5699/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.04.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Ing. Harald Thau
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Sparmaßnahmen bei Feuerwehreinsatzkosten
Der Umgang staatlicher Behörden mit gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Einsatzorganisationen wirft zunehmend Fragen hinsichtlich Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit in der Verwaltung auf. Besonders problematisch erscheinen Fälle, in denen Organisationen, die im öffentlichen Interesse tätig werden und auf behördliche Anordnung handeln, im Nachhinein mit erheblichen Kosten konfrontiert werden. Solche Entwicklungen können das Vertrauen in staatliche Abläufe sowie in die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Einsatzorganisationen nachhaltig beeinträchtigen.
Medienberichten zufolge kam es im Zusammenhang mit einem Umwelteinsatz der Freiwilligen Feuerwehr Gainfarn im Jahr 2018 zu einem langjährigen Streit über die Übernahme der entstandenen Kosten. Nachdem bei einem Unfall eine land-wirtschaftliche Maschine umgestürzt war und Pflanzenschutzmittel austraten, wurde die Feuerwehr auf Anordnung der zuständigen Behörde eingesetzt, um eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern und kontaminierten Boden zu entfernen. Der Einsatz verursachte Kosten von über 5.000 Euro. Da der Unfallverursacher jedoch insolvent wurde und keine entsprechende Versicherung bestand, konnte der Betrag nicht eingetrieben werden.[1]
In weiterer Folge wurde der Fall an zuständige Behörden und schließlich an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft weitergeleitet. Dort argumentierte man, dass die Forderung aufgrund einer angenommenen zivilrechtlichen Frist nicht mehr durchsetzbar sei, da die Rechnung erst mehrere Jahre nach dem Einsatz gestellt worden sei. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass eine Organisation, die auf behördliche Anordnung tätig wurde und eine Umweltgefährdung beseitigte, nun möglicherweise selbst auf den Kosten ihres Einsatzes sitzen bleiben könnte.1
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Kostenersatzansprüche von Feuerwehren im Zusammenhang mit Einsätzen bei landwirtschaftlichen Unfällen wurden seit 2015 an Ihr Ressort oder nachgelagerte Behörden (insbesondere Bezirkshauptmannschaften) herangetragen?
a. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Kostenersatz ganz oder teilweise gewährt?
b. In wie vielen Fällen wurde ein Kostenersatz vollständig abgelehnt?
2. Welche Gesamtsumme an Kostenersatzforderungen von Feuerwehren im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Vorfällen wurde seit 2015 gestellt?
a. Welche Gesamtsumme wurde tatsächlich aus Bundesmitteln oder über Behörden ersetzt?
b. Wie hoch ist die Gesamtsumme jener Forderungen, die nicht ersetzt wurden und daher bei Feuerwehren verblieben sind?
3. Welche rechtlichen Grundlagen werden von Ihrem Ressort bzw. von Bezirkshauptmannschaften herangezogen, um Kostenersatzansprüche von Feuerwehren abzulehnen?
4. In wie vielen Fällen wurden Kostenersatzansprüche aufgrund von Verjährung zurückgewiesen?
5. In wie vielen Fällen wurden Ansprüche mit der Begründung abgelehnt, dass keine Zuständigkeit des Bundes oder der Behörde gegeben sei?
6. Wie häufig wurden Kostenersatzforderungen von Feuerwehren aufgrund von Insolvenz des Verursachers nicht ersetzt?
7. Welche konkreten behördlichen Entscheidungen oder rechtlichen Begründungen führten in diesem Fall dazu, dass die Kosten nicht ersetzt wurden?
8. Hat Ihr Ressort den genannten Fall intern geprüft oder evaluiert?
9. Gibt es seitens Ihres Ressorts Richtlinien oder Empfehlungen an Bezirks-hauptmannschaften, wie mit Kostenersatzforderungen von Feuerwehren umzugehen ist?
10. Plant Ihr Ressort gesetzliche Anpassungen, um zu verhindern, dass Feuerwehren bei Einsätzen im öffentlichen Interesse auf ihren Kosten sitzen bleiben?
11. Wie beurteilt Ihr Ressort die Situation, dass ehrenamtliche Feuerwehren Einsatzkosten aus eigenen Mitteln tragen müssen, obwohl sie auf behördliche Anordnung tätig wurden?
12. Gab es seit 2015 Beschwerden oder Eingaben von Feuerwehren oder Feuerwehrverbänden zu abgelehnten Kostenersatzforderungen?
a. Wenn ja, wie viele solcher Beschwerden wurden registriert und wie wurden diese behandelt?
13. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um künftig sicherzustellen, dass Feuerwehren bei Einsätzen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schadensereignissen keine finanziellen Nachteile erleiden?
[1] https://www.heute.at/s/5231-euro-feuerwehr-muss-fuer-eigenen-einsatz-brennen-120168200 (aufgerufen am 17.03.2026)