5584/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.04.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Budgetmittel des BKA für "Aktion Leben"
Der bundesweit agierende Verein Aktion Leben gibt als Ziel an, „die Würde jedes Menschen in jeder Phase seiner Existenz“ zu wahren. In seinen Veröffentlichungen vertritt der Verein jedoch Positionen, die wissenschaftlich mehr als umstritten sind und grundlegende Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung betreffen. So behauptet der Verein etwa, dass „die Zeit vor unserer Geburt (…) unser ganzes weiteres Leben“[1] beeinflusse, spricht Embryonen zu Unrecht Empfindungsvermögen zu, und erkennt darüber hinaus nur Mutter und Vater als rechtmäßiges Familienmodell an. Bereits 1971 trat der Verein zum ersten Mal auf und mobilisierte unmittelbar damals "Lockerungen der Abtreibungsbestimmungen"[2]. Von Aktion Leben wurde 1974 auch das Volksbegehren zum „Schutz des menschlichen Lebens“ gegen die Einführung der Fristenlösung initiiert. Auch aktuell fordert Aktion Leben Statistiken und Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen.
Sowohl in U-Bahnhöfen in Wien als auch im
Tätigkeitsbericht 2024[3] von Aktion Leben ist aktuell die
namentliche Unterstützung und das Logo des Bundeskanzleramtes abgebildet.
Aus dem Finanzbericht von 2024[4] geht zudem hervor, dass dem Verein 158.900,00
Euro aus öffentlichen Mitteln zugeflossen sind.

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Aussagen von Aktion Leben wie „Vorgeburtliche Kinder sind empfindsam und Mitglied der Menschenfamilie“[5], „Lange vor der Geburt sind wir empfindsame Wesen und verbunden mit unserer Mutter“[6] oder „sehen und achten wir den Embryo, den Fötus mit seinem Recht auf Leben. Frau und Kind können nicht getrennt voneinander betrachtet werden“[7] verdeutlichen, dass der Verein Positionen vertritt, bei denen das Menschenrecht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung nicht im Zentrum steht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Bundeskanzleramt die finanzielle Förderung für diesen Verein begründet und in welcher Höhe Aktion Leben jährlich Mittel aus dem Budget des Bundeskanzleramts erhält.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Plakate dieser Art sind in Österreich zu finden, auf denen das Bundeskanzleramt als namentlicher Unterstützer genannt wird? (Bitte um genaue Auflistung der jeweiligen Standorte)
2. Um welche Förderung seitens des Bundeskanzleramtes handelt es sich hier (beginnend mit 2024)?
a. Wie hoch ist diese Förderung? (Bitte um genaue Auflistung der Fördersummen pro Jahr)
b. Warum wurde sie genehmigt?
3. Seit wann unterstützt das Bundeskanzleramt den Verein Aktion Leben namentlich und mit Logo auf Plakaten?
4. Welche weiteren frauenpolitischen Organisationen werden vom Bundeskanzleramt namentlich unterstützt? (Bitte um genaue Auflistung der Organisation und Beginn der Unterstützung)
5. Welche weiteren frauenpolitischen Organisationen werden vom Bundeskanzleramt finanziell unterstützt? (Bitte um genaue Auflistung der Organisation sowie Höhe und genauen Zeitraum der finanziellen Unterstützung)
6. Wie viele Treffen haben seit Ihrem Amtsantritt zwischen dem Verein Aktion Leben und dem Bundeskanzleramt stattgefunden? (Bitte um genaue Auflistung der jeweiligen Treffen und Inhalt dieser)
7. Welche Maßnahmen ergreift das Bundeskanzleramt, um den Zugang zu Verhütungsmitteln zu erleichtern?
a. Wie viel budgetäre Mittel werden dafür aufgewendet?
8. Welche Maßnahmen ergreift das Bundeskanzleramt, um den Zugang zu Verhütungsmitteln gratis anzubieten?
a. Wie viel budgetäre Mittel werden dafür aufgewendet?
9. Welche Maßnahmen ergreift das Bundeskanzleramt, um Frauen bei ungewollten Schwangerschaften den niederschwelligen, kostengünstigen und wohnortsnahen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen?
a. Wie viel budgetäre Mittel werden dafür aufgewendet?
10. Welche Maßnahmen setzt das Bundeskanzleramt im Bereich sexuelle Bildung und Aufklärung?
a. Wie viel budgetäre Mittel werden dafür aufgewendet?
11. Plant das Bundeskanzleramt bzw. der Bundeskanzler, in Österreich künftig Schwangerschaftsabbrüche durch Statistik und Motivforschung zu erheben?
a. Wenn ja, mit welcher Begründung?
b. Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
c. Wenn ja, mittels welcher konkreten Initiativen bzw. Maßnahmen?
12. Gibt es eine interministerielle Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ressort und anderen Ministerien (zum Beispiel dem BMFWF oder BMASGPK) bezüglich der sexuellen und körperlichen Selbstbestimmung von Frauen?
a. Wenn ja, wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit konkret (Förderungen, Projekte, Veranstaltungen, Kampagnen etc.)?
b. Wenn nein, warum nicht?