Eingelangt am 08.04.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Manuel Litzke, BSc, Sebastian Schwaighofer
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Nationaler Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus – Transparenz, personelle Verflechtungen,
wissenschaftliche Grundlage und demokratische Kontrolle
Medienberichten zufolge arbeiten mehrere Ministerien an
einem „Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“. Angesichts der
erheblichen politischen, gesellschaftlichen und grundrechtlichen Tragweite
eines solchen Plans sowie der sensiblen Abgrenzung zwischen strafrechtlich
relevantem Extremismus und legitimer politischer Meinungsäußerung
ist aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten eine besonders sorgfältige,
transparente und unabhängige Ausarbeitung unerlässlich.
Vor allem stellen sich Fragen hinsichtlich der
organisatorischen Struktur, der personellen Zusammensetzung, möglicher
parteipolitischer Einflussnahmen sowie der wissenschaftlichen Fundierung der
zugrunde gelegten Begriffsdefinitionen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
- Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage wird der „Nationale
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ durch Ihr Ressort erstellt?
- Welche ausdrückliche Kompetenznorm
des Bundes wird hierfür herangezogen?
- Inwieweit geht der geplante Aktionsplan
über bestehende sicherheits-polizeiliche oder strafrechtliche
Befugnisse hinaus?
- Wurde geprüft, ob für einzelne
Maßnahmen eine gesonderte gesetzliche Grundlage erforderlich
wäre?
- Wer hat die politische Gesamtverantwortung und wer die
operative Leitung dieses Projekts innerhalb des Ressorts?
- Welche konkreten Weisungsstrukturen
bestehen innerhalb des Projekts?
- Sind Kabinettsmitarbeiter oder
parteipolitische Funktionsträger in operative Entscheidungsprozesse
eingebunden?
- Welche Organisationseinheiten des Ressorts sind
federführend mit der Erstellung befasst?
- Welche personellen Ressourcen
(Vollzeitäquivalente) sind hierfür vorgesehen?
- Welche budgetären Mittel sind den
jeweiligen Organisationseinheiten konkret zugeordnet?
- Wurde eine eigene Projekt- oder Steuerungsgruppe
eingerichtet?
- Wenn ja, wann, mit welchem schriftlichen
Auftrag und mit welcher personellen Zusammensetzung?
- Ist der Projektauftrag öffentlich
einsehbar?
- Wurde ein Geschäfts- oder
Verfahrensreglement für diese Gruppe festgelegt?
- Nach welchen objektiven Kriterien wurden die
Mitglieder dieser Gruppe ausgewählt?
- Wurden Qualifikation, wissenschaftliche
Expertise und praktische Erfahrung dokumentiert?
- Wurde auf eine pluralistische fachliche
Zusammensetzung geachtet?
- Welche externen Experten, Berater oder Organisationen
wurden oder werden in die Erstellung eingebunden?
- Nach welchem transparenten
Auswahlverfahren erfolgte deren Beiziehung?
- Welche konkreten Aufgaben wurden jeweils
übertragen?
- Wurden auch Experten mit kritischer oder alternativer
wissenschaftlicher Perspektive berücksichtigt?
- Welche finanziellen Mittel wurden oder werden für
externe Beratungs- oder Forschungsleistungen aufgewendet?
- Wie hoch sind die jeweiligen
Einzelhonorare bzw. Vertragssummen?
- Nach welchen Kriterien wurde die
Wirtschaftlichkeit geprüft?
- Wurden Organisationen oder Personen eingebunden, die
in der Vergangenheit parteipolitisch tätig waren oder sich
öffentlich parteipolitisch positioniert haben?
- Falls ja, welche Funktionen wurden
ausgeübt?
- Wurden allfällige
Interessenkonflikte offengelegt?
- Wie wird sichergestellt, dass die Erstellung des
Aktionsplans frei von parteipolitischer Einflussnahme erfolgt?
- Gibt es dokumentierte Compliance- oder
Transparenzrichtlinien?
- Ist eine externe oder unabhängige
Qualitätssicherung vorgesehen?
- Welche konkrete Definition von
„Rechtsextremismus“ wird dem Aktionsplan zugrunde gelegt?
- Wie wird eine unbestimmte oder ausufernde
Begriffsverwendung verhindert?
- Auf welche wissenschaftlichen Theorien, Modelle oder
Studien stützt sich diese Definition?
- Wurden unterschiedliche wissenschaftliche
Ansätze vergleichend geprüft?
- Werden sämtliche herangezogenen
Quellen offengelegt?
- Wurde der sogenannte Rechtsextremismusbericht des
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als
Grundlage oder Referenz herangezogen?
- Wurden bekannte methodische Kritikpunkte
in die Bewertung einbezogen?
- Falls ja, in welchem Umfang und in
welcher Form wurde dieser Bericht berücksichtigt?
- Wie bewertet Ihr Ressort die in der öffentlichen
Debatte geäußerte wissenschaftliche Kritik an Methodik und
Begriffsauslegung im DÖW-Bericht?
- Wurde diese Kritik systematisch
aufgearbeitet?
- Welche fachlichen Konsequenzen wurden
daraus gezogen?
- Wurden alternative wissenschaftliche
Einschätzungen oder Gutachten eingeholt?
- Wenn ja, welche Institutionen oder
Personen wurden befasst?
- Falls divergierende Auffassungen
bestehen, wie wurden diese im Aktionsplan berücksichtigt?
- Wie wird gewährleistet, dass nicht auch
oppositionelle oder regierungskritische Positionen unter einen weit
gefassten Extremismusbegriff subsumiert werden?
- Gibt es klar definierte und justiziable
Abgrenzungskriterien?
- Welche Mechanismen der parlamentarischen Kontrolle
sind während der Erarbeitung und Umsetzung vorgesehen, insbesondere
gegenüber dem Nationalrat?
- Sind regelmäßige Berichte an
den zuständigen Ausschuss geplant?
- Wird dem Parlament Einsicht in
Arbeitsgrundlagen gewährt?
- Wird der fertige Aktionsplan dem
Parlament übermittelt?
i. Wenn nein, aus welchen
Gründen?
- Welche Maßnahmen sind konkret vorgesehen, die
über bestehende strafrechtliche Instrumente hinausgehen?
- Handelt es sich um präventive,
administrative oder kommunikative Maßnahmen?
- Wie wird deren
Verhältnismäßigkeit geprüft?
- Wurde eine grundrechtliche
Folgenabschätzung durchgeführt?
- In welcher Weise wird bei sämtlichen
Maßnahmen die Einhaltung der verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Rechte überprüft?
- Erfolgt eine laufende rechtliche
Evaluierung während der Umsetzung?
- Welche Budgetmittel sind für die Erstellung,
Umsetzung und Evaluierung vorgesehen (bitte um detaillierte
Aufschlüsselung)?
- Wie verteilen sich diese auf Personal-,
Sach- und Projektkosten?
- Welche langfristigen finanziellen
Verpflichtungen ergeben sich daraus?
- Gab es im Vorfeld Abstimmungen mit anderen Ressorts,
internationalen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen?
- Mit welchen konkret?
- Wurden auch Organisationen mit kritischer
Perspektive einbezogen?