5549/J XXVIII. GP

Eingelangt am 31.03.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Finanzierung für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen

 

 

Persönliche Assistenz ist eine zentrale Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen und dient der Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention (UN-BRK). In mehreren Bundesländern bestehen jedoch unterschiedliche Finanzierungsmodelle und erhebliche Unterschiede in der Höhe der Stundensätze für Persönliche Assistenz. Berichten zufolge liegt die Finanzierung in einzelnen Bundesländern unter dem kollektivvertraglich erforderlichen Mindestniveau, wodurch betroffene Menschen mit Behinderungen erhebliche Eigenleistungen erbringen müssen oder Gefahr laufen, ihre Assistenz nicht mehr finanzieren zu können.

 

Der Dachverband der österreichischen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung (SLIÖ) hat am 2. Februar 2026 folgende Presseaussendung geschalten:

 

„Stadtrat Hacker (SPÖ) tritt Behindertenrechte mit Füßen

Die Finanzierung für persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen liegt pro Stunde 5 Euro unter dem gesetzlichen Mindeststandard. Betroffene sind dadurch in Lebensgefahr.

 

Persönliche Assistenz umfasst alle Hilfe- und Unterstützungsleistungen, die für Menschen mit Behinderungen notwendig sind, um selbstbestimmt in eigenen Wohnungen leben zu können. 380 Personen in Wien beziehen vom Fonds Soziales Wien - FSW diese Leistung, damit sie trotz ihrer Behinderung nicht im Pflegeheim leben müssen und z.B. eine Berufstätigkeit ausüben können.

 

Der FSW finanziert diese Persönliche Assistenz mit 24 Euro pro Stunde. Mit dieser Förderung können die Betroffenen ihre Assistent:innen als Arbeitgeber:innen direkt beschäftigen.

 

Das Problem: eine Gehaltsstunde kostet laut Kollektivvertrag ohne Zulagen 29 Euro. Die 5 Euro Differenz müssten Menschen mit Behinderung aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Bei einem durchschnittlicher Stundenbedarf von 285 Stunden pro Monat belaufen sich die Zusatzkosten auf 1.425 Euro.

 

Der Betrag kann nicht aus dem Pflegegeld gedeckt werden, da dies bei Bewilligung der Leistung bereits abgezogen wird. Zum Vergleich dazu bezahlt das Land Tirol für dieselbe Leistung 41 Euro pro Stunde. Daher fordert Selbstbestimmt Leben Österreich - SLIÖ, sowie die gesetzlich eingerichtete Wiener Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen - IVMB eine sofortige Erhöhung des Stundensatzes auf das Mindest-niveau des Kollektivvertrages.

 

Bernadette Feuerstein, Vorsitzende des Dachverbands SLIÖ, ist empört:

 

‚Die Stadt Wien gibt Milliarden für Bauprojekte aus, hat aber kein Geld um die Arbeitnehmerrechte von Persönlichen Assistent:innen zu wahren und Menschen mit Behinderungen ein Leben außerhalb des Heimes zu ermöglichen. Auch Heimplätze und das dort notwendige Personal müssen von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Wird die Finanzierung für die Persönliche Assistenz nicht sofort sichergestellt, müssen die Betroffenen in ohnehin schon überfüllte Krankenhäuser und Heime. Wie soll das gehen?‘

 

Die Vorsitzende der IVMB Christina Holmes ergänzt weiter:

 

‚Seit Jahren ignoriert Stadtrat Hacker dieses Problem und belächelt die Bedarfe von Menschen mit Behinderung. Jegliche Gespräche mit ihm und der zuständigen SPÖ Regierung sind gescheitert und werden ihrerseits blockiert. Das führt dazu, dass die betroffenen Menschen mit Behinderung in Kürze ihre Jobs kündigen, ihre Assistent:innen entlassen und helfende Hände in Ketten gelegt werden. Dabei wäre die Lösung so einfach: 5 Euro mehr pro Stunde und Menschen mit Behinderung schaffen weiterhin Arbeitsplätze, sind selbst im Arbeitsmarkt integriert und Teil der Gesellschaft.‘“[1]

 

Dies wirft Fragen im Hinblick auf die Gleichstellung, die bundesweite Koordinierung sozialpolitischer Standards sowie die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche bundesgesetzlichen Grundlagen regeln derzeit den Anspruch auf Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen?

2.    Inwieweit sieht das Ressort eine bundesweite Mindeststandardregelung für Persönliche Assistenz als erforderlich an?

3.    Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts gesetzt, um eine österreichweit einheitliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Persönlichen Assistenz sicherzustellen?

4.    Wie stellt das Ressort sicher, dass die Vorgaben der UN-Behinderten-rechtskonvention, insbesondere Art. 19, in allen Bundesländern gleichwertig umgesetzt werden?

5.    Welche Unterschiede bestehen aktuell bei den Stundensätzen für Persönliche Assistenz in den einzelnen Bundesländern?

6.    Teilen Sie die Auffassung, dass eine Finanzierung unterhalb kollektiv-vertraglicher Mindeststandards die nachhaltige Sicherstellung von Assistenz-leistungen gefährdet?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen sollen dementsprechend ergriffen werden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Welche Maßnahmen plant das Ressort, um sicherzustellen, dass Persönliche Assistenz kostendeckend finanziert wird und Betroffene nicht zu privaten Zuzahlungen gezwungen sind?

8.    In welcher Höhe stellt das Ressort derzeit Mittel für Persönliche Assistenz (insbesondere im Bereich Beruf und Ausbildung) zur Verfügung?

9.    Ist eine Ausweitung der Bundesmittel für Persönliche Assistenz geplant?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang und ab wann?

b.    Wein nein, warum nicht?

10. Gibt es seitens des Ressort Überlegungen zu einem bundesweiten Rechts-anspruch auf Persönliche Assistenz?

11. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht aus finanziellen Gründen in stationäre Einrichtungen wechseln müssen?

12. Wie wird sichergestellt, dass Persönliche Assistenz als Instrument zur Arbeitsmarktintegration bundesweit ausreichend zur Verfügung steht?

13. Welche Rolle spielt das Pflegegeld im Zusammenhang mit der Finanzierung Persönlicher Assistenz?

a.    Sieht das Ressort hier Reformbedarf?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn nein, warum nicht?

14. Plant das Ministerium eine Evaluierung der aktuellen Versorgungssituation im Bereich Persönliche Assistenz in Österreich?

a.    Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

b.    Wenn nein, welche aktuellen Daten liegen vor?

15. Welche Schritte werden gesetzt, um einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu Persönlicher Assistenz in ganz Österreich zu gewährleisten?



[1]   https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260202_OTS0007/stadtrat-hacker-spoe-tritt-behindertenrechte-mit-fuessen (abgerufen am 18.02.2026)