5717/J XXVIII. GP

Eingelangt am 08.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Bevorzugung von Mitgliedern der Cartellverbände sowie des VSStÖ, der AktionsGemeinschaft und der GRAS bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien

 

 

Die Antragstellung für Hochschulstipendien im Zuge des Erasmus+ Programms der Europäischen Union beginnt mit der Bewerbung der Studenten bei ihren Hochschulen. Die Bewerbung muss die Hochschulzeugnisse, Sprachnachweise, den Lebenslauf und ein Motivationsschreiben beinhalten. Im Motivationsschreiben müssen die Hochschüler erläutern, warum sie sich für die von ihnen ausgewählte Universität im Ausland entschieden haben.

 

Die Bewerbungen werden von den Hochschulen geprüft. Die Fachkoordinatoren der einzelnen Hochschulen entscheiden letztlich, welche Hochschüler ein Erasmus+ Stipendium erhalten. Die Kriterien für diese Auswahl können die Fachkoordinatoren selbst auswählen, da die Österreichische Agentur für Bildung und Inter-nationalisierung in Verbindung mit der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur der Europäischen Kommission nur die Rahmenbedingungen des Auswahl-prozesses festlegen. Die Universität Graz[1] und einzelne Fakultäten der Universität Wien[2] geben außercurriculare Aktivitäten als Auswahlkriterium an. Andere Universitäten, wie etwa die Wirtschaftsuniversität Wien[3], stellen ihre Auswahlkriterien nicht öffentlich zur Verfügung. Die Entscheidungen der Fachkoordinatoren werden von der Österreichischen Agentur für Bildung und Internationalisierung nicht weiter geprüft. Fehlende Kontrolle und frei wählbare Beurteilungskriterien können zu Interventionen, Missbrauch und Intransparenz führen.

 

Das Auswahlkriterium ,,Außercurriculare Aktivitäten“ an der Universität Graz und an einzelnen Fakultäten der Universität Wien wird nicht genau definiert. Damit sind Engagements in Cartellverbänden und bei Hochschülerschaftsfraktionen davon nicht ausgeschlossen. Wenn Netzwerke, wie der Cartellverband oder die Mitgliedschaft beim Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich (VSStÖ), bei den Grünen und Alternativen Student_innen (GRAS) und bei der AktionsGemeinschaft die Entscheidung der Fachkoordinatoren beeinflussen, sind letztlich die Hochschüler in ihrem akademischen und beruflichen Fortkommen beeinträchtigt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie wird von Ihrem Ressort sichergestellt, dass Erasmus+ Stipendien nach objektiven Kriterien vergeben werden?

2.    Wie wird von Ihrem Ressort sichergestellt, dass die Mitgliedschaft bei einer der 50 Hochschülerverbindungen des österreichischen Cartellverbandes die Auswahl für ein Erasmus+ Stipendium nicht begünstigt?

3.    Wie wird von Ihrem Ressort sichergestellt, dass die Mitgliedschaft beim Bund Sozialdemokratischer AkademikerInnen (BSA) die Auswahl für ein Erasmus+ Stipendium nicht begünstigt?

4.    Wie wird von Ihrem Ressort sichergestellt, dass die Mitgliedschaft beim Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich die Auswahl für ein Erasmus+ Stipendium nicht begünstigt?

5.    Wie wird von Ihrem Ressort sichergestellt, dass die Mitgliedschaft bei der AktionsGemeinschaft die Auswahl für ein Erasmus+ Stipendium nicht begünstigt?

6.    Wie wird von Ihrem Ressort sichergestellt, dass die Mitgliedschaft bei den Grünen und Alternativen Student_innen die Auswahl für ein Erasmus+ Stipendium nicht begünstigt?

7.    Wurden in der Vergangenheit Interventionen, Missbrauchsfälle oder Unregel-mäßigkeiten bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien gemeldet?

a.    Wie werden Missbrauchsfälle, Unregelmäßigkeiten und Inter-ventionen behandelt?

i.    Welche Konsequenzen werden bei Missbrauchsfällen, Unregelmäßigkeiten und Interventionen gezogen?

8.    Sind Ihnen Bevorzugungen von Hochschülern, aufgrund einer Mitgliedschaft oder eines Engagements in einem der in den Fragen 2 bis 6 genannten Vereine bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien bekannt?

a.    Wie werden solche Bevorzugungen behandelt?

i.    Welche Konsequenzen werden bei solchen Bevorteilungen gezogen?

9.    Welche Beschwerdemöglichkeiten haben Hochschüler, die sich bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien benachteiligt fühlen?

a.    Gibt es für solche Anliegen eine Beschwerdestelle in Ihrem Ressort?

i.      Wenn nein, warum nicht?

10. Wie viele Beschwerden wurden von Hochschülern, bezüglich einer Ablehnung oder einer Benachteiligung bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien in den letzten fünf Jahren in Ihrem Ressort oder bei einer Hochschule eingereicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Geschlecht, Hochschule, Fakultät, Studienrichtung, Zielland)

11. Wer bestellt die Fachkoordinatoren der Fakultäten an den Hochschulen?

12. Wie viel Einfluss hat Ihr Ressort auf die Wahl der Beurteilungskriterien von Hochschulen für die Vergabe von Erasmus+ Stipendien?

13. Welche konkreten Beurteilungskriterien werden je Hochschule bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien herangezogen? (Bitte um Nennung der konkreten Kriterien jeder einzelnen Hochschule)

14. Werden die Beurteilungskriterien für die Vergabe von Erasmus+ Stipendien jeder Hochschule öffentlich zugänglich gemacht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

15. Gibt es einheitliche und verbindliche Beurteilungskriterien für die Vergabe von Erasmus+ Stipendien für alle österreichischen Hochschulen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

16. Plant das Ressort verbindliche und einheitliche Beurteilungskriterien für die Vergabe von Erasmus+ Stipendien für alle österreichischen Hochschulen einzuführen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

17. Sind die Beurteilungskriterien, für die Vergabe von Erasmus+ Stipendien, aller österreichischen Hochschulen dem Ressort bekannt?

a.    Wie wird die Einhaltung dieser Kriterien kontrolliert?

18. Wie viele Hochschüler haben in den Studienjahren 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25 ein Erasmus+ Stipendium erhalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Studienjahr, Geschlecht, Hochschule, Fakultät, Studienrichtung, Gasthochschule, Gastland)

19. Wie viele Bewerbungen für ein Erasmus+ Stipendium wurden in den Studienjahren 2020/21, 2021/22, 2022/23, 2023/24 und 2024/25 je Hochschule eingereicht?

a.    Wie viele davon wurden abgelehnt?

i.      Aus welchen Gründen wurden Bewerbungen abgelehnt?

ii.     Wie häufig wurden die jeweiligen Ablehnungsgründe heran-gezogen?

20. Wie hoch war die durchschnittliche Erasmus+ Stipendienhöhe je Hochschüler? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Hochschule, Fakultät, Studienrichtung, Gasthochschule, Gastland)

21. An welchen österreichischen Hochschulen wird bei gleicher Qualifikation weiblichen Bewerbern bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien der Vorzug gegeben und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies?

a.    Wie wird sichergestellt, dass dieses Kriterium ausschließlich bei nachweislich gleicher Qualifikation zur Anwendung kommt?

b.    Welche Gründe veranlassen österreichische Hochschulen dazu, das Kriterium der Frauenförderung bei der Vergabe von Erasmus+ Stipendien heranzuziehen?



[1]    https://international.uni-graz.at/de/auslandsaufenthalte/erasmus-studienaufenthalte/ (aufgerufen am 20.03.2026)

[2]    https://international.univie.ac.at/studierendenmobilitaet/outgoing-students/erasmus-studienaufenthalte/bewerbung-vor-dem-aufenthalt/ (aufgerufen am 20.03.2026)

[3]    https://www.wu.ac.at/en/students/study-internationally/financial-support-bachelor-master/erasmus-exchange-semester-year (aufgerufen am 20.03.2026)