Eingelangt am 08.04.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Manuel Litzke, BSc, Sebastian Schwaighofer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Nationaler Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus – Transparenz, personelle Verflechtungen,
wissenschaftliche Grundlage und demokratische Kontrolle
Medienberichten zufolge arbeiten mehrere Ministerien an
einem „Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“. Angesichts der
erheblichen politischen, gesellschaftlichen und grundrechtlichen Tragweite
eines solchen Plans sowie der sensiblen Abgrenzung zwischen strafrechtlich
relevantem Extremismus und legitimer politischer Meinungsäußerung
ist aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten eine besonders sorgfältige,
transparente und unabhängige Ausarbeitung unerlässlich.
Vor allem stellen sich Fragen hinsichtlich der
organisatorischen Struktur, der personellen Zusammensetzung, möglicher
parteipolitischer Einflussnahmen sowie der wissenschaftlichen Fundierung der
zugrunde gelegten Begriffsdefinitionen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
- Auf
welcher konkreten gesetzlichen Grundlage wird der „Nationale
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ durch Ihr Ressort erstellt?
- Welche
ausdrückliche Kompetenznorm des Bundes wird hierfür
herangezogen?
- Inwieweit
geht der geplante Aktionsplan über bestehende sicherheits-polizeiliche
oder strafrechtliche Befugnisse hinaus?
- Wurde
geprüft, ob für einzelne Maßnahmen eine gesonderte
gesetzliche Grundlage erforderlich wäre?
- Wer
hat die politische Gesamtverantwortung und wer die operative Leitung
dieses Projekts innerhalb des Ressorts?
- Welche
konkreten Weisungsstrukturen bestehen innerhalb des Projekts?
- Sind
Kabinettsmitarbeiter oder parteipolitische Funktionsträger in
operative Entscheidungsprozesse eingebunden?
- Welche
Organisationseinheiten des Ressorts sind federführend mit der
Erstellung befasst?
- Welche
personellen Ressourcen (Vollzeitäquivalente) sind hierfür
vorgesehen?
- Welche
budgetären Mittel sind den jeweiligen Organisationseinheiten konkret
zugeordnet?
- Wurde
eine eigene Projekt- oder Steuerungsgruppe eingerichtet?
- Wenn
ja, wann, mit welchem schriftlichen Auftrag und mit welcher personellen
Zusammensetzung?
- Ist
der Projektauftrag öffentlich einsehbar?
- Wurde
ein Geschäfts- oder Verfahrensreglement für diese Gruppe
festgelegt?
- Nach
welchen objektiven Kriterien wurden die Mitglieder dieser Gruppe
ausgewählt?
- Wurden
Qualifikation, wissenschaftliche Expertise und praktische Erfahrung
dokumentiert?
- Wurde
auf eine pluralistische fachliche Zusammensetzung geachtet?
- Welche
externen Experten, Berater oder Organisationen wurden oder werden in die
Erstellung eingebunden?
- Nach
welchem transparenten Auswahlverfahren erfolgte deren Beiziehung?
- Welche
konkreten Aufgaben wurden jeweils übertragen?
- Wurden
auch Experten mit kritischer oder alternativer wissenschaftlicher
Perspektive berücksichtigt?
- Welche
finanziellen Mittel wurden oder werden für externe Beratungs- oder
Forschungsleistungen aufgewendet?
- Wie
hoch sind die jeweiligen Einzelhonorare bzw. Vertragssummen?
- Nach
welchen Kriterien wurde die Wirtschaftlichkeit geprüft?
- Wurden
Organisationen oder Personen eingebunden, die in der Vergangenheit
parteipolitisch tätig waren oder sich öffentlich parteipolitisch
positioniert haben?
- Falls
ja, welche Funktionen wurden ausgeübt?
- Wurden
allfällige Interessenkonflikte offengelegt?
- Wie
wird sichergestellt, dass die Erstellung des Aktionsplans frei von
parteipolitischer Einflussnahme erfolgt?
- Gibt
es dokumentierte Compliance- oder Transparenzrichtlinien?
- Ist
eine externe oder unabhängige Qualitätssicherung vorgesehen?
- Welche
konkrete Definition von „Rechtsextremismus“ wird dem
Aktionsplan zugrunde gelegt?
- Wie
wird eine unbestimmte oder ausufernde Begriffsverwendung verhindert?
- Auf
welche wissenschaftlichen Theorien, Modelle oder Studien stützt sich
diese Definition?
- Wurden
unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze vergleichend
geprüft?
- Werden
sämtliche herangezogenen Quellen offengelegt?
- Wurde
der sogenannte Rechtsextremismusbericht des Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes (DÖW) als Grundlage oder Referenz
herangezogen?
- Wurden
bekannte methodische Kritikpunkte in die Bewertung einbezogen?
- Falls
ja, in welchem Umfang und in welcher Form wurde dieser Bericht
berücksichtigt?
- Wie
bewertet Ihr Ressort die in der öffentlichen Debatte
geäußerte wissenschaftliche Kritik an Methodik und
Begriffsauslegung im DÖW-Bericht?
- Wurde
diese Kritik systematisch aufgearbeitet?
- Welche
fachlichen Konsequenzen wurden daraus gezogen?
- Wurden
alternative wissenschaftliche Einschätzungen oder Gutachten
eingeholt?
- Wenn
ja, welche Institutionen oder Personen wurden befasst?
- Falls
divergierende Auffassungen bestehen, wie wurden diese im Aktionsplan
berücksichtigt?
- Wie
wird gewährleistet, dass nicht auch oppositionelle oder
regierungskritische Positionen unter einen weit gefassten
Extremismusbegriff subsumiert werden?
- Gibt
es klar definierte und justiziable Abgrenzungskriterien?
- Welche
Mechanismen der parlamentarischen Kontrolle sind während der
Erarbeitung und Umsetzung vorgesehen, insbesondere gegenüber dem
Nationalrat?
- Sind
regelmäßige Berichte an den zuständigen Ausschuss
geplant?
- Wird
dem Parlament Einsicht in Arbeitsgrundlagen gewährt?
- Wird
der fertige Aktionsplan dem Parlament übermittelt?
i. Wenn nein, aus welchen
Gründen?
- Welche
Maßnahmen sind konkret vorgesehen, die über bestehende
strafrechtliche Instrumente hinausgehen?
- Handelt
es sich um präventive, administrative oder kommunikative
Maßnahmen?
- Wie
wird deren Verhältnismäßigkeit geprüft?
- Wurde
eine grundrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt?
- In
welcher Weise wird bei sämtlichen Maßnahmen die Einhaltung der
verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte überprüft?
- Erfolgt
eine laufende rechtliche Evaluierung während der Umsetzung?
- Welche
Budgetmittel sind für die Erstellung, Umsetzung und Evaluierung
vorgesehen (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?
- Wie
verteilen sich diese auf Personal-, Sach- und Projektkosten?
- Welche
langfristigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich daraus?
- Gab
es im Vorfeld Abstimmungen mit anderen Ressorts, internationalen
Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen?
- Mit
welchen konkret?
- Wurden
auch Organisationen mit kritischer Perspektive einbezogen?