5578/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Schuh

an den Bundeskanzler

betreffend ALIF und der Moscheebau in Freistadt

 

 

Die Austria Linz Islamische Föderation (ALIF) ist eine anerkannte Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Sie fungiert als Dach-organisation für 13 Moscheegemeinden in Oberösterreich und Salzburg, betreut muslimische Bürger in religiösen sowie sozialen Belangen und ist im Vereinsregister als Dachverband eingetragen (ZVR-Zahl 954093024).

 

ALIF möchte in Freistadt auf dem Grundstück ihres aktuellen Vereinshauses eine Moschee errichten und lud daher am 27. März 2026 zu einer Informations-veranstaltung ein. Statt dem bisherigen einstöckigen Gebäude des Vereins in Zentrumsnähe soll nun die Nutzfläche durch Tiefgarage und fünfstöckigen Aufbau mehr als verdreifacht werden.

 

Auf konkrete Nachfrage wurde durch Vertreter von ALIF bekanntgegeben, dass die nachhaltige Weigerung von Männern, Frauen die Hand zu schütteln, in ihrer Religion begründet und somit im Sinne der Religionsfreiheit hinzunehmen ist. Auch die geplanten Gebetsräume sind geschlechterspezifisch getrennt. Die Finanzierung des Moscheeneubaus erfolge neben eigenen Spenden und Sponsoren auch durch „europäische Freunde“.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Widerspricht eine Finanzierung einer Moschee aus dem Ausland, wie einleitend angeführt, dem Islamgesetz 2015, insbesondere § 6 (2)?

2.    Widerspricht die Weigerung von Männern, Frauen aus religiösen Gründen den Handschlag zu verweigern, dem Islamgesetz 2015, insbesondere § 2 (2)?

3.    Ist die Weigerung von Männern, aus religiösen Gründen keiner Frau die Hand zu geben, von der Religionsfreiheit geschützt?

4.    Gibt es Maßnahmen, die Sie aufgrund des übermittelten Sachverhalts in Bezug auf das Islamgesetz 2015 und ALIF umsetzen werden?

a.    Falls ja, welche?

b.    Falls nein, warum nicht?

5.    Sehen Sie die Notwendigkeit, das Islamgesetz 2015 zu novellieren?

a.    Falls ja, wie?

b.    Falls ja, wann?

c.    Falls nein, warum nicht?