5582/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Tätigkeit des Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation
Mit dem am 16. Juni vergangenen Jahres beschlossenen Budgetbegleitgesetz traten am Tag nach der Kundmachung die Bestimmungen über den im Bereich der Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angesiedelten Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation, die §§ 7 bis 12 des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz LWA-G, in Kraft.
Die Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz führten dazu aus:
„Der Fonds soll gemäß dem vorgeschlagenen § 7 Abs. 2 ausschließlich gemein-nützig wirken, indem aus seinen Mitteln Fördervergaben, Auftragserteilungen und sonstige Zuwendungen zur Erreichung des Fondszwecks gemäß § 7 Abs. 1 finanziert werden.
Unter vulnerablen Personengruppen im Sinne des § 7 Abs. 1 können gesellschaftlich benachteiligte Gruppen verstanden werden, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden sollte, da sie aufgrund ihrer sozialen Situation besonders schützenswert sind. Dazu können Menschen in ihren verschiedenen Lebensphasen gehören (bspw. Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche, Wohnungslose oder Ältere).“
Nach nunmehr fast einem Jahr nach der Beschlussfassung erscheint es angebracht, die Möglichkeiten und die Leistungen des neu geschaffenen Fonds öffentlich bekanntzumachen und darzustellen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie lauten die von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach § 8 Abs. 1 LWA-G zu erlassenden Richtlinien im Wortlaut (wir ersuchen um Beilage der Richtlinie im Originalwortlaut)?
2. Wo auf der Seite des Sozialministeriums ist diese Richtlinie öffentlich einsehbar?
3. Wie hoch war das Fondsvermögen des Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation nach § 7 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G am 31.12.2025?
4. Wie hoch war das Fondsvermögen des Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation nach § 7 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G am 1.1.2026?
5. Wie hoch war das Fondsvermögen des Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation nach § 7 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G zum Ultimo des letzten Monats vor Beantwortung der Anfrage?
6. Wie viele Förderungen für Projekte und Zuwendungen an juristische Personen durch den eingangs bezeichneten Fonds wurden bis 31.12.2025 beantragt?
7. Wie viele Förderungen für Projekte und Zuwendungen an juristische Personen durch den eingangs bezeichneten Fonds wurden bis 31.12.2025 tatsächlich vergeben?
8. Wie viele Förderungen für Projekte und Zuwendungen an juristische Personen durch den eingangs bezeichneten Fonds wurden von 1.1.2026 bis zur Beantwortung dieser Anfrage beantragt?
9. Wie viele Förderungen für Projekte und Zuwendungen an juristische Personen durch den eingangs bezeichneten Fonds wurden von 1.1.2026 bis zur Beantwortung dieser Anfrage tatsächlich vergeben?
10. In wie vielen Fällen wurden Auftragserteilungen, wie sie in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage genannt werden, aus den Mitteln des Fonds bezahlt? Wie hoch ist der daraus entstandene Kostenaufwand?
11. Auf welche Obergruppen von Themengebieten (wie etwa Sozialhilfe, Armutsverhinderung, …) verteilen sich in jeweils welcher Zahl die seit Errichtung des Fonds vergebenen Förderungen für Projekte und Zuwendungen an juristische Personen?
12. Wie hoch sind die Mittel, die dem Fonds seit seiner Einrichtung an Zuwendungen nach § 10 Abs. 1 Z 1 zugeflossen sind? Wie viele Zuwendungen gab es bisher?
13. Wie hoch sind die Mittel, die dem Fonds seit seiner Einrichtung aus Schenkungen nach § 10 Abs. 1 Z 1 zugeflossen sind? Wie viele Schenkungen gab es bisher?
14. Wie hoch sind die Mittel, die dem Fonds seit seiner Einrichtung aus Erbschaften und Vermächtnissen nach § 10 Abs. 1 Z 1 zugeflossen sind? Wie viele Erbschaften und Vermächtnisse gab es bisher?
15. Wie hoch sind die Mittel, die dem Fonds seit seiner Einrichtung aus Zinsen nach § 10 Abs. 1 Z 2 zugeflossen sind?
16. Wie hoch sind die sonstigen Erträgnisse des Fondsvermögens nach § 10 Abs. 1 Z 2, die dem Fonds seit seiner Einrichtung zugeflossen sind? Welcher Art sind diese sonstigen Erträgnisse?
17. Wie hoch war der aus der Vollziehung der Bestimmungen über den Fonds nach § 12 LWA-G erwachsende Verwaltungsaufwand im Zeitraum zwischen Einrichtung des Fonds und dem 31.12.2025?
18. Wie hoch war der aus der Vollziehung der Bestimmungen über den Fonds nach § 12 LWA-G erwachsende Verwaltungsaufwand im Zeitraum zwischen dem 31.12.2025 und dem Ultimo des letzten Monats vor Beantwortung dieser Anfrage?
19. Wie genau setzen sich die angefallenen Kosten in allgemein gehaltenen Obergruppen wie etwa Personalkosten, Büromaterialien usw. jeweils zusammen?
20. Welche Maßnahmen bzw. Förderungen oder gesetzten Schritte sind nach Ansicht der Bundesministerin als besonders wichtig und bedeutend hervorzuheben?