5583/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.04.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Frauenmord in Innsbruck und Wirksamkeit von Betretungs- und Annäherungsverboten

BEGRÜNDUNG

 

Nach dem Frauenmord in Innsbruck, bei dem ein Mann eine Frau tötete, obwohl zuvor ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot gegen ihn ausge-sprochen worden war, stellt sich erneut die Frage nach der Wirksamkeit bestehender Schutzmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen.

Laut Medienberichten hatte die betroffene Frau zuvor die Polizei wegen Gewalt kontaktiert. Gegen den Gefährder wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen. Dennoch kam es nur einen Tag später zu einem tödlichen Gewaltverbrechen.

Dieser Fall zeigt auf erschütternde Weise, dass Betretungs- und Annäherungs-verbote zwar ein wichtiges Instrument des Gewaltschutzes darstellen, jedoch nicht in allen Fällen ausreichend sind, um Frauen wirksam vor Gewalt zu schützen. Insbesondere in Situationen mit hoher Gefährdung – etwa im Kontext von Trennungen – sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig.

Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Anwendung, Wirksamkeit und Kontrolle von Betretungs- und Annäherungsverboten, zur Risikoanalyse durch die Sicherheitsbehörden sowie zur Nutzung weiterer rechtlicher Instrumente zum Schutz von gefährdeten Personen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Betretungs- und Annäherungsverbote wurden durch die österreichische Polizei in den Jahren
a) 2020
b) 2021
c) 2022
d) 2023
e) 2024
f) 2025
ausgesprochen? (Bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben.)

2)    In wie vielen Fällen wurden Betretungs- bzw. Annäherungsverbote in den Jahren 2020–2025 missachtet?
(Bitte ebenfalls nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln.)

3)    Welche straf- bzw. verwaltungsrechtlichen Konsequenzen wurden in diesen Fällen jeweils gesetzt?

4)    In wie vielen Fällen wurden zusätzlich zu einem Betretungs- oder Annäherungsverbot weitere Schutzmaßnahmen gegen den Gefährder gesetzt, etwa
a) Festnahmen,
b) Untersuchungshaft,
c) Wegweisungen oder sonstige sicherheitspolizeiliche Maßnahmen?
(Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

5)    Nach welchen Kriterien erfolgt durch die Sicherheitsbehörden die Risikoanalyse bei Fällen häuslicher Gewalt?

6)    Welche standardisierten Instrumente oder Modelle zur Gefährdungseinschätzung (z.B. Hochrisiko-Assessment) werden dabei angewendet?

a)    Werden bundesweit die gleichen Instrumente eingesetzt?

7)    Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2020–2025 von den Sicherheitsbehörden als Hochrisiko-Fälle eingestuft?

8)    Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen sind vorgesehen, wenn ein Fall als Hochrisiko-Fall eingestuft wird?

9)    In wie vielen Fällen wurde bei als Hochrisiko eingestuften Gefährdern Untersuchungshaft verhängt?

10)  Wie erfolgt die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit Gewaltschutzzentren bzw. Opferschutzeinrichtungen im Rahmen der Risikoanalyse?

11)  Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Betretungs- und Annäherungsverboten werden derzeit gesetzt?

12)  Welche konkreten Schritte wurden seitens des Innenministeriums gesetzt, um die angekündigte elektronische Überwachung von Gefährdern in Hochrisiko-Fällen umzusetzen?

13)  Wann ist mit der tatsächlichen Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?

Zum konkreten Fall in Innsbruck

14) Wie oft wurde die Polizei vor der Tat von der später ermordeten Frau kontaktiert?

15) Wann erfolgten diese Kontakte jeweils?

16) Welche konkreten Maßnahmen wurden bei diesen Polizeikontakten gesetzt?

17) Wurde gegen den Gefährder ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen? Wenn ja, wann?

18) Wurde im Zusammenhang mit diesem Fall eine Risikoanalyse durchgeführt?

19) Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam diese Risikoanalyse?

20) Wurde der Gefährder als Hochrisiko-Fall eingestuft?

21) Welche weiteren Schutzmaßnahmen wurden im konkreten Fall zusätzlich zum Betretungs- und Annäherungsverbot gesetzt?

22) Wurde geprüft, ob weitere Maßnahmen – etwa Festnahme oder Untersuchungshaft – notwendig gewesen wären?

23)  Wenn nein: Warum nicht?

24)  Wie viele Präventionsbedienstete gibt es in Innsbruck, wie viele in Tirol?

a)    Waren Präventionsbedienstete in die Verhängung des Betretungs- und Annäherungsverbot eingebunden?