5723/J XXVIII. GP

Eingelangt am 08.04.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Manuel Litzke, BSc, Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Nationaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus – Transparenz, personelle Verflechtungen, wissenschaftliche Grundlage und demokratische Kontrolle

 

 

Medienberichten zufolge arbeiten mehrere Ministerien an einem „Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“.[1] Angesichts der erheblichen politischen, gesellschaftlichen und grundrechtlichen Tragweite eines solchen Plans sowie der sensiblen Abgrenzung zwischen strafrechtlich relevantem Extremismus und legitimer politischer Meinungsäußerung ist aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten eine besonders sorgfältige, transparente und unabhängige Ausarbeitung unerlässlich.

 

Vor allem stellen sich Fragen hinsichtlich der organisatorischen Struktur, der personellen Zusammensetzung, möglicher parteipolitischer Einflussnahmen sowie der wissenschaftlichen Fundierung der zugrunde gelegten Begriffsdefinitionen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage wird der „Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ durch Ihr Ressort erstellt?
    1. Welche ausdrückliche Kompetenznorm des Bundes wird hierfür herangezogen?
    2. Inwieweit geht der geplante Aktionsplan über bestehende sicherheits-polizeiliche oder strafrechtliche Befugnisse hinaus?
    3. Wurde geprüft, ob für einzelne Maßnahmen eine gesonderte gesetzliche Grundlage erforderlich wäre?
  2. Wer hat die politische Gesamtverantwortung und wer die operative Leitung dieses Projekts innerhalb des Ressorts?
    1. Welche konkreten Weisungsstrukturen bestehen innerhalb des Projekts?
    2. Sind Kabinettsmitarbeiter oder parteipolitische Funktionsträger in operative Entscheidungsprozesse eingebunden?
  3. Welche Organisationseinheiten des Ressorts sind federführend mit der Erstellung befasst?
    1. Welche personellen Ressourcen (Vollzeitäquivalente) sind hierfür vorgesehen?
    2. Welche budgetären Mittel sind den jeweiligen Organisationseinheiten konkret zugeordnet?
  4. Wurde eine eigene Projekt- oder Steuerungsgruppe eingerichtet?
    1. Wenn ja, wann, mit welchem schriftlichen Auftrag und mit welcher personellen Zusammensetzung?
    2. Ist der Projektauftrag öffentlich einsehbar?
    3. Wurde ein Geschäfts- oder Verfahrensreglement für diese Gruppe festgelegt?
  5. Nach welchen objektiven Kriterien wurden die Mitglieder dieser Gruppe ausgewählt?
    1. Wurden Qualifikation, wissenschaftliche Expertise und praktische Erfahrung dokumentiert?
    2. Wurde auf eine pluralistische fachliche Zusammensetzung geachtet?
  6. Welche externen Experten, Berater oder Organisationen wurden oder werden in die Erstellung eingebunden?
    1. Nach welchem transparenten Auswahlverfahren erfolgte deren Beiziehung?
    2. Welche konkreten Aufgaben wurden jeweils übertragen?
    3. Wurden auch Experten mit kritischer oder alternativer wissenschaftlicher Perspektive berücksichtigt?
  7. Welche finanziellen Mittel wurden oder werden für externe Beratungs- oder Forschungsleistungen aufgewendet?
    1. Wie hoch sind die jeweiligen Einzelhonorare bzw. Vertragssummen?
    2. Nach welchen Kriterien wurde die Wirtschaftlichkeit geprüft?
  8. Wurden Organisationen oder Personen eingebunden, die in der Vergangenheit parteipolitisch tätig waren oder sich öffentlich parteipolitisch positioniert haben?
    1. Falls ja, welche Funktionen wurden ausgeübt?
    2. Wurden allfällige Interessenkonflikte offengelegt?
  9. Wie wird sichergestellt, dass die Erstellung des Aktionsplans frei von parteipolitischer Einflussnahme erfolgt?
    1. Gibt es dokumentierte Compliance- oder Transparenzrichtlinien?
    2. Ist eine externe oder unabhängige Qualitätssicherung vorgesehen?
  10. Welche konkrete Definition von „Rechtsextremismus“ wird dem Aktionsplan zugrunde gelegt?
    1. Wie wird eine unbestimmte oder ausufernde Begriffsverwendung verhindert?
  11. Auf welche wissenschaftlichen Theorien, Modelle oder Studien stützt sich diese Definition?
    1. Wurden unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze vergleichend geprüft?
    2. Werden sämtliche herangezogenen Quellen offengelegt?
  12. Wurde der sogenannte Rechtsextremismusbericht des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) als Grundlage oder Referenz herangezogen?
    1. Wurden bekannte methodische Kritikpunkte in die Bewertung einbezogen?
    2. Falls ja, in welchem Umfang und in welcher Form wurde dieser Bericht berücksichtigt?
  13. Wie bewertet Ihr Ressort die in der öffentlichen Debatte geäußerte wissenschaftliche Kritik an Methodik und Begriffsauslegung im DÖW-Bericht?
    1. Wurde diese Kritik systematisch aufgearbeitet?
    2. Welche fachlichen Konsequenzen wurden daraus gezogen?
  14. Wurden alternative wissenschaftliche Einschätzungen oder Gutachten eingeholt?
    1. Wenn ja, welche Institutionen oder Personen wurden befasst?
    2. Falls divergierende Auffassungen bestehen, wie wurden diese im Aktionsplan berücksichtigt?
  15. Wie wird gewährleistet, dass nicht auch oppositionelle oder regierungskritische Positionen unter einen weit gefassten Extremismusbegriff subsumiert werden?
    1. Gibt es klar definierte und justiziable Abgrenzungskriterien?
  16. Welche Mechanismen der parlamentarischen Kontrolle sind während der Erarbeitung und Umsetzung vorgesehen, insbesondere gegenüber dem Nationalrat?
    1. Sind regelmäßige Berichte an den zuständigen Ausschuss geplant?
    2. Wird dem Parlament Einsicht in Arbeitsgrundlagen gewährt?
    3. Wird der fertige Aktionsplan dem Parlament übermittelt?

                                          i.    Wenn nein, aus welchen Gründen?

  1. Welche Maßnahmen sind konkret vorgesehen, die über bestehende strafrechtliche Instrumente hinausgehen?
    1. Handelt es sich um präventive, administrative oder kommunikative Maßnahmen?
    2. Wie wird deren Verhältnismäßigkeit geprüft?
    3. Wurde eine grundrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt?
  2. In welcher Weise wird bei sämtlichen Maßnahmen die Einhaltung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte überprüft?
    1. Erfolgt eine laufende rechtliche Evaluierung während der Umsetzung?
  3. Welche Budgetmittel sind für die Erstellung, Umsetzung und Evaluierung vorgesehen (bitte um detaillierte Aufschlüsselung)?
    1. Wie verteilen sich diese auf Personal-, Sach- und Projektkosten?
    2. Welche langfristigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich daraus?
  4. Gab es im Vorfeld Abstimmungen mit anderen Ressorts, internationalen Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen?
    1. Mit welchen konkret?
    2. Wurden auch Organisationen mit kritischer Perspektive einbezogen?


[1]    https://www.sn.at/politik/innenpolitik/aktionsplan-gegen-rechtsextremismus-wird-ausgearbeitet-art-637202 (aufgerufen am 25.02.2026)