5548/J XXVIII. GP

Eingelangt am 31.03.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Irene Eisenhut

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schusswaffengebrauch und nachfolgende Betreuungsmaßnahmen für Bedienstete in den Jahren 2010-2025

 

 

Die Häufigkeit und auch die Umstände des Schusswaffengebrauchs durch Polizei-beamte sollen genau dokumentiert und analysiert werden.

 

In den Medien wird allgegenwärtig von einem Erstarken der Gewaltkriminalität und Gewaltbereitschaft gegenüber uniformierten Einsatzkräften berichtet. Entsprechende Statistiken untermauern diese Wahrnehmung. In einem immer gefährlicheren Dienstalltag bedarf es nebst fundierten Ausbildungen, die die Handlungssicherheit der eingesetzten Bediensteten gewährleisten, auch adäquater Begleitmaßnahmen nach derartig gravierenden Zwischenfällen im Dienst.

 

In den Jahren 2010 bis 2025 kam es in Österreich zu mehreren Vorfällen, bei denen Polizeibeamte von ihrer Schusswaffe Gebrauch machten. Solche Vorfälle können für die betroffenen Beamten erhebliche psychische Belastungen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich, dass das Bundesministerium für Inneres (BMI) adäquate Rechtsschutz- und Therapiemaßnahmen bereitstellt, um die Beamten in solchen Situationen zu unterstützen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Zu wie vielen Fällen von dienstlichem Schusswaffengebrauch kam es in den Jahren 2010 bis 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Organisations-element/Dienststelle/Bundesland)

a.    Wie viele Polizeibedienstete wurden in den angeführten Fällen verletzt?

b.    Wie viele Polizeibedienstete kamen in den angeführten Fällen zu Tode?

c.    Wie viele Täter kamen in den angeführten Fällen zu Tode?

d.    Wie viele Täter wurden in den angeführten Fällen verletzt?

e.    Wie viele sonstige Personen kamen in den angeführten Fällen zu Tode?

f.     Wie viele sonstige Personen wurden in den angeführten Fällen verletzt?

2.    Wie viele Disziplinarverfahren wurden im Zusammenhang mit Schusswaffen-gebrauch durch Polizeibeamte im genannten Zeitraum eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

3.    Wie viele Ermittlungs- oder Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte im genannten Zeitraum eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

4.    Welche internen Richtlinien und Verfahren gelten für den Schusswaffen-gebrauch durch Polizeibeamte in Österreich?

5.    Welche Art von Rechtsschutz wird Polizeibeamten gewährt, die in Ausübung ihres Dienstes von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben?

6.    In wie vielen Fällen wurde betroffenen Beamten im genannten Zeitraum seitens Ihres Ressorts Rechtsschutz gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisationselement/Dienststelle/Bundesland)

7.    Welche psychologischen Betreuungs- und Therapiemaßnahmen stehen Polizeibeamten nach einem Schusswaffengebrauch zur Verfügung?

a.    Wie oft wurden diese Betreuungs- und Therapiemaßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Aufschlüsselung nach Kalenderjahren, Organisationselement/Dienststelle/Bundesland)

b.    Von wie vielen Bediensteten wurden diese Betreuungs- und Therapiemaßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisations-element/Dienststelle/Bundesland)

8.    Gibt es spezielle Schulungen oder Fortbildungen für Polizeibeamte im Umgang mit den psychischen Folgen eines Schusswaffengebrauchs?

a.    Wie oft wurden diese Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisationselement/Dienststelle/ Bundesland)

b.    Von wie vielen Bediensteten wurden diese Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisations-element/Dienststelle/Bundesland)

9.    Wie bewertet Ihr Ressort die Wirksamkeit der bereitgestellten Rechtsschutz- und Therapiemaßnahmen für betroffene Polizeibeamte?

a.    Sind weitere Maßnahmen geplant, um die Unterstützung für Polizei-beamte nach einem Schusswaffengebrauch zu verbessern?

                                          i.    Wenn ja: In welcher Form?

                                        ii.    Wenn nein: Warum nicht?

10. Welche finanziellen Mittel wurden im Zeitraum 2010 bis 2025 für Rechtsschutz- und Therapiemaßnahmen für Polizeibeamte nach Schusswaffengebrauch bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, auszahlendem Organisationselement/Dienststelle/Bundesland und Empfänger)

11. Werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Polizeibeamte nach einem Schusswaffengebrauch nicht stigmatisiert oder benachteiligt werden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Gibt es Kooperationen mit externen Organisationen oder Experten, um die Unterstützung für betroffene Beamte zu verbessern?

a.    Wenn ja, mit welchen Experten?

b.    Wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen, die die genannten Partner Ihres Ressorts erhielten?

13. Wie wird die Qualität der psychologischen Betreuung und des Rechtsschutzes für betroffene Beamte evaluiert und sichergestellt?

14. Gibt es internationale Vergleichsstudien oder Best Practices, die das Ressort heranzieht, um die Unterstützung für betroffene Beamte zu verbessern?

15. Wie viele Fälle vom Einsatz sonstiger Einsatzmittel bzw. Wirkmittel mit Personenschaden gab es in den Jahren 2010 bis 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisationselement/Dienststelle/Bundesland)

16. Wie viele Disziplinarverfahren wurden im Zusammenhang mit dem Gebrauch sonstiger Einsatzmittel bzw. Wirkmittel mit Personenschaden durch Polizeibeamte im genannten Zeitraum eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

17. Wie viele Ermittlungs- oder Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit dem Gebrauch sonstiger Einsatzmittel bzw. Wirkmittel mit Personenschaden durch Polizeibeamte im genannten Zeitraum eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

18. Welche internen Richtlinien und Verfahren gelten für den Gebrauch sonstiger Einsatzmittel, bzw. Wirkmittel durch Polizeibeamte in Österreich?

19. Welche Art von Rechtsschutz wird Polizeibeamten gewährt, die in Ausübung ihres Dienstes von sonstigen Einsatzmitteln bzw. Wirkmitteln Gebrauch gemacht haben?

20. In wie vielen Fällen wurde betroffenen Beamten im genannten Zeitraum seitens Ihres Ressorts Rechtsschutz gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisationselement/Dienststelle/Bundesland)

21. Welche psychologischen Betreuungs- und Therapiemaßnahmen stehen Polizeibeamten nach dem Gebrauch sonstiger Einsatzmittel bzw. Wirkmittel mit Personenschaden zur Verfügung?

a.    Wie oft wurden diese Betreuungs- und Therapiemaßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisationselement/Dienststelle/ Bundesland)

b.    Von wie vielen Bediensteten wurden diese Betreuungs- und Therapie-maßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisationselement/Dienststelle/ Bundesland)

22. Gibt es spezielle Schulungen oder Fortbildungen für Polizeibeamte im Umgang mit den psychischen Folgen des Gebrauchs sonstiger Einsatzmittel bzw. Wirkmittel mit Personenschaden?

a.    Wie oft wurden diese Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Aufschlüsselung nach Kalenderjahren, Organisationselement/Dienststelle/Bundesland)

b.    Von wie vielen Bediensteten wurden diese Schulungs- und Fortbildungs-maßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2025 in Anspruch genommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Organisationselement/Dienststelle/ Bundesland)

23. Wie bewertet Ihr Ressort die Wirksamkeit der bereitgestellten Rechtsschutz- und Therapiemaßnahmen für betroffene Polizeibeamte?

a.    Sind weitere Maßnahmen geplant, um die Unterstützung für Polizei-beamte nach einem Schusswaffengebrauch zu verbessern?

                                          i.    Wenn ja in welcher Form?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

24. Welche finanziellen Mittel wurden im Zeitraum 2010 bis 2025 für Rechtsschutz- und Therapiemaßnahmen für Polizeibeamte nach dem Gebrauch sonstiger Einsatzmittel bzw. Wirkmittel mit Personenschaden bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, auszahlendem Organisationselement/ Dienststelle/Bundesland und Empfänger)

25. Werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Polizeibeamte nach einem Gebrauch sonstiger Einsatzmittel bzw. Wirkmittel mit Personenschaden nicht stigmatisiert oder benachteiligt werden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

26. Gibt es Kooperationen mit externen Organisationen oder Experten, um die Unterstützung für betroffene Beamte zu verbessern?

a.    Wenn ja, mit welchen Experten?

b.    Wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen, die die genannten Partner Ihres Ressorts erhielten?

27. Wie wird die Qualität der psychologischen Betreuung und des Rechtsschutzes für betroffene Beamte evaluiert und sichergestellt?

28. Gibt es internationale Vergleichsstudien oder Best Practices, die das Ressort heranzieht, um die Unterstützung für betroffene Beamte zu verbessern?

29. Wie wird sichergestellt, dass die Familien der betroffenen Beamten ebenfalls Unterstützung und Beratung erhalten?