5697/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Transparenzoffensive: Detaillierte Kostenaufstellung und Ressourceneinsatz für den „IG-L-Bericht 2021–2023“
Der gemäß § 23 des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) für die Jahre 2021 bis 2023 vorgelegte Bericht[1] dokumentiert die Entwicklung der Luftschadstoffbelastung in Österreich. Seine Erstellung erfordert eine komplexe Koordination zwischen den Bundesländern, dem Umweltbundesamt und den beteiligten Bundesministerien. Angesichts der Tatsache, dass die Luftqualität in vielen Bereichen bereits signifikant verbessert wurde, stellt sich die Frage, ob der bürokratische Aufwand für die Berichterstattung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Lenkungswirkung steht.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Arbeitsstunden wurden in Ihrem Ministerium sowie im nachgeordneten Bereich spezifisch für die Erstellung, Konsolidierung und Endredaktion des Berichts aufgewendet?
2. Welche Kosten sind Ihrem Ministerium durch die Beauftragung der Bundesländer für die Bereitstellung der für diesen Zeitraum notwendigen Messdaten entstanden?
3. Wurden für die statistische Auswertung der Messdaten oder die grafische Aufbereitung des Berichts externe Dienstleister oder Experten herangezogen?
a. Wenn ja, wer wurde anhand welcher Qualifikation beauftragt?
b. Wenn ja, wie hoch waren die jeweiligen Auftragssummen?
4. Der Bericht listet Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf. Gibt es eine begleitende Kostenrechnung, die darlegt, wie hoch der administrative Aufwand für die Überwachung dieser Maßnahmen im Vergleich zum Erstellungsaufwand des Berichts ist?
a. Wenn ja, ist diese einsehbar?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Welcher Anteil der im Bericht verwendeten Daten wurde vollautomatisch aus dem Luftgütemessnetz übernommen und bei welchem Anteil war eine manuelle Nachbearbeitung durch Beamte oder Experten erforderlich?
6. Wie hoch waren die Kosten für die Layouterstellung, die barrierefreie Aufbereitung für die Parlamentswebsite sowie etwaige Druckkosten des Berichts?
7. Plant Ihr Ministerium, die Berichtsintervalle oder den Umfang der Berichterstattung gemäß § 23 IG-L zu verringern, um personelle Ressourcen für die operative Umsetzung von Umweltschutzprojekten freizumachen?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/282/imfname_1734746.pdf (aufgerufen am 20.02.2026)