5550/J XXVIII. GP

Eingelangt am 31.03.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Christian Schandor

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Betriebsratsfonds

 

 

Medienberichte thematisieren die Finanzierung eines hochpreisigen Abschieds-geschenks (Luxusuhr) aus Mitteln von Betriebsratskörperschaften für ein langjähriges Mitglied der Unternehmensleitung eines öffentlichen Unternehmens.[1] Unabhängig von der konkreten Einzelfallbewertung wirft dieser Vorgang zentrale Fragen der Governance, der Zweckbindung von Beriebsratsfonds, der Kontrollarchitektur (inner-betriebliche Rechnungsprüfung und Revision durch die zuständige gesetzliche Interessenvertretung) sowie potenzieller Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken auf.[2]

 

Für Betriebsräte, Belegschaften, öffentliche Arbeitgeber und die Aufsicht ist eine klare, bundesweite konsistente Interpretationslinie entscheidend, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und eine saubere Compliance sicherzustellen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gelten Vorstände bzw. Mitglieder der Unternehmensleitung arbeitsrechtlich als Teil der „Belegschaft“ oder als außenstehende Personen?

2.    Kann ein Betriebsrat aus Betriebsratsfonds Geschenke an Vorstände/ Geschäftsführungen/Aufsichtsräte finanzieren?

a.    Wenn ja, welche Mindestkriterien müssen erfüllt sein, damit eine solche Ausgabe noch als im Interesse der Belegschaft begründbar ist (z.B. symbolischer Charakter, klarer Belegschaftsbezug)?

3.    Gibt es aus Ihrer Sicht wertmäßige Grenzen bzw. Orientierungsmaßstäbe, ab denen Geschenke aus Betriebsratsmitteln jedenfalls als risikoreich oder unzulässig einzustufen sind?

4.    Reicht ein (auch einstimmiger) Beschluss des Betriebsratsgremiums aus, um eine Ausgabe aus Betriebsratsmitteln zu legitimieren, oder braucht es darüber hinauseine objektiv nachvollziehbare Zweckbegründung?

5.    Welche Dokumentationsstandards erwartet die Bundesregierung bei Ausgaben aus Fonds (Beschluss, Zweckdarstellung, Kostenbelege, Verantwortlichkeiten), damit diese revisions- und haftungsfest sind?

6.    Welche Pflichten hat der Vorsitzende in der laufenden Kontrolle der Kassa- und Kontostände?

a.    In welchen Fällen ist eine sofortige Intervention geboten?

7.    Welche Sofortmaßnahmen sind vorgesehen, wenn der Eindruck entsteht, dass Fondsvermögen gefährdet ist?

8.    Plant die Bundesregierung bundesweit einheitliche Leitlinien/Schulungen zur Fonds-Compliance, einschließlich klarer Vorgaben zur Mittelverwendung, konkreter Beispiele zulässiger Ausgaben und klarer Abgrenzung zu unzulässigen Zuwendungen (insb. an Mitglieder der Unternehmensleitung)?



[1]    https://www.kleinezeitung.at/steiermark/20555502/betriebsraete-schenkten-vorstandskapitaen-malik-zum-abschied-eine (aufgerufen am 09.03.2026)

[2]   https://www.krone.at/4038474 (aufgerufen am 09.03.2026)