56/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.10.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Jan Krainer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Skandalpartei FPÖ – Teil Inseratenkorruption

Die WKStA führt(e) zur AZ 17 St 2/24w ein Ermittlungsverfahren gegen Herbert Kickl, Mario Kunasek und weitere ehemalige FPÖ-Regierungsmitglieder wegen des Verdachts der Untreue sowie der Bestechung und Bestechlichkeit. Medienberichten zufolge wurde der Sachverhalt zunächst auf Grund von Chats zwischen Strache und mehreren Regierungsmitgliedern auf einen Anfangsverdacht geprüft. Den selben Medienberichten ist zu entnehmen, dass die WKStA diesbezüglich ein Vorgehen gemäß § 35c StAG in Aussicht genommen hatte, auf Grund einer Weisung des in diesem Verfahrenskomplexes zuständigen Oberstaatsanwalt jedoch Ermittlungen einleitete und die Betroffenen gemäß § 50 StPO über die Ermittlungen informierte. Über das weitere Geschehen ist bislang nichts bekannt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Welcher Sachverhalt liegt den Ermittlungen zur AZ 17 St 2/24w zu Grunde und wie lauten die Tatvorwürfe?

2.       Bilden auch Inserate an rechte bis rechtsextreme Medien wie Wochenblick oder Info.Direkt einen Gegenstand der Ermittlungen, nachdem auch im Hinblick auf Inserate in diesen Medien Chatnachrichten öffentlich bekannt sind?

3.       Wie hoch ist die derzeit angenommene Schadenssummer?

4.       Wie viele Personen werden als Beschuldigte, wie viele als Verdächtige und wie viele als Angezeigte geführt?

5.       Welche Personen von öffentlichem Interesse befinden sich unter den Verdächtigen bzw Beschuldigten?

6.       Hat sich die Republik Österreich als Opfer dem Verfahren angeschlossen?

7.       Ist die Schilderung in der Einleitung korrekt, wonach die WKStA gemäß § 35c StAG vorgehen wollte, die zuständige Oberstaatsanwaltschaft jedoch eine Weisung auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erteilte?

8.       Was waren die ausschlaggebenden Gründe für die Erteilung der Weisung?

9.       Wurde das BMJ vor Weisungserteilung informiert und wenn ja, wie hat sich dieses zum Weisungsvorhaben geäußert?

10.   Fand nach Weisungserteilung ein Austausch zwischen der OStA und der Fachabteilung des BMJ im Hinblick auf die gegenständliche Weisung statt und wenn ja, welche Ansicht wurde der OStA seitens der Fachaufsicht mitgeteilt?

11.   Wie ist der aktuelle Stand des Ermittlungsverfahrens?

12.   Wie viele Ordnungsnummern hat der Akt aktuell?

13.   Wie viele Informationsberichte wurden in diesem Verfahren wann und an wen erstattet?

14.   Wie viele Vorhabensberichte wurden in diesem Verfahren wann und an wen erstattet?

15.   Wie viele Erlässe wurden in diesem Verfahren von wem an wen ausgefertigt und wie viele davon enthielten Weisungen zur Sachbehandlung über jene betreffend die Einleitung des Ermittlungsverfahrens hinaus (29 und 29a StAG)?

16.   Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden in diesem Verfahren bislang angeordnet und welche Organisationseinheit der Kriminalpolizei wurde mit den Ermittlungen betraut?

17.   Wie viele Berichte ergingen bislang von dieser Organisationseinheit an die WKStA?

18.   Wurden auch Zwangsmaßnahmen angeordnet und wenn ja, wann welche?

19.   Wurden immunitätsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit den Beschuldigten geprüft und was war das Ergebnis dieser Prüfung?

20.   An welchen Daten wurden die letzten fünf Ordnungsnummern in diesem Verfahren zum Akt genommen?

21.   Ist diesem Verfahren ein Wirtschaftsexperte bzw eine Wirtschaftsexpertin oder IT-Expert:innen zugeteilt und wenn ja, wie viele?

22.   Wurden in diesem Verfahren Gutachter:innen bestellt und wenn ja, wann für welche Fragestellungen?

23.   Wie viele Oberstaatsanwält:innen der WKStA sind mit dem Verfahren befasst?

24.   Wurden in diesem Verfahren Einstellungsanträge gestellt und wie wurden diese vom zuständigen (Ober)Landesgericht (allenfalls im Instanzenzug) beurteilt?

25.   Wann ist mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens nach derzeitigem Stand zu rechnen?