://www.bmi.gv.at/magazin/2022_09_10/07_Gewaltpraeventionsberatung.aspx (aufgerufen am 11.03.2026)