5676/J XXVIII. GP
Eingelangt am 03.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Auslastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften österreichweit
Am 14. Mai 2025 konnte man im „Der Standard“ Folgendes lesen:
„Justiz muss sparen – trotz stark steigender Fallzahlen
Zwar wird die Justiz keine Stellen streichen, neue wird es aber auch nicht geben – trotz einer stetig steigenden Belastung. Gespart wird bei Rechtspraktikanten, bei Sanierungsmaßnahmen und im Strafvollzug
‚Ich bin schon sehr angefressen‘, sagt eine von 17 Personen, die eigentlich am 2. Mai im Justizpalast als Richteramtsanwärter und -anwärterinnen angelobt werden sollten. Wie DER STANDARD berichtete, kam es anders: Am 29. April wurde den Kandidatinnen und Kandidaten, die darauf hofften, ihren Karriereweg zum Richter oder zur Staatsanwältin fortsetzen zu können, verkündet, dass leider doch nur vier der 17 in den Staatsdienst übernommen werden. ‚Ich habe 14 Monate das Rechtspraktikum gemacht, hatte keine Freizeit, keinen Urlaub, da ich für die sehr anspruchsvollen Prüfungen gelernt habe‘, sagt die Person, die unbedingt anonym bleiben möchte. Das Schicksal der 13 Abgelehnten wirft ein Schlaglicht auf die Budgetnöte der Justiz.
Es war 2019, kurz nach dem Ibiza-Skandal, als der damalige Justizminister Clemens Jabloner aufgrund der schwachen budgetären Ausstattung von einem ‚stillen Tod der Justiz‘ sprach. In den darauffolgenden Jahren ging es mit dem Budget stetig bergauf, doch jetzt dürfte es mit diesem Trend vorbei sein. Im Justizbudget sind dieses und nächstes Jahr rund 2,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das ist zwar etwas mehr als im Jahr 2024, allerdings frisst die Inflation diese Erhöhung größtenteils wieder weg. Gleichzeitig steigt laufend der Aufwand für Staatsanwaltschaften und Gerichte. Gespart wird nicht nur über höhere Einnahmen dank höherer Gebühren, sondern auch über eine Kürzung der Ausgaben. So will die Justiz heuer etwa im Rahmen der Verwaltungs-einsparungen 48,7 Millionen Euro zur Konsolidierung beitragen, im Jahr 2026 dann 74,2 Millionen Euro.
Keine neuen Stellen
Laut Justizministerium war die Nichtangelobung von 13 Nachwuchskräften keine Sparmaßnahme, da ja keine Planstellen gestrichen worden seien, sondern durch die Budgetkonsolidierung bedingt. Alle Planstellen, die es jetzt schon gibt, werden nachbesetzt. Es gibt derzeit aber keine zusätzlichen Stellen, heißt es.
Der STANDARD-Informant kann darüber nur lachen: ‚Nach dem finalen Hearing im Februar wurde uns gesagt, dass wir zu 99 bis 100 Prozent übernommen werden. Wir haben auf eine Angelobung im März gehofft, dann hieß es, wir sollen uns den 30. April und den 2. Mai dafür freihalten. Am 28. April wurden wir dann für den nächsten Tag eingeladen.‘ Den Angaben dieser Person nach wurde den Abgelehnten erklärt, es würden heuer noch bis zu zehn Richteramtsanwärter und -anwärterinnen im Ober-landesgerichtssprengel Wien angelobt. Man könne sich auch für einen späteren Termin bewerben. Keine Option für die meisten: Mehrere Monate warten, ohne zu wissen, ob es mit dem Job was wird, will kaum jemand.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen haben in den Jahren 2022 bis 2025 das Rechtspraktikum abgeschlossen und sich anschließend für eine Aufnahme als Richteramts-anwärter beworben?
2. Wie viele dieser Bewerber wurden in den genannten Jahren tatsächlich als Richteramtsanwärter angelobt?
3. Wie viele Bewerber wurden im Jahr 2025 im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien zum Hearing eingeladen und wie viele davon wurden letztlich aufgenommen?
4. Wurde den betroffenen Kandidaten nach dem Hearing tatsächlich eine Übernahme mit einer Wahrscheinlichkeit von „99 bis 100 Prozent“ in Aussicht gestellt?
a. Wenn ja, warum wurden diese Erwartungen geweckt, obwohl offenbar keine ausreichende budgetäre Absicherung bestand?
5. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die betroffenen Bewerber rechtzeitig über Änderungen der Personalplanung zu informieren?
6. Aus welchen konkreten budgetären oder organisatorischen Gründen wurden von den ursprünglich vorgesehenen 17 Kandidaten letztlich nur vier angelobt?
7. Welche Budgetmittel stehen im Jahr 2026 für die Ausbildung von Richteramts-anwärtern zur Verfügung?
8. Trifft es zu, dass im Zuge der Budgetkonsolidierung keine zusätzlichen Plan-stellen für Richter oder Staatsanwälte geschaffen werden?
9. Wie viele Planstellen für Richter und Staatsanwälte gibt es österreichweit?
10. Wie viele Planstellen für Generalanwälte bestehen derzeit insgesamt bei der Generalprokuratur?
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
11. Wie viele Planstellen für Staatsanwälte bestehen derzeit insgesamt bei der Oberstaatsanwaltschaft?
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
13. Wie viele Planstellen für Richter und Staatsanwälte bestehen derzeit insgesamt bei den Oberlandesgerichten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Oberlandes-gerichten)
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
14. Wie viele Planstellen für Richter und Staatsanwälte bestehen derzeit insgesamt bei den Landesgerichten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgerichten)
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
16. Wie viele Planstellen für Richter und Staatsanwälte bestehen derzeit insgesamt bei den Verwaltungsgerichten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Verwaltungs-gerichten)
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
17. Wie viele Planstellen für Richter und Staatsanwälte bestehen derzeit insgesamt beim Verfassungsgerichtshof?
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
18. Wie viele Planstellen für Richter und Staatsanwälte bestehen derzeit insgesamt beim Bundesverwaltungsgericht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Spezial-gerichten)
a. Wie viele davon sind aktuell unbesetzt oder im dienstbaren Stand?
19. Welche Maßnahmen plant das Ressort, um der steigenden Belastung bei gleichzeitig stagnierenden Planstellen entgegenzuwirken?
20. Werden im Jahr 2026 noch Richteramtsanwärter angelobt?
a. Wenn ja, wie viele? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gerichten)
b. Wenn nein, warum nicht?
21. Wie viele Rechtspraktikant waren in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils in Ausbildung und wie viele davon streben eine Karriere als Richter oder Staats-anwalt an?
22. Welche Kürzungen bei Rechtspraktikanten, Sanierungsmaßnahmen im Strafvollzug sind im Zuge der Budgetkonsolidierung konkret vorgesehen?
23. Welche Auswirkungen werden durch diese Sparmaßnahmen auf die Funktions-fähigkeit der österreichischen Justiz erwartet?
24. Welche langfristige Personalstrategie verfolgt das Ressort, um ausreichend Richter und Staatsanwälte auszubilden?
25. Durch welche in den Jahren 2020 bis heute neu beschlossene Gesetze wurde ein zusätzlicher Bedarf an Richter und Staatsanwälten im Gesetzwerdungs-prozess berechnet und wurden diese Planstellen auch wirklich geschaffen?
a. Wenn ja, wie viele Planstellen wurden geschaffen?
b. Wenn nein, warum nicht?
26. Durch welche in den Jahren 2020 bis heute neu beschlossene Gesetze wurde ein zusätzlicher Bedarf an RichterInnen und StaatsanwältInnen im Gesetz-werdungsprozess berechnet und wurden diese Planstellen auch wirklich besetzt?
a. Wenn nein, warum nicht?
27. Wie hoch war laut PAR (Personalanforderungsrechnung der Justiz) der Personalbedarf an Richtern und Staatsanwältin von 2020 bis heute? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgerichten und Bezirksgerichten)
a. Wie viele dieser Stellen waren tatsächlich besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgerichten und Bezirksgerichten)
b. Wie viele dieser Stellen blieben aus welchen Gründen unbesetzt (Bitte um Aufschlüsselung nach Landesgerichten und Bezirksgerichten).
28. Welche Maßnahmen ergreift das Ressort bei Gerichten und Staats-anwaltschaften, wenn die PAR-Auslastung mehr als 130% beträgt?
29. Ist dem Ressort bewusst, dass eine PAR-Auslastung von über 130% bedeutet, dass Entscheidungsorgane dauerhaft etwa 30% ihrer Arbeitszeit als unbezahlte Mehrarbeit leisten müssen?
a. Wenn ja, was machen sie dagegen?
b. Wenn nein, warum nicht?
30. Wie lange gedenkt sie noch, einzelne Entscheidungsträger bei einer PAR-Auslastung von mehr als 130% ohne zusätzliche Entschädigungen weiter-arbeiten zu lassen?
31. Bis wann plant das Ressort konkrete Maßnahmen zur Senkung der PAR-Auslastung auf ein vertretbares Niveau umzusetzen?
32. Plant das Ressort zusätzliche Planstellen bei Gerichten und Staats-anwaltschaften zu schaffen, um eine PAR-Auslastung von über 130% zu reduzieren?
33. Ist vorgesehen, für die dauerhaft anfallende Mehrarbeit bei einer PAR-Auslastung von über 130% eine finanzielle oder zeitliche Abgeltung einzuführen?
34. Welche Gerichte und Staatsanwaltschaften sind derzeit von einer PAR-Auslastung von über 130% betroffen?
35. Wie hat sich die PAR-Auslastung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach sämtlichen Gerichten)
36. Wie viele Richter sowie Staatsanwälte sind seit 2015 bis heute aus der Justiz aus eigenem Entschluss ausgetreten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Anzahl der Austritte)
37. Worin sieht das Ressort die Gründe für den starken Anstieg dieser Austritte?
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000269754/justiz-muss-sparen-trotz-stark-steigender-fallzahlen (aufgerufen am 16.03.2026)