572/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.02.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Schnedlitz

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Karrieresprungbrett Ministerkabinett

 

 

Im Kontext der Effizienzsteigerung und der Verschlankung des Verwaltungsapparats der öffentlichen Verwaltung rückt das Thema des „Karrieresprungbretts Ministerkabinett“ wieder in das Zentrum der Postenbesetzung, zumal es Gesetzes-perioden gab, in denen die Übergänge zwischen politischen Ämtern des Ministerkabinetts zu administrativen Führungspositionen fließend war.

 

Die Verfallserscheinungen der öffentlichen Verwaltung haben sich in den letzten Jahren intensiviert“, attestierte der ehemalige Verwaltungsgerichtshof-Präsident und Interimsminister Clemens Jabloner. Dem müsse entgegen-gewirkt werden. Um die Qualität des Fachapparats zu erhalten, sei es „essenziell“, auf allen Ebenen die besten Kräfte zu rekrutieren. Dafür brauche es neben der Zurückdrängung der parteipolitischen Ebene bei der Rekrutierung auch transparente Aufstiegsmöglichkeiten.[1]

 

Im Zuge der „Initiative Bessere Verwaltung“ wurde auch die Relevanz der Entpolitisierung des öffentlichen Dienstes in den Vordergrund gestellt, da die öffentliche Verwaltung des Staats nicht von Parteipolitik in Besitz genommen werden darf.

 

Schon im Februar 2023 zeigte diese Initiative, dass politisch ausgewählte Kabinettsmitarbeiter in die Verwaltung gesetzt würden, denen die Qualifikation für das Amt aber fehle und diese nicht vorhandene Expertise dann immer häufiger zugekauft werden muss.[2]

 

Die lang gelebte Praxis des persönlichen Naheverhältnisses zwischen politischer Führung und der ins Amt geholten Person legt oftmals den Verdacht auf Postenschacher und „Freunderlwirtschaft“ nahe.

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer meinte einst in einem Interview treffend: „Die Verwaltung funktioniert dort gut, wo die Politik nicht interessiert ist.“2

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Leitungsfunktionen (damit sind für diese und sämtliche folgende Fragen gemeint: Generalsekretär, Sektionschefs, Gruppenleiter, Direktoren und sämtliche andere leitende Posten der Verwaltung) innerhalb Ihres Ressorts seit Ihrem (ersten) Amtsantritt neu besetzt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

c.    Wenn ja, mit welchen Personen?

d.    Wenn ja, waren die jeweiligen Personen zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Ernennung in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern Sie nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Positionen bzw. Funktionen)

e.    Wenn ja, waren diese Personen zu einem anderen Zeitpunkt in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern Sie nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Positionen bzw. Funktionen)

f.     Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen vor ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen wurden dabei von ihnen bezogen?

g.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe befinden sich diese Personen nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen?

2.    Wurden seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode Leitungsfunktionen innerhalb Ihres (neu übernommenen) Ressorts mit Personen besetzt, welche davor, gleichzeitig oder danach in einem Kabinett eines Bundesministers bzw. im Büro eines Staatssekretärs tätig waren?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

c.    Wenn ja, mit welchen Personen?

d.    Wenn ja, waren diese Personen zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Ernennung in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

e.    Wenn ja, waren diese Personen zu einem anderen Zeitpunkt in einem Bundesministerium oder einem Kabinett eines Bundesministers bzw. Staatssekretärs tätig? (Bitte gliedern nach Ausschreibungs- bzw. Ernennungszeitpunkt und Ministerium bzw. Kabinett sowie der dort ausgeübten Position bzw. Funktion)

f.     Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen vor ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen wurden dabei von ihnen bezogen?

g.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe waren diese Personen unmittelbar nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen? (Bitte Datum der Ernennung angeben)

h.    Wenn ja, in welcher Entlohnungsgruppe befinden sich diese Personen nach ihrer Ernennung und welche Funktionszulagen werden dabei bezogen?

3.    Wurden Leitungsfunktionen innerhalb Ihres (neu übernommenen) Ressorts seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode neu geschaffen? (Bitte um Bezeichnung dieser Funktionen und genauen Zeitpunkt ihrer Schaffung!)

4.    Wurden bei der Besetzung von Leitungsfunktionen innerhalb Ihres (neu übernommenen) Ressorts seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode interne Stellenausschreibungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, bei welchen Leitungsfunktionen?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung für jeden einzelnen Fall?

c.    Wenn ja, welche Qualifikation wurden bei diesen Ausschreibungen verlangt? (Bitte Ausschreibungen nach Datum anführen)

d.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurden bei der Besetzung von Leitungsfunktionen innerhalb Ihres (neu übernommenen) Ressorts seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode externe Stellenausschreibungen durchgeführt?

a.    Wenn ja, bei welchen Leitungsfunktionen?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung für jeden einzelnen Fall?

c.    Wenn ja, welche Qualifikationen wurden bei diesen Ausschreibungen verlangt? (Bitte Ausschreibungen nach Datum anführen)

d.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurden seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode in den Ausschreibungen die Anforderungen für Leitungsfunktionen innerhalb Ihres (neu übernommenen) Ressorts verändert?

7.    Wenn ja, wie war der genaue Wortlaut der jeweils letzten und vorletzten Ausschreibungen der betroffenen Leitungsfunktionen und mit welcher Begründung wurde vom ursprünglichen Wortlaut abgewichen?

8.    Mit welchen Personen wurden Leitungsfunktionen, deren Anforderungen seit der vorletzten Ausschreibung geändert wurden, in Ihrem (neu übernommenen) Ressort besetzt?

9.    Welche Personen übten Leitungsfunktionen, deren Anforderungen geändert wurden, vor der Neubesetzung aus?

10. Wie viele Personen haben sich jeweils bei den seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen beworben?

11. Wie wurden die Bewerber bei sämtlichen seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils im Hinblick auf ihre Eignung eingestuft? (Bitte um Gliederung nach Eignungsstufen und um die Angabe der finalen Reihung der Bewerber!)

12. Wer gehörte bei den seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils der Begutachtungskommission an?

13. Wann tagte bei den seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode erfolgten Ausschreibungen von Leitungsfunktionen jeweils die Begutachtungskommission?

14. Gab es seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode Besetzungen von Leitungsfunktionen, bei denen nicht der bestgereihte Bewerber ausgewählt wurde?

a.    Wenn ja, bei welchen konkreten Besetzungen welcher Leitungs-funktionen?

b.    Wenn ja, auf welcher Entscheidungsgrundlage bei jedem der Fälle?

c.    Wenn ja, wer hat diese Entscheidung jeweils getroffen?

15. Gab es seit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode Einsprüche oder Beschwerden gegen eine Besetzung einer Leitungsfunktion durch Personalvertretungen, Betriebsräte oder andere Bewerber?

a.    Wenn ja, von wem und bei welchen konkreten Besetzungen?

b.    Wenn ja, welche Gründe wurden jeweils für die Beschwerden angeführt?

c.    Wenn ja, welche Rechtsmittel wurden im Zusammenhang mit der Besetzung von Leitungsfunktionen jeweils ergriffen?

d.    Wenn ja, in welchen Fällen waren diese Einsprüche bzw. Beschwerden erfolgreich?

16. Wie sind die Fragen 1 bis 15 für das Kabinett der Staatssekretärin zu beantworten? (Bitte um gegliederte Beantwortung)



[1]    Kleine Zeitung online, 29.11.2024:

https://www.kleinezeitung.at/home/19127141/warnung-vor-der-selbstverbloedung-des-staates

[2]    Der Standard online, 28.02.2023:

https://www.derstandard.at/story/2000144010123/experten-orten-qualitaetsverlust-der-verwaltung-und-befuerchten-selbstverbloedung-des-staates