5618/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Pfeifer
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Folgeanfrage zu 2991/J und 4112/J „Überbetriebliche Berufs-ausbildung 1 (ÜBA1)“ – Abweichende Teilnehmerzahlen, unterschiedliche Kostenangaben und fehlende Transparenz bei Datengrundlagen und Wirkungskennzahlen
Bei einem direkten Vergleich der Beantwortungen der parlamentarischen Anfrage betreffend „Kosten für die Überbetriebliche Berufsausbildung (2991/J)[1] und der Folgeanfrage betreffend „ÜBA 1 und ÜBA 2 – Finanzierung, Teilnehmerstruktur und Kosten“ (4112/J)[2] zeigen sich erhebliche Abweichungen sowohl bei den ausgewiesenen Teilnehmerzahlen als auch bei den Gesamtkosten. So werden in der Anfragebeantwortung 2520/AB für den Zeitraum 2019-2024 andere Teilnehmerzahlen ausgewiesen als in der späteren Anfragebeantwortung 3601/AB. Diese Abweichungen betreffen sämtliche Bundesländer, wenn auch in unterschiedlicher Höhe. Darüber hinaus finden sich innerhalb der zweiten Anfragebeantwortung teilweise rechnerische Unstimmigkeiten, da ausgewiesene Gesamtsummen nicht mit der Addition der jeweiligen Teilwerte übereinstimmen.
Auch bei den Gesamtkosten ergeben sich Differenzen. Während in der Anfragebeantwortung 2520/AB für ganz Österreich Gesamtkosten in Höhe von 459.496.343,69 € ausgewiesen werden, beträgt die Gesamtsumme laut Anfrage-beantwortung 3601/AB 459.200.622,96 €. Eine Erläuterung dieser Abweichung erfolgt nicht.
Zudem bleibt unklar, ob in den jeweiligen Beantwortungen Teilnahmen oder Personen gezählt wurden, ob Mehrfachzählungen ausgeschlossen wurden und welche Definition der ausgewiesenen Kennzahl „Gesamt Eineindeutig“ zugrunde liegt.
Bereits der Rechnungshof hat in seinem Bericht „Überbetriebliche Lehrausbildung mit Schwerpunkt Oberösterreich und Wien“ (Reihe BUND 2021/15)[3] Defizite bei der Datenerfassung, der Vergleichbarkeit von Kennzahlen sowie bei der Zuordnung von Kosten und Wirkungen hingewiesen.[4]
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Klärung der Datengrundlagen, der Zählmethoden sowie der Wirkungskennzahlen erforderlich.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben im Zeitraum 2019-2024 eine ÜBA1 begonnen? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
2. Wie alt waren die Personen zum Zeitpunkt des Eintritts in die ÜBA1 im Zeitraum 2019-2024? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024) sowie nach Altersgruppen (unter 15, 15–17, 18–20, 21–24, 25+), jeweils differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunfts-land)
3. Wie viele Personen haben im Zeitraum 2019-2024 die ÜBA1 vorzeitig abgebrochen? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asyl-berechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
4. Wie viele Abbrüche erfolgten auf eigenen Wunsch der Teilnehmer? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
5. Wie viele Abbrüche erfolgten aufgrund von Fehlzeiten? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
6. Wie viele Abbrüche erfolgten aufgrund disziplinärer Gründe? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) sowie Darstellung der Gründe, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
7. Wie viele Abbrüche erfolgten aufgrund von Übergang in ein betriebliches Lehrverhältnis? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) und Berufssparte in die gewechselt wurde, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
8. Wie viele Abbrüche erfolgten aus sonstigen Gründen? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) sowie Darstellung der Gründe, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
9. Wie hoch war die durchschnittliche Dauer der Teilnahme an der ÜBA1 im Zeitraum 2019-2024? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundes-ländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
10. Wie viele Fehlzeiten wurden im Zeitraum 2019-2024 im Rahmen der ÜBA1 registriert? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asyl-berechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
11. Gab es im Zeitraum 2019-2024 Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ÜBA1? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asyl-berechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
a. Wenn ja, welche Arten von Sanktionen wurden verhängt?
b. Wie viele Sanktionsmaßnahmen wurden ausgesprochen?
c. Wie viele Personen waren davon betroffen?
d. Wenn nein, warum wurden keine Sanktionsmaßnahmen verhängt?
12. Auf welcher gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage erfolgten Sanktions-maßnahmen im Rahmen der ÜBA1?
a. Wer entscheidet über die Verhängung einer Sanktion?
b. Welche Rechtsmittel stehen betroffenen Personen zur Verfügung?
c. Wurden im Zeitraum 2019-2024 Sanktionen nachträglich aufgehoben oder abgeändert?
i. Wenn ja, in welchen Fällen?
ii. Wenn ja, in wie vielen Fällen?
13. Werden Personen während der Teilnahme an der ÜBA1 arbeitslos gemeldet geführt?
a. Wenn ja, unter welchen rechtlichen und administrativen Voraus-setzungen?
b. Wenn nein, unter welchen Status werden diese Personen während der Teilnahme geführt?
c. Erfolgt eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise oder gibt es Unter-schiede zwischen den Bundesländern?
i. Wenn Unterschiede bestehen, warum?
ii. Wenn Unterschiede bestehen, worin bestehen diese konkret?
14. Wie viele Personen waren im Zeitraum 2019-2024 während der Teilnahme an der ÜBA1 arbeitslos gemeldet? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
a. Wie viele waren währenddessen nicht arbeitslos gemeldet und warum nicht?
15. Wie viele Personen erzielten nach der Teilnahme an der ÜBA1 ein steuerpflichtiges Einkommen
a. nach mind. 3 Monaten,
b. nach mind. 6 Monaten,
c. nach mind. 12 Monaten,
d. nach mind. 24 Monaten?
(Bitte jeweils getrennt nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland für den Zeitraum 2019-2024)
16. Wie viele Personen, die aus der ÜBA1 in ein betriebliches Lehrverhältnis übergetreten sind, erzielten ein steuerpflichtiges Einkommen
a. nach mind. 3 Monaten,
b. nach mind. 6 Monaten,
c. nach mind. 12 Monaten,
d. nach mind. 24 Monaten?
(Bitte jeweils getrennt nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland für den Zeitraum 2019-2024)
17. Wie viele Personen hatten trotz Beendigung der Teilnahme an der ÜBA1 zu keinem der genannten Zeitpunkte (3, 6, 12 oder 24 Monate nach Beendigung der Teilnahme) ein einkommensteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
a. Werden diese Personen nach Beendigung der Teilnahme an der ÜBA1 seitens des AMS oder anderen zuständiger Stellen aktiv nachbetreut?
i. Wenn ja, in welcher Form (z. B. Beratungsgespräche, Vermitt-lungsangebote, verpflichtende Maßnahmen, Wiederein-gliederungsprogramme)?
ii. Wie viele dieser Personen wurden nachweislich kontaktiert?
iii. Wie viele nahmen an weiterführenden Maßnahmen teil?
iv. Wenn keine systematische Nachbetreuung erfolgte, aus welchem Grund nicht?
v. Wie lange erfolgt eine Nachbetreuung nach Beendigung der Teilnahme der ÜBA1?
vi. Wird der Verbleib dieser Personen systematisch dokumentiert?
18. Wie viele Absolventen der ÜBA1 waren nach Abschluss
a. nach mind. 3 Monaten,
b. nach mind. 6 Monaten,
c. nach mind. 12 Monaten,
d. nach mind. 24 Monaten
in einem einkommensteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig, das dem in der ÜBA1 erlernten Berufsfeld entspricht? (Bitte jeweils getrennt nach Voll-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
19. Wie wird definiert, ob ein Beschäftigungsverhältnis dem erlernten Berufsfeld entspricht, und auf welcher Datengrundlage erfolgt diese Zuordnung?
20. In Tabelle 4 („Aufnahme betriebliche Lehre“) der Anfragebeantwortung 3601/AB werden 3.893 Personen ausgewiesen, die nach der ÜBA 1 in eine betriebliche Lehre aufgenommen wurden. Gleichzeitig werden in einer Spalte „Gesamt“ 12.275 Personen angeführt, deren Bedeutung nicht näher erläutert wird. Wie wird die Spalte „Gesamt“ konkret definiert?
a. Welche Personengruppe ist in dieser Zahl enthalten?
b. Bezieht sich die Zahl auf Eintritte, Teilnahmen oder eindeutige Personen?
c. Umfasst die Zahl ausschließlich Absolventen der ÜBA1 oder auch andere Personengruppen?
d. Wie erklärt sich die Differenz zwischen 3.893 Personen und 12.275 Personen?
e. Handelt es sich bei der ausgewiesenen Zahl um bloße Eintritte in eine betriebliche Lehre oder um Personen, die diese Lehre auch erfolgreich abgeschlossen haben?
f. Wie viele dieser Personen haben die betriebliche Lehre erfolgreich abgeschlossen?
21. Wie viele der in Tabelle 4 ausgewiesenen Personen sind nach dem Eintritt in eine betriebliche Lehre innerhalb des Zeitraums 2019-2024 wieder in die ÜBA1 zurückgekehrt?
22. Wie viele der aus der ÜBA 1 in eine betriebliche Lehre übergetretenen Personen haben das betriebliche Lehrverhältnis vorzeitig abgebrochen?
23. In der zweiten Anfragebeantwortung (3601/AB) wird in Tabelle 2 eine Untergliederung nach „Inländer“, „Konventionsflüchtlinge“, „subsidiär Schutz-berechtigte“ und „ohne Asyl“ vorgenommen. Wie ist es möglich, dass Personen als Inländer“ ausgewiesen werden, gleichzeitig jedoch nach Aufenthaltsstatus differenziert werden?
24. In derselben Anfragebeantwortung wird in der Tabelle „4_nach Nationen“ eine Kategorie „Staatenlos – Nationalität ungeklärt“ ausgewiesen. Wie wird in diesem Fall das Alter festgestellt?
a. Wie wird sichergestellt, dass die Altersgrenze von unter 25 Jahren für die Teilnahme an der ÜBA1 eingehalten wird?
25. Sind Teilnehmer der ÜBA1 im AMS-Jobportal für Betriebe sichtbar?
a. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
b. Wenn nein, warum nicht?
26. Wie viele Personen sind nach Beendigung der Teilnahme an der ÜBA1 weiterhin arbeitslos gemeldet? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
27. Auf welcher konkreten Datengrundlage beruhen die in der Anfrage-beantwortung 2520/AB ausgewiesenen Teilnehmerzahlen zur ÜBA1 für den Zeitraum 2019-2024?
28. Auf welcher konkreten Datengrundlage beruhen die in der Anfragebeantwortung 3601/AB ausgewiesenen Teilnehmerzahlen zur ÜBA1 für den Zeitraum 2019-2024?
29. In der Anfragebeantwortung 2520/AB werden für die Steiermark im Zeitraum 2019-2024 3.216 Teilnehmende an der ÜBA1 ausgewiesen. In der Anfrage-beantwortung 3601/AB werden hingegen in der Tabelle 1b 877 Teilnehmer genannt; addiert man jedoch die Jahreswerte, ergibt sich eine Summe von 1.997 Personen. In der Tabelle 2 derselben Anfragebeantwortung werden wiederum 876 Personen ausgewiesen. Wie erklären sich diese erheblichen Abweichungen innerhalb und zwischen den beiden Anfragebeantwortungen?
30. Welche der folgenden Zahlen für die ÜBA1 in der Steiermark im Zeitraum 2019-2024 ist sachlich korrekt:
a. 3.216 (laut 2520/AB),
b. 877 (laut Tabelle 1b, 3601/AB),
c. 1.997 (Summe der Jahreswerte in der Tabelle 1b),
d. 876 (laut Tabelle 2, 3601/AB)?
(Bitte um eindeutige Klarstellung und Darstellung der zugrunde liegende Zählmethodik)
31. Wurde in beiden Anfragebeantwortungen eine unterschiedliche Zählmethodik angewandt?
a. Wenn ja, worin bestehen die Unterschiede konkret?
b. Wenn nein, wie erklären sich die voneinander abweichenden Zahlen?
32. In der Anfragebeantwortung 2520/AB werden für Wien im Zeitraum 2019-2024 32.346 Teilnahmen an der ÜBA 1 ausgewiesen. In der Anfragebeantwortung 3601/AB werden hingegen in Tabelle 1b 10.621 Teilnehmer ausgewiesen. Addiert man die Jahreswerte, ergibt sich eine Summe von 21.162 Personen. In Tabelle 2 werden 10.357 Personen ausgewiesen. Addiert man dort die Unterkategorien (Inländer und Ausländer) ergibt sich eine Summe von 10.363 Personen. Wie erklären sich diese unterschiedlichen Zahlen für denselben Zeitraum?
33. Handelt es sich bei den in den Anfragebeantwortungen 2520/AB und 3601/AB ausgewiesenen Zahlen jeweils um Personen, Teilnahmen, Eintritte, laufende Bestände, Mehrfachzählungen über mehrere Jahre hinweg oder bereinigte eindeutige Personen? (Bitte um genaue Definition der jeweiligen Kennzahlen)
a. Wurden Mehrfachteilnahmen derselben Person über mehrere Jahre hinweg bereinigt, sodass jede Person nur einmal gezählt wurde?
34. Wie viele Personen nahmen in Zeitraum 2019-2024 mehr als einmal an der ÜBA1 teil? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), jeweils differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)
35. Wie verteilt sich die Anzahl der Mehrfachteilnahmen pro Person (z. B. 2-mal, 3-mal, 4-mal oder öfter) im Zeitraum 2019-2024? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), jeweils differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)
36. Warum stimmen in der Anfragebeantwortung 3601/AB teilweise die ausgewiesenen Gesamtsummen nicht mit der Addition der jeweiligen Teilwerte überein (z. B. 1.188 bzw. 1.189; 10.357 bzw. 10.363)?
37. Wurden nachträglich Datenkorrekturen oder Bereinigungen vorgenommen?
a. Wenn ja, welche konkret?
b. Zu welchem Zeitpunkt?
c. Welche Zahlen sind nach aktuellem Stand als verbindlich anzusehen?
38. Wie ist es zu erklären, dass die Teilnehmerzahlen zur ÜBA 1 in sämtlichen Bundesländern zwischen den Anfragebeantwortungen 2520/AB und 3601/AB voneinander abweichen, wenn auch in unterschiedlicher Größenordnung?
a. Worin liegen die konkreten Ursachen dieser Abweichungen?
b. Sind diese auf unterschiedliche Datengrundlagen, unterschiedliche Zählermethoden oder nachträgliche Datenbereinigungen zurück-zuführen?
c. Bestehen bundesweit einheitliche Standards für die statistische Erfassung der Teilnehmerzahlen in der ÜBA1?
i. Wenn ja, warum führen diese dennoch zu unterschiedlichen Ergebnissen?
ii. Wenn nein, warum existieren keine einheitlichen Erfassungs-standards?
d. Wurden die Daten durch unterschiedliche Organisationseinheiten oder IT-Systeme erhoben?
i. Wenn ja, welche Organisationseinheiten oder IT-Systeme waren jeweils beteiligt?
ii. Wenn ja, aus welchem Grund wurde kein bundesweit einheitliches Erhebungs- bzw. Auswertungssystem verwendet?
iii. Ist künftig die Einführung eines einheitlichen Systems vorgehsehen?
1. Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
2. Wenn nein, warum nicht?
39. Bitte um vollständige tabellarische Darstellung sämtlicher Teilnehmerzahlen zur ÜBA1 für den Zeitraum 2019-2024 auf einheitlicher, nachvollziehbar dokumentierter Datengrundlage unter Angabe der verwendeten Zählmethodik. (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
40. Für welche Dauer werden Ausbildungsverträge zwischen Trägerorganisation und Teilnehmer im Rahmen der ÜBA1 abgeschlossen?
a. Erfolgt der Vertragsabschluss befristet für ein Jahr oder für die gesamte vorgesehene Ausbildungsdauer?
b. Wird der Vertrag standardmäßig verlängert?
c. Wie lange beträgt die tatsächliche durchschnittliche Vertragsdauer? Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) und Vertragsdauer, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)
41. Wie lange werden die Verträge zwischen dem zuständigen Ressort bzw. dem AMS und den durchführenden Trägerorganisationen im Rahmen der ÜBA1 abgeschlossen?
a. Erfolgt die Finanzierung mehrjährig oder jährlich?
b. Welche Laufzeit hatten diese Verträge im Zeitraum 2019-2024? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunfts-land)
42. In der Anfragebeantwortung 2520/AB werden für den Zeitraum 2019-2024 Gesamtkosten für die ÜBA1 in Höhe von 459.496.343,69 € ausgewiesen. In der Anfragebeantwortung 3601/AB werden hingegen Gesamtkosten in Höhe von 459.200.622,96 € genannt. Wie erklärt sich die Differenz von rund 295.720 € zwischen diesen beiden Gesamtsummen?
a. Welche der beiden ausgewiesenen Gesamtsummen ist nach aktuellem Stand als verbindlich anzusehen?
43. Wurden zwischen den beiden Anfragebeantwortungen nachträgliche Korrekturen, Nachverrechnungen oder Budgetanpassungen vorgenommen?
a. Wenn ja, welche konkret?
b. In welcher Höhe?
c. Aus welchem Grund?
d. Warum wurden diese Änderungen in der jeweiligen Anfrage-beantwortung nicht ausdrücklich erläutert?
44. Sind die beiden Anfragebeantwortungen identische Kostenbestandteile berücksichtigt worden?
a. Wenn ja, welche Kostenbestandteile genau? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Kostenbestandteil, Jahr (2019-2024), Bundesland, Kosten)
45. Wie verteilen sich die Gesamtkosten auf die einzelnen Bundesländer für den Zeitraum 2019-2024 auf einheitlicher Datengrundlage?
46. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Teilnehmer in der ÜBA1 für den Zeitraum 2019-2024? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundes-ländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
47. Kann ausgeschlossen werden, dass die unterschiedlichen Teilnehmerzahlen zu einer Verzerrung der durchschnittlichen Kosten pro Person führen?
a. Wenn nein, wie hoch ist die Abweichung in der Berechnung der Kosten pro Teilnehmer abhängig von der zugrunde gelegten Datengrundlage?
48. Wurden die Gesamtkosten einer externen Prüfung oder Validierung unterzogen?
a. Wenn ja, durch wen?
b. Wann?
c. Mit welchem Ergebnis?
49. Wie wird sichergestellt, dass parlamentarische Anfragebeantwortungen auf konsistenter und geprüfter Datengrundlage erfolgen?
50. Die in der Anfragebeantwortung 2520/AB ausgewiesenen Kosten für die ÜBA1 auf Ebene der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich – wenn auch teilweise nur geringfügig – von den in der Anfragebeantwortung 3601/AB ausgewiesenen Beträgen. Wie werden diese Abweichungen begründet und auf welche unterschiedlichen Datengrundlagen oder Berechnungsmethoden sind sie zurückzuführen?
51. In der Anfragebeantwortung 3601/AB werden in der Tabelle „1a_Zahlungen ÜBA, LO, BTR“ für das Bundesland Salzburg Kosten in Höhe von 315.898,22 € ausgewiesen. Addiert man jedoch die ausgewiesenen Jahreswerte der ÜBA 1 für Salzburg, ergibt sich eine Summe von 368.244,66 €, womit eine rechnerische Differenz von 52.346,44 € besteht. Wie erklärt sich diese Abweichung innerhalb derselben Tabelle?
a. Welche der beiden Beiträge für Salzburg ist sachlich korrekt?
52. Wie hoch sind die durchschnittlichen Gesamtkosten der ÜBA1 pro Person, die im Zeitraum 2019-2024 in ein betriebliches Lehrverhältnis übergetreten ist? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) und Dauer der vorangehenden Teilnahme an der ÜBA1 (weniger als 12 Monate, 12 bis unter 24 Monate, 24 bis unter 36 Monate, 36 Monate oder länger), jeweils differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)
53. Wie hoch sind die durchschnittlichen sowie die gesamten Kosten der ÜBA1 pro Person, die ihre gesamte Ausbildung ausschließlich im Rahmen der ÜBA1 absolviert hat (ohne Übergang in ein betriebliches Lehrverhältnis)? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) und Dauer der Teilnahme an der ÜBA1 (weniger als 12 Monate, 12 bis unter 24 Monate, 24 bis unter 36 Monate, 36 Monate oder länger, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
54. Wie hoch sind die durchschnittlichen Gesamtkosten der ÜBA1 pro Person mit erfolgreich bestandener Lehrabschlussprüfung? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
55. Wie definiert das zuständige Ressort den „Erfolg“ der ÜBA1 konkret?
a. Gilt bereits die Beendigung der Teilnahme als Erfolg?
b. Oder erst die nachhaltige Integration in ein Beschäftigungsverhältnis?
c. Wird eine Mindestdauer der Beschäftigung als Erfolgskriterium definiert?
i. Wenn ja, wie lange?
56. Wie unterscheiden sich im Zeitraum 2019-2024 Abbruchquoten, Lehrabschluss-quoten, Integrationsquoten nach 6, 12 und 24 Monaten und durchschnittliche Kosten pro Person zwischen ÜBA1 und regulärer betrieblicher Lehre? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
57. Wie viele Teilnehmer der ÜBA1 sind im Zeitraum 2019-2024 zur Lehrabschluss-prüfung angetreten?
a. Wie viele haben diese bestanden?
b. Wie hoch ist die Durchfallquote?
c. Wie unterscheidet sich diese von jeder in der betrieblichen Lehre?
58. In welchen Berufen/Berufssparten traten Teilnehmer der ÜBA1 im Zeitraum 2019-2024 zur Lehrabschlussprüfung an und wie viele bestanden diese je Berufssparte? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asyl-berechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
59. Wie viele Personen sind im Zeitraum 2019-2024 nicht zur Lehrabschlussprüfung angetreten, obwohl sie die ÜBA1 beendet haben, und welche Gründe wurden dafür erfasst? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) und Gründe, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
60. Wie viele Personen haben die Lehrabschlussprüfung im Zeitraum 2019-2024 beim ersten Antritt bestanden, wie viele beim zweiten oder dritten Antritt und wie viele bestanden auch nach mehreren Antritten nicht? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
a. Wer trägt die Kosten der Lehrabschlussprüfungen im Rahmen der ÜBA1?
b. Werden die Prüfungsgebühren vom Bund, vom AMS, von den Trägerorganisationen oder von den Teilnehmern selbst übernommen?
c. Werden die Kosten bei wiederholten Antritten ebenfalls übernommen?
d. Wie hoch waren die gesamten Kosten für Lehrabschlussprüfungen im Zusammenhang mit der ÜBA1 im Zeitraum 2019-2024? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunfts-land)
61. Wie viel Zeit verging im Durchschnitt zwischen Beendigung der ÜBA1 und dem ersten Antritt zur Lehrabschlussprüfung? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
62. Bestehen im Rahmen der ÜBA1 finanzielle oder organisatorische Anreiz-systeme für Trägerorganisationen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer der Teilnahme zu erhöhen?
a. Wenn ja, wie sind diese konkret ausgestaltet?
b. Erfolgt die Vergütung pro Teilnehmer, pro Teilnahmezeitraum oder pauschal?
c. Sind erfolgsabhängige Komponenten vorgesehen (z.B. Übergang in ein betriebliches Lehrverhältnis oder nachhaltige Beschäftigung)?
d. Wird die Dauer der Teilnahme bei der Vergütung berücksichtigt?
e. Falls keine erfolgsabhängigen Komponenten bestehen, aus welchem Grund nicht?
63. Wie lange verblieben Personen im Zeitraum 2019-2024 im Maßnahmensystem der ÜBA1? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, Jahr (2019-2024) und Maßnahmendauer (weniger als 24 Monate, mindestens 24 bis unter 36 Monate, mindestens 36 bis unter 48 Monate sowie 48 Monate oder länger), jeweils differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunfts-land)
a. Bezieht sich die Dauer auf eine durchgehende Teilnahme oder auf eine kumulierte Teilnahmezahl einschließlich Unterbrechungen?
b. Wie viele Personen erreichten innerhalb dieser Zeiträume keinen positiven Lehrabschluss und keine nachhaltige Integration in ein steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2024), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)
64. Ist beabsichtigt, die vollständige Datengrundlage zur ÜBA1 künftig in transparenter und einheitlicher Form öffentlich zugänglich zu machen?
a. Wenn nein, warum nicht?
65. Welche internen Prüf- und Qualitätssicherungsmechanismen bestehen im zuständigen Ressort, um die rechnerische und methodische Konsistenz parlamentarischer Anfragebeantwortungen sicherzustellen?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2991
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2520 (aufgerufen am 25.03.2026)
[2] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4112
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3601 (aufgerufen am 25.03.2026)
[3] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_2021_15_
Ueberbetriebliche_Lehrausbildung.pdf (aufgerufen am 25.03.2026)
[4] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Ueberbetriebliche_Lehrausbildung_
mit_Schwerpunkt_Oberoest.html (aufgerufen am 25.03.2026)