5586/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.04.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend mögliche Weitergabe sensibler Informationen aus EU-Beratungen an Russland durch ungarische Regierungsmitglieder, strukturelle Risiken beim Schutz sensibler EU-Dokumente und die österreichische Reaktion
BEGRÜNDUNG
In Zeiten eines noch immer tobenden russischen Krieges gegen die Ukraine und höchster geopolitischer Spannungen ist die Europäische Union als Institution wie auch ihre Mitglieder aufgerufen, abgestimmt und solidarisch die gemeinsame Sicherheit wie auch die gemeinsamen Interessen zu vertreten. Allerdings gibt es Parteien in der EU, denen offenkundig die russischen Interessen näher sind, als die gemeinsamen europäischen. Laut einem aktuellen Bericht des ORF hat sich die Europäische Kommission „äußerst“ besorgt über Medienberichte gezeigt, wonach ungarische Regierungsmitglieder Informationen aus Ministertreffen in Brüssel an Russland weitergegeben haben sollen[1]. Die Kommission verlangt demnach Erklärungen von Ungarn. In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass der ungarische Außenminister Péter Szijjártó in Pausen von Treffen mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow telefoniert und „live“ über Gesprächsinhalte berichtet haben soll. Szijjártó weist diese Vorwürfe zurück.
Zudem berichtete Politico am 24. März 2026 unter Berufung auf drei EU-Diplomaten und vier deutsche Abgeordnete, dass der Zugang von Abgeordneten der AfD zu einer Datenbank des Deutschen Bundestages mit tausenden internen EU- Dokumenten in Brüssel zusätzliche Sicherheitsbedenken auslöst[2]. Dem Bericht zufolge werden sensible Beratungen in Brüssel auch unter dem Eindruck eines „ungarischen Faktors“ und eines „AfD-Faktors“ vorsichtiger geführt. Unabhängig davon, ob einzelne Vorwürfe bestätigt werden, verdeutlicht dies die breitere europäische Dimension des Problems: den möglichen Abfluss sensibler EU- Informationen an Russland durch russlandfreundliche politische Akteure oder aufgrund unzureichender Schutzmechanismen in Mitgliedstaaten.
Die Pflege der Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten sowie die Mitgestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union fallen in den Verantwortungsbereich des Außenministeriums. Vor diesem Hintergrund werfen die Berichte nicht nur Fragen der inneren Sicherheit, sondern auch schwerwiegende Fragen für das außenpolitische Vertrauen innerhalb der Europäischen Union, für die Zusammenarbeit mit Ungarn sowie für den Schutz sensibler Informationen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf,
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Seit wann sind dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bzw. Ihnen persönlich die nun öffentlich gewordenen Vorwürfe bekannt?
2. Wurde das BMEIA vor der öffentlichen Berichterstattung von Organen der Europäischen Union, von anderen Mitgliedstaaten oder von österreichischen Vertretungsbehörden über entsprechende Verdachtsmomente informiert?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form erfolgte diese Information?
3. Hat das BMEIA nach Bekanntwerden der Berichte eine eigene außen- und europapolitische Lagebeurteilung vorgenommen?
a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam diese Lagebeurteilung?
4. Hat Österreich auf Ebene des Rates für Auswärtige Angelegenheiten, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees oder in anderen außenpolitischen EU-Gremien Aufklärung oder zusätzliche Schutzmaßnahmen eingefordert?
a. Wenn ja, in welcher Form und in welchen Gremien?
5. Hat das BMEIA gegenüber der ungarischen Regierung oder gegenüber dem ungarischen Außenministerium seit Bekanntwerden der Vorwürfe bilateral die Erwartung vollständiger Aufklärung zum Ausdruck gebracht?
a. Wenn ja, wann, gegenüber wem und mit welchem Inhalt?
6. Hat die österreichische Botschaft in Budapest oder die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union nach Bekanntwerden der Berichte gesonderte Weisungen oder Berichtsaufträge erhalten?
a. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
7. Welche Auswirkungen hätte eine bestätigte Weitergabe sensibler Informationen aus EU-Beratungen an Russland aus Sicht des BMEIA auf das notwendige Vertrauensverhältnis innerhalb der Europäischen Union und auf die Zusammenarbeit mit Ungarn?
8. Teilt die Bundesministerin die Einschätzung, dass mögliche Informationsabflüsse aus EU-Beratungen an Russland auch die Glaubwürdigkeit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union beeinträchtigen würden?
9. Welche politischen oder diplomatischen Konsequenzen auf EU-Ebene hält das BMEIA für erforderlich, falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten?
10. Wurde im BMEIA geprüft, ob und in welcher Form der Umgang mit sensiblen Informationen in außenpolitischen EU-Gremien angepasst werden sollte?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Gab es seit Bekanntwerden der Berichte Kontakte mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst oder anderen Mitgliedstaaten über die Konsequenzen dieser Causa?
a. Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem wesentlichen Inhalt?
12. Unterstützt Österreich die Forderung der Europäischen Kommission nach lückenloser Aufklärung?
13. Welche Maßnahmen wird das BMEIA setzen, um Österreichs außenpolitische Interessen, die Integrität der europäischen Außenpolitik und den Schutz vertraulicher Informationen vor russischer Einflussnahme zu wahren?