5638/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.04.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Wo bleibt die Umsetzung des AI Acts?

BEGRÜNDUNG

 

Der AI Act, die EU-Verordnung 2024/1689 über künstliche Intelligenz, ist 2024 in Kraft getreten. Seit Februar 2025 gelten die allgemeinen Bestimmungen des AI Acts sowie die Regelungen über verbotene AI Praktiken. Seit 2.8.2025 gelten Transpa-renzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen. Ebenso gelten seit 2.8.2025 die Bestimmungen zu nationalen Behörden und zur Governance auf EU-Ebene. 

Schon mit 2.8.2025, also vor mehr als einem halben Jahr hätten eine notifizierende Behörde (für Hochrisiko-KI) und mindestens eine Marktüberwachungsbehörde als zuständige nationale Behörden eingerichtet oder benannt werden müssen (Art 70 AI Act). Bis heute wurden diese nationalen Behörden nicht benannt. Dabei wurde schon 2024 bei der RTR die KI-Servicestelle als Vorbereitung für diese Behördeninfra-struktur eingerichtet.

Während die österreichische Bundesregierung bei der KI-Aufsicht völlig untätig ist, sind auf Unternehmensebene Hochrisiko-KI-Anwendungen bereits in Betrieb:

·         In der österreichischen Bankenbranche kommt KI bereits bei automatisierten Bonitätsbewertungen und im Ratenkreditgeschäft zur Anwendung.[1] So werden etwa bei der bank99 Konsumkredite bis EUR 40.000 vollautomatisch mit KI-Bonitätsprüfung abgewickelt.[2]

 

·         Laut einer Studie der RTR aus 2025 kommt bereits bei 2/3 aller Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern KI im Human Resource Management zum Einsatz. Top-Einsatzbereiche von KI im Recruitment sind das Erstellen und Schalten von Stellenanzeigen, die Bewerbervorauswahl und -beurteilung.[3]

Darüber hinaus kündigt die Bundesregierung nun an, dass in der Verwaltung KI vermehrt zum Einsatz kommen soll – von Chatbots bis hin zu vollautomatisierten Entscheidungen in Verwaltungsverfahren.[4] Ein Ministerialentwurf zu einer AVG-Novelle liegt bereits vor.[5] Am 19.3.2026 hat der Digitalisierungsstaatssekretär auch konkrete Use-Cases für eine „Public AI“, also eine KI, die in der öffentlichen Verwaltung breit zum Einsatz gebracht werden soll, angekündigt. Das reicht von einem Government-GPT-Modell über KI-Einsatz im elektronischen Akt, KI-Mitarbeiter-Schulungen, KI-Einsatz bei der Beantwortung parlamentarische Anfragen bis hin zu einer Agentic AI, die „komplexe Aufgaben eigenständig in mehreren Schritten bearbeiten“ können soll.[6] Die Ausrollung dieser Systeme beginnt bereits.

All diese KI-Systeme greifen tief in unser tägliches Leben ein und sollten deshalb auch einer besonderen Aufsicht unterliegen. Mit der Benennung von Aufsichts-behörden lässt sich die Bundesregierung aber weiterhin Zeit. Österreich zählt hier zu den absoluten EU-Schlusslichtern, gemeinsam mit Griechenland, Bulgarien und Rumänien.[7]

Abgesehen von der Benennung der zuständigen nationalen Behörden müssen Mitgliedstaaten seit 2. August 2025 - und anschließend alle zwei Jahre - der Kommission Bericht über den Sachstand bezüglich der finanziellen Mittel und des Personals der zuständigen nationalen Behörden erstatten.

Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten gem Art 99 AI Act Regeln für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen festlegen, die bei Verstößen anzuwenden sind. Auch das wäre bis 2.8.2025 umzusetzen gewesen.

Schließlich regelt Art 57 AI Act, dass die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen haben, dass „ihre zuständigen Behörden mindestens ein KI-Reallabor auf nationaler Ebene einrichten, das bis zum 2. August 2026 einsatzbereit sein muss.“ Angesichts des Fehlens zuständiger Behörden in Österreich ist fraglich, wie diese Frist, eingehalten werden soll. Dabei sind KI-Reallabore wesentliche Innovationstreiber.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum wurden bis heute keine national zuständigen Behörden gemäß Art. 70 AI Act (notifizierende Behörde und Marktüberwachungsbehörde) benannt, obwohl die Frist am 2. August 2025 endete?

2)    Welche Ressorts sind derzeit in die Vorbereitung und Einrichtung dieser Behörden eingebunden, und wann wird die offizielle Benennung erfolgen?

3)    Welche formalen Schritte wurden seit August 2025 unternommen, um die Einrichtung der erforderlichen Behörden voranzutreiben (z. B. Organisationsentwürfe, Ressortabstimmungen, Budgetierung)?

4)    Wie wird sichergestellt, dass die zu benennenden KI-Behörden ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen ausüben?

5)    Wurde der Europäischen Kommission gemäß Art 70 Abs 6 AI Act bereits Bericht über den Status der nationalen Behörden, deren finanzielle Mittel und Personalressourcen erstattet?

6)    Falls nein: Wann ist die Übermittlung dieses Berichts vorgesehen?

7)    Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind für die Arbeit der zukünftigen KI Behörden vorgesehen?

8)    Wie ist der Status bei der Erarbeitung der nationalen Rechtsvorschriften zu Sanktionen und Durchsetzungsmaßnahmen nach Art. 99 AI Act und wann ist hier mit einem Ministerialentwurf zu rechnen?

9)    Wie wird derzeit die Einhaltung der Bestimmungen des AI Acts, etwa in der Bankenbranche (zB im Hinblick auf KI-gestützte Bonitätsprüfungen) oder im Bereich der Hochrisiko-Anwendungen beim Personalmanagement kontrolliert, zumal keine Marktüberwachungsbehörde benannt ist?

10) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die unmittelbar vor dem Einsatz stehenden KI Systeme in der öffentlichen Verwaltung (zB GovGPT, KI im elektronischen Akt, Agentic AI) den Bestimmungen des AI Act entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Risikoklassifizierung, Transparenz und menschliche Kontrolle?

11) Wie wird die Aufsicht über diese Systeme iSd Art 70 AI Act gestaltet?

12) Wie ist der Status im Hinblick auf das bis zum 2. August 2026 einzurichtende nationale KI Reallabor gemäß Art. 57 AI Act, insbesondere da in Österreich noch immer keine dafür zuständigen Behörden existieren?

13) Wo soll dieses nationale KI Reallabor organisatorisch angesiedelt werden und wie konkret soll es ausgestaltet werden?

14) Wie ist die budgetäre Ausgestaltung - gem Art 57Abs 4 sind ausreichende Mittel für den Aufbau des Reallabors vorzusehen?

15) Wie ist der aktuelle Status bei der Ausgestaltung von Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen iSd Art 99 AI Act, der ebenfalls bis 2.8.2025 umzusetzen gewesen wäre?

 

 



[1] https://www.ey.com/de_at/insights/financial-services/next-generation-lending

[2] https://www.diepresse.com/20628094/kredite-bis-40000-euro-vergibt-in-oesterreich-schon-die-ki

[3] https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/publikationen/publikationen/KI-im-Human-Resource-Management.pdf

[4] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260313_OTS0110/reformpartnerschaft-bund-laender-staedte-und-gemeinden-beschliessen-avg-novelle-zur-digitalen-verwaltung

[5] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/89/fname_1745502.pdf

[6] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260319_OTS0089/proell-launcht-public-ai-fuenf-konkrete-ki-anwendungen-fuer-oesterreichs-bundesverwaltung; https://www.digitalaustria.gv.at/themen/kuenstliche-intelligenz/publicai.html

[7] https://iapp.org/resources/article/eu-ai-act-regulatory-directory