5619/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Manuel Pfeifer

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes zur überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA)

 

 

Der Rechnungshof überprüfte die „Überbetriebliche Lehrausbildung mit Schwerpunkt Oberösterreich und Wien“ und veröffentlichte hierzu im Jahr 2021 einen umfassenden Bericht (Reihe BUND 2021/15)[1]. Die ÜBA stellt ein arbeitsmarktpolitisches Instrument dar, das Jugendlichen ohne betriebliche Lehrstelle eine qualifizierte Berufsausbildung ermöglichen soll und jährlich erhebliche Budgetmittel bindet.

 

Der Rechnungshof stellte dabei erhebliche strukturelle, organisatorische und steuerungsrelevante Defizite fest. So wurde unter anderem kritisiert, dass die bundesweiten Vorgaben keine einheitliche Qualität sicherstellten. Wörtlich heißt es:

 

„Die knappen Vorgaben in den AMS–Bundesrichtlinien hinsichtlich der Vertragsinhalte mit den Ausbildungseinrichtungen stellten nicht sicher, dass den Teilnehmenden österreichweit ein qualitativ gleichwertiges Angebot bei der ÜBA zur Verfügung stand."1

 

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Abwicklung der Maßnahme zwischen den Bundesländern unterschiedlich erfolgte und es an einheitlichen Ausschreibungs- und Vertragsstrukturen fehlte. Ebenso wurden unterschiedliche Sanktionen bei vergleichbaren Verhaltensweisen der Teilnehmenden festgestellt.

 

Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß die Empfehlungen des Rechnungshofes mittlerweile umgesetzt wurden, ob bundeseinheitliche Standards geschaffen wurden und wie die Qualität, Transparenz und Effizienz der ÜBA aktuell sichergestellt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche der im Rechnungshofbericht 2021 zur ÜBA ausgesprochenen Empfehlungen wurden seit Veröffentlichung vollständig umgesetzt? (Bitte um konkrete Darstellung der gesetzten Maßnahmen je Empfehlung)

a.    Zu welchem Zeitpunkt (Monat/Jahr) erfolgte die Umsetzung?

b.    Erfolgte die Umsetzung bundesweit einheitlich?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Welche Empfehlungen wurden nicht oder nur teilweise umgesetzt?

d.    Aus welchen konkreten Gründen erfolgte keine vollständige Umsetzung? Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Empfehlung und Gründen.

2.    Wurden zur Umsetzung der RH-Empfehlungen bundesweit einheitliche Standards für die ÜBA eingeführt?

a.    Wenn ja, welche konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Die Abwicklung der ÜBA erfolgt durch das AMS, unterscheidet sich jedoch zwischen den Bundesländern. Worin bestehen diese Unterschiede konkret?

a.    Bestehen bundesweit verbindliche Mindeststandards für die Abwicklung?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn ja, wie wird deren Einhaltung überprüft?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Laut Rechnungshof bestand eine Vorgabe zur Senkung der Drop-out-Quote auf 20%. Besteht diese Zielvorgabe weiterhin?

a.    Wurden neue Zielwerte definiert?

b.    Wenn keine Zielwerte bestehen, warum nicht?

c.    Wie hoch war die Drop-out-Quote 2019-2025? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)

d.    Welche Steuerungsmaßnahmen wurden gesetzt, um die Drop-out-Quote zu senken?

5.    Der Rechnungshof stellte fest, dass die knappen Vorgaben in den AMS-Bundesrichtlinien nicht sicherstellten, dass den Teilnehmenden osterreichweit ein qualitativ gleichwertiges Angebot zur Verfügung stand. Wurden Richtlinien dahingehend überarbeitet?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Welche Qualitätsstandards gelten derzeit bundesweit verbindlich?

                                          i.    Wie wird deren Einhaltung kontrolliert?

6.    Wurden Zielwerte im Sinne der RH-Empfehlungen festgelegt (z.B. Drop-Out-Quote, Integrationsquote, Anteil ÜBA2 etc.)?

a.    Wenn ja, wie lauten diese Zielwerte konkret?

b.    Seit wann gelten sie?

c.    Wurden diese Zielwerte erreicht? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Jahr (2019-2025) und Bundesland, jeweils differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie nach Nationalität bzw. Herkunftsland, inklusive Angabe, welche Zielwerte erreicht bzw. verfehlt wurden)

d.    Wenn nein, warum nicht?  

7.    Wurden nach Veröffentlichung des Rechnungshofberichts 2021 die Vertrags-laufzeiten mit Teilnehmern der ÜBA1 und ÜBA2 bundesweit auf eine einjährige Befristung umgestellt?

a.    Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt gilt diese Regelung bundesweit?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Bestehen Ausnahmen von der einjährigen Vertragsdauer?

d.    Wie viele Verträge werden aktuell noch für die gesamte Lehrzeit abgeschlossen?

e.    Wie oft kam es im Zeitraum 2019-2025 zur Vertragsverlängerungen über ein Jahr hinaus?

f.     Wie lange betrug die durchschnittliche tatsächliche Vertragsdauer im Zeitraum 2019-2025? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)

8.    Wurden bundesweit einheitliche Regelungen hinsichtlich Sanktionen bei Fehlverhalten von Teilnehmern der ÜBA1 und ÜBA2 geschaffen?

a.    Wenn ja, wie sind diese konkret ausgestaltet?

b.    Wenn nein, warum bestehen weiterhin unterschiedliche Regelungen zwischen den Bundesländern?

c.    Wie wird Fairness und Gleichbehandlung sichergestellt?

9.    Welche Regelungen bestehen bundesweit bzw. in den einzelnen Bundes-ländern zum Umgang mit unentschuldigtem Fernbleiben von der ÜBA (ÜBA1 und ÜBA2)?

a.    Gelten hierfür einheitliche Sanktionsstufen, oder bestehen unter-schiedliche Regeln zwischen den Bundesländern bzw. Trägern?

b.    Wurden aufgrund der Sorge vor steigenden Drop-outs bewusst darauf verzichtet, Sanktionen für unentschuldigtes Fernbleiben zu setzen?

                                          i.    Wenn ja, aus welchen Gründen und mit welchen erwarteten Effekten?

                                        ii.    Wie wird sichergestellt, dass trotz allfälliger Zurückhaltung bei Sanktionen die Teilnahme- und Anwesenheitspflicht ernst genommen und kontrolliert wird?

10. Der Rechnungshof stellte unterschiedliche Vorgehensweisen bei Vergabe-verfahren zwischen AMS und Ausbildungseinrichtung fest. Wurden bundesweit einheitliche Ausschreibungs- und Vertragsstrukturen geschaffen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie schauen diese Strukturen aus?

c.    Wenn es bereits davor Richtlinien gab, wie kann es dann trotzdem zu Unterschieden kommen?

d.    Wie wird Transparenz bei Vergaben sichergestellt?

11. Wurden bundesweit einheitliche Standards hinsichtlich der Ausgestaltung von Praktika und betrieblichen Anteilen im Rahmen der ÜBA1 und ÜBA2 festgelegt?

a.    Wenn ja, wie sind diese konkret definiert?

b.    Wenn nein, warum bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den Bundesländern?

12. Wurden bundesweit einheitliche Vorgaben zur Abrechnungssystematik der ÜBA geschaffen?

a.    Wenn ja, wie sind diese konkret geregelt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden bundesländerübergreifende regionale Planungen geprüft oder umgesetzt?

a.    Wenn ja, wie konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Warum wurde die ÜBA trotz hoher Auszahlungsvolumina nicht als eigene Maßnahme in der Transparenzdatenbank geführt?

15. Wurde die ÜBA inzwischen als eigene Maßnahme mit eigener Leistungs-angebotsidentifikationsnummer (LAID) erfasst?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Welche technischen und administrativen Hürden bestehen?

16. Sind inzwischen alle Zahlungen an Ausbildungseinrichtungen vollständig an die Transparenzdatenbank angebunden?

a.    Wie wird die Vollständigkeit überprüft?

17. Laut Rechnungshof führte das Nichterreichen von Zielen zwar zu keiner Preisreduktion, war jedoch für die Weiterbeauftragung relevant. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Weiterbeauftragung?

a.    Welche quantitativen und qualitativen Zielwerte sind dafür maßgeblich?

b.    Wurden seit 2021 Trägerorganisationen aufgrund nicht erreichter Ziele nicht weiterbeauftragt?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wie viele Fälle gab es im Zeitraum 2019-2025? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025))

18. Warum ist die Erfolgsquote der ÜBA1 im Vergleich zur ÜBA2 geringer?

a.    Welche strukturellen Unterschiede zwischen ÜBA1 und ÜBA2 erklären diese Differenz?

b.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Erfolgsquote der ÜBA1 zu erhöhen?

19. Wie viele positive Lehrabschlüsse wurden im Zeitraum 2019-2025 im Rahmen der ÜBA1 erzielt? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)

20. Wie viele positive Lehrabschlüsse wurden im Zeitraum 2019-2025 im Rahmen der ÜBA2 erzielt? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)

21. Bestand im Zeitraum 2019-2025 eine Mindestdauer, wie lang eine Person bereits lehrstellensuchend sein musste, oder eine Mindestanzahl an Bewerbungs- bzw. Vermittlungsversuchen als Voraussetzung für den Eintritt in die ÜBA?

a.    Wenn ja, wie sind diese konkret definiert?

b.    Wenn ja, sind diese bundesweit einheitlich?

c.    Wenn nein, warum nicht?

22. Besteht jetzt eine Mindestdauer, wie lang eine Person bereits lehrstellen-suchend sein musste, oder eine Mindestanzahl an Bewerbungs- bzw. Vermittlungsversuchen als Voraussetzung für den Eintritt in die ÜBA?

a.    Wenn ja, wie ist diese konkret definiert?

b.    Wenn ja, gilt diese bundesweit?

c.    Wenn nein, warum nicht?

23. Wurde infolge der Feststellungen des Rechnungshofes eine Vorbereitungs-phase vor Eintritt in die ÜBA eingeführt?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Ist diese bundesweit einheitlich geregelt?

                                          i.    Wenn nein, welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern?

c.    Wie ist sie konkret ausgestaltet (Inhalt, Dauer, Zielsetzung)?

d.    Besteht Anwesenheitspflicht während der Vorbereitungsphase?

e.    Welche Konsequenzen hat es, wenn diese Anwesenheitspflicht nicht eingehalten wird?

f.     Welche Institutionen oder Träger führen die Vorbereitungsphase durch?

g.    In welcher Form findet die Vorbereitungsphase statt (vor Ort, online, hybrid)?

24. Wird erwogen, Berufsorientierung und Vorbereitung auf die Lehrstellensuche verstärkt bereits in der Mittelschule bzw. im 9. Schuljahr systematisch zu verankern, um die Notwendigkeit von ÜBA-Plätzen zu reduzieren?

a.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant oder bereits umgesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

25. Im Rechnungshofbericht wird eine Erhöhung des Frauenanteils in der ÜBA1 und ÜBA2 angesprochen. Bezieht sich diese Zielsetzung auf den Anteil von Teilnehmerinnen, auf das Lehrpersonal bzw. auf beide Gruppen?

a.    Gibt es Hinweise darauf, dass Frauen bei der Zuweisung zur ÜBA benachteiligt oder seltener zugewiesen werden als Männer?

b.    Welche Maßnahmen wurden seit 2019 gesetzt, um den Anteil von Frauen in der ÜBA zu erhöhen?

c.    Wie hat sich der Anteil weiblicher Teilnehmerinnen in der ÜBA1 und ÜBA2 im Zeitraum 2019-2025 entwickelt? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie Nationalität bzw. Herkunftsland)

d.    Welche Rolle spielt der Anteil weiblicher Lehr- und Betreuungspersonen in der ÜBA-Konzeption und wurden Maßnahmen gesetzt, diesen Anteil zu erhöhen?

                                          i.    Wenn ja, welche Maßnahmen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

26. Der Rechnungshof empfahl die Anhebung des Anteils der ÜBA2. Wurde diese Empfehlung umgesetzt?

a.    Wie haben sich die ÜBA2-Plätze 2019-2025 entwickelt? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025). Sofern verfügbar, auch differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen sowie nach Nationalität bzw. Herkunftsland der tatsächlich in Anspruch nehmenden Personen)

b.    Welche Zielwerte bestehen für die kommenden Jahre?

c.    Was wird bereits bundesweit an Maßnahmen umgesetzt, um die ÜBA2 Plätze zu erhöhen?

d.    Liegt die Entscheidung über eine Ausweitung der ÜBA2-Plätze im Ermessen des zuständigen Ressorts, oder ist beabsichtigt das Angebot in seiner derzeitigen Struktur unverändert fortzuführen?

27. Wie erklärt sich der im Bundesländervergleich geringere Anteil der ÜBA2 in Wien?

a.    Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Anteil der ÜBA2 in Wien zu erhöhen?

28. Besteht für alle Ausbildungseinrichtungen im Rahmen der ÜBA eine vertragliche Verpflichtung, sich aktiv um die Vermittlung der Teilnehmenden in betriebliche Lehrstellen zu bemühen?

a.    Wenn ja, wie ist diese Verpflichtung in den Verträgen konkret geregelt?

b.    Gilt diese Verpflichtung in allen Bundesländern in gleicher Form oder bestehen Unterschiede?

c.    Wie wird die Erfüllung dieser Vermittlungsverpflichtungen kontrolliert?

d.    Welche Konsequenzen drohen Ausbildungseinrichtungen, wenn sie ihrer Vermittlungsverpflichtung nicht nachkommen?

e.    Wenn keine bundeseinheitliche Vermittlungspflicht besteht, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?

29. Welche begleitenden Unterstützungsmaßnahmen bestehen im Rahmen der ÜBA1 und ÜBA2? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Maßnahmentyp, Bundesland, Jahr (2019-2025) sowie der jeweils angefallenen Kosten)

30. Wie viele Personen nahmen begleitende Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern und Jahr (2019-2025), differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asyl-berechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen, Nationalität bzw. Herkunftsland)

31. Wurden diese Unterstützungsmaßnahmen hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Zielerreichung evaluiert?

a.    Wenn ja, durch wen?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c.    Wenn nein, warum nicht?

32. Wie wird die ÜBA evaluiert?

a.    Erfolgen regelmäßige Wirkungsanalysen?

b.    Nach welchen Indikatoren wird der Erfolg gemessen?

c.    Wurden im Zeitraum 2019-2025 externe Evaluierungen durchgeführt?

                                          i.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

33. Soll die ÜBA in ihrer derzeitigen Ausgestaltung unverändert fortgeführt werden, oder sind strukturelle Änderungen geplant?

a.    Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen und ab wann sollen diese umgesetzt werden?

                                          i.    Welche Zielsetzung wird mit diesen Änderungen verfolgt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

34. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Anteil betrieblicher Lehr-verhältnisse zu erhöhen?



[1]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_2021_15_
Ueberbetriebliche_Lehrausbildung.pdf
(aufgerufen am 25.03.2026)