5574/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Kosten- und Ressourcenaufwand für den Fortschrittsbericht 2025 gemäß § 6 Klimaschutzgesetz
Gemäß § 6 des Klimaschutzgesetzes ist der Bundesminister für Klimaschutz dazu verpflichtet, dem Nationalrat und dem Nationalen Klimaschutzkomitee jährlich einen Fortschrittsbericht über die Einhaltung der Treibhausgas-Emissionshöchstmengen[1] vorzulegen. Da die Erstellung solcher Berichte eine umfangreiche Datenaggregation durch das Umweltbundesamt sowie Koordinationsprozesse innerhalb der Ministerien erfordert, stellen sich die Fragen nach der Effizienz und den tatsächlichen Kosten dieser laufenden Berichtspflicht.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Erstellung und Veröffentlichung des Fortschrittsberichts 2025? (Bitte um Auflistung nach Posten)
2. Welche finanziellen Mittel wurden dem Umweltbundesamt explizit für die Datenerhebung, die Modellierung und die fachliche Ausarbeitung des Berichts für das Jahr 2025 zur Verfügung gestellt?
3. Wurden für den Bericht 2025 externe Beratungsleistungen, wissenschaftliche Institute oder Agenturen beauftragt?
a. Wenn ja, welche und wie hoch waren die Auftragssummen?
b. Wenn ja, wer hat nach welchen Kriterien entschieden diese zu beauftragen?
4. Wie viele Personen waren innerhalb Ihres Ministeriums direkt mit der Koordination, inhaltlichen Prüfung und Abstimmung des Berichts befasst?
a. Gab es hierfür Sonderzahlungen?
5. Fielen im Rahmen der Präsentation des Fortschrittsberichts 2025 Kosten für Pressekonferenzen, Social-Media-Kampagnen oder Inserate an? (Bitte um detaillierte Auflistung nach Medium und Kosten)
6. Inwiefern unterscheide sich der personelle und finanzielle Aufwand des Fortschrittsberichts nach § 6 KSG vom umfassenderen Klimaschutzbericht nach § 10 KSG, und werden hier Synergien zur Kostensenkung genutzt?
7. Welche Kosten sind für die Wartung oder Neuentwicklung von Datenbanken und Software-Schnittstellen entstanden, die speziell für die Berichterstattung nach § 6 KSG notwendig sind?
[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/262/imfname_1727271.pdf (aufgerufen am 20.02.2026)