5637/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.04.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zahlen zu Verurteilungen und Diversionen im Bereich rechtsextremer Straftaten

BEGRÜNDUNG

 

Die öffentlich verfügbaren Zahlen des BMJ zu rechtsextremen Straftaten – insbesondere zu Verfahren nach dem Verbotsgesetz 1947 – weichen für die Jahre 2020 bis 2024 je nach Quelle ab. Dies betrifft vor allem die Zahl der Verurteilungen sowie der diversionellen Erledigungen.

Beispielsweise werden in parlamentarischen Anfragebeantwortungen und dem DÖW-Rechtsextremismusbericht 2024 (S. 52) unterschiedliche Zahlen zu Verurteilungen genannt:

2020: 138 (4824/AB vom 5.3.2021) versus 144 (DÖW)

2021: 217 (9056/AB vom 3.3.2022) versus 226 (DÖW)

2022: 220 (13093/AB vom 3.3.2023) versus 222 (DÖW)

2023: 211 (16943/AB vom 11.3.2024) versus 212 (DÖW)

Es stellt sich daher die Frage, ob es eine Nachmeldefrist für Erledigungen gibt und wie lange diese dauert.

Zudem ist festzustellen: Diversionen werden – insbesondere seit der Novellierung des Verbotsgesetzes, die Diversionen auch für Erwachsene möglich gemacht hat – verstärkt in Anspruch genommen. Auch hier variieren die in den diversen Anfragebeantwortungen bekanntgegebenen Zahlen gegenüber jenen im DÖW-Rechtsextremismus-Bericht erheblich. Mit Annahme einer Diversion übernehmen Beschuldigte die Verantwortung für die Tat (Schuldeinsicht), ohne dass ein Schuldspruch ergeht. Diversionen sind daher neben den Verurteilungen auch eine Kennzahl für Straftaten.

In der Anfragebeantwortung 493/AB (zu 440/J) vom 25.4.2025 wird darauf hingewiesen, dass „eine definitive Aussage über die endgültigen Diversionen (...) vor Ablauf der Probezeit nicht möglich“ sei. Die Diversionsangebote wurden für 2024 mit insgesamt 279, davon 144 für Erwachsene, angegeben, was darauf schließen lässt, dass die diesbezügliche Novellierung des Verbotsgesetzes erhebliche Auswirkungen auf die Verurteilungsrate hat, die entsprechend geringer ausgefallen ist. Kurzum: Ohne Diversionen für Erwachsene wäre die Zahl der Verurteilungen hochwahrscheinlich bedeutend höher.

Die FPÖ spricht angesichts der explodierenden Zahlen zu Anzeigen von rechtsextremen Straftaten von einer „bewussten Manipulation“[1] und einem „statistischen Skandal“[2] und verschweigt in ihrer „Beweisführung“ die Anzahl der Diversionen.

Angesichts der gestiegenen Bedeutung der strafrechtlichen Behandlung rechts-extremer Straftaten und der politischen sowie gesellschaftlichen Relevanz trans-parenter und nachvollziehbarer Zahlen erscheint eine präzise Darstellung der Zahlen zu den Diversionen und den Verurteilungen erforderlich.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz erfolgten im Jahr

a) 2024

b) 2025?

2.    Wie viele dieser Verurteilungen waren

a) unbedingt

b) bedingt (mit Probezeit)?

c) teilbedingt?

Es wird um Aufschlüsselung nach einzelnen Gerichten (Landesgerichte) bei der Beantwortung dieser Fragestellungen ersucht.

3.    Wie viele rechtskräftige Freisprüche wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz erfolgten im Jahr

a) 2024

b) 2025?

Es wird um Aufschlüsselung nach einzelnen Gerichten bei der Beantwortung dieser Fragestellungen ersucht.

4.    Wie viele Diversionen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz wurden im Jahr

a) 2024

b) 2025

angeboten, rechtswirksam angenommen, endgültig erledigt (z.B. nach Ablauf der Probezeit)?

Es wird um Aufschlüsselung nach folgenden Kategorien ersucht:

a) Jugendliche

b) Junge Erwachsene

c) Erwachsene
d) zuständige Gerichte und Staatsanwaltschaften

5.    Wie erklärt das Bundesministerium für Justiz die unterschiedlichen öffentlich kommunizierten Zahlen zu Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz im DÖW-Rechtsextremismus-Bericht 2024 und in den Anfragebeantwortungen (siehe Begründung)?

6.    Werden in den veröffentlichten Zahlen ausschließlich rechtskräftige Verurteilungen ausgewiesen oder auch nicht rechtskräftige Entscheidungen?

7.    Nach welchem Stichtagssystem werden die Zahlen erhoben (Entscheidungsdatum, Rechtskraftdatum, Eintragungsdatum in der Verfahrensautomation Justiz)?

8.    Gibt es eine Nachmeldefrist für Gerichte oder Staatsanwaltschaften zur Erfassung von Erledigungen in der Verfahrensautomation Justiz?

a) Wenn ja, wie lange ist diese?
b) Können sich dadurch nachträgliche statistische Änderungen ergeben?

9.    Können Sie angesichts der dem Justizministerium vorliegenden Zahlen die Aussagen der FPÖ, dass die Behauptung von einer Zunahme der rechtsextrem motivierten Straftaten „manipuliert“ bzw. „ein statistischer Skandal“ sei, bestätigen?

 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260228_OTS0015/fpoe-hafenecker-verlierer-ampel-versucht-mit-manipulativer-zahlenspielerei-aktionsplan-gegen-die-meinungsfreiheit-zu-unterfuettern

[2] https://orf.at/stories/3418479/