5673/J XXVIII. GP

Eingelangt am 03.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Schuh

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Auswertung des Verfassungsschutzberichtes 2024

 

 

Der Innenminister verweigert trotz mehrfacher schriftlicher Anfrage – „Einordnung der Straftaten im Verfassungsschutzbericht“ (3179/J)[1] und entsprechende Folgeanfrage (3179/J)[2] – die Nennung konkreter Zahlen zu den Folgen der Strafanzeigen laut Verfassungsschutzbericht 2024[3].

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Erhält das BMI bzw. deren nachgeordnete Dienststellen zu verfassten Anzeigen bzw. Berichten nach § 100 StPO eine Rückmeldung durch die Behörden der Justiz, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ob kein Ermittlungs-verfahren eingeleitet wurde, ob ein Anfangsverdacht bestand, ob das Verfahren eingestellt wurde, ob eine diversionelle Erledigung umgesetzt wurde, ob eine Verhandlung vor Gericht geplant bzw. durchgeführt wurde sowie welche Strafe der Täter erhalten hat?

a.    Falls ja, wie lauten die rechtlichen Grundlagen bzw. Ausnahmen dazu?

b.    Falls ja, ist davon auszugehen, dass es auch bei den im Verfassungs-schutzbericht 2024 erwähnten Anzeigen entsprechende Informationen durch die Justizbehörden an die Behörden des Innenministeriums gab?

2.    Kann das BMJ aufgrund des Verfassungsschutzberichts 2024 aufschlüsseln, wie viele Verurteilungen, Freisprüche bzw. Einstellungen es zu den genannten Straftaten in den jeweiligen Rubriken ab Seite 39, 47, 59, 61, 72 bzw. 100 gab?

3.    Ist das BMI bei der Erstellung des Verfassungsschutzberichts 2024 jemals aktiv an das BMJ herangetreten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum und Form der Kontaktaufnahme)

a.    Falls nein, wäre dies aus Ihrer Sicht notwendig – beispielweise um die erwähnten Tathandlungen und Anzeigen mit dem jeweils konkreten Ergebnis der Justiz aussagekräftiger zu machen?

b.    Falls nein, werden Sie dies beim Innenminister künftig einfordern?

4.    Lassen sich für das BMJ Rückschlüsse aus dem Verfassungsschutzbericht 2024 ziehen, welche der übermittelten Anzeigen diesem zuzuordnen sind?

5.    Wie viele Strafanzeigen gab es 2024 in Bezug auf das Verbotsgesetz 1947?

a.    Wie viele davon wurden eingestellt?

b.    Wie viele davon wurden diversionell erledigt?

c.    Wie viele davon wurden vor Gericht verhandelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Freisprüchen und Verurteilungen)

d.    Wie viele Verurteilungen führten zu Freiheitsstrafen? (Bitte um Aufschlüsselung nach bedingten und unbedingten Verurteilungen samt Nennung der Dauer)

e.    Wie viele Verurteilungen führten zu Geldstraften? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

f.     Wie viele Verfahren sind noch offen bzw. nicht rechtskräftig?

g.    Welche Staatsbürgerschaft hatten die angezeigten Personen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staat und Anzahl)

h.    In welchem Staat hatten die angezeigten Personen ihren Haupt-wohnsitz? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staat und Anzahl)



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3179

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2706 (aufgerufen am 16.03.2026)

[2]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4318

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3833 (aufgerufen am 16.03.2026)

[3]    https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/205_2025_VSB_2024_V20250929_webBF.pdf (aufgerufen am 16.03.2026)