5743/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Sikawild Haltungsverbot ab August 2025 – EU-Verordnung 1143/2014
Farmwild direkt vom Bauernhof ist gerade für viele Nebenerwerbsbetriebe in Österreich eine gute Alternative zur arbeitsintensiven Rinderhaltung. Diese Form der alternativen Grünlandnutzung – auch auf weniger günstig gelegenen Grünland-standorten - bietet vielversprechende Möglichkeiten und Chancen am Markt und ist auch gut vereinbar für kleinere Betriebe.[1]
Gerade in den letzten Jahren haben viele Betriebe auf die Edelrasse Sikawild umgestellt oder sind neu eingestiegen. Derzeit wird Sikawild in mehr als 200 österreichischen Farmwildbetrieben gehalten.
Am 20. Juni 2025 beschloss der zuständige EU-Ausschuss, das Sikawild in die Unionsliste aufzunehmen. Am 7. August 2025 wurde das Sikawild dann endgültig von der EU auf die Liste invasiver gebietsfremder Tierarten gesetzt. Gemäß EU-VO 1143/2014[2] wird damit die Haltung, Züchtung, Transport und Einfuhr mit 7. August 2025 verboten. Gemäß Art. 32 der EU-VO 1143/2014 gibt es eine Übergangsfrist von 2 Jahren, in welcher aber eine Vermehrung der Tiere nicht mehr gestattet ist (d.h. spätestens zur Brunft 2026 dürfen die Hirsche nicht mehr mit anderen Tieren angepaart werden).[3]
Diese realitätsferne Risikobewertung einer kontrollierten Nutztierhaltung inklusive der darauffolgenden EU-Verordnung, das Sikawild als invasive gebietsfremde Tierart einzustufen, vernichtet familiäre Existenzen und eine seit mehr als 100 Jahre verantwortungsvolle und erfolgreiche Zucht!
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-ministerin für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Seit wann wurde auf EU-Ebene über die Aufnahme von Sikawild in die Liste invasiver gebietsfremder Tierarten gesprochen?
2. Haben Sie sich gegen die Aufnahme von Sikawild in die Liste invasiver gebiets-fremder Tierarten auf EU-Ebene ausgesprochen bzw. eingesetzt?
a. Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
3. Haben Sie noch vor Beschlussfassung (20. Juni 2025) Maßnahmen ergriffen, um Landwirte und Jäger über die Möglichkeit der Aufnahme des Sikawildes in die Liste invasiver gebietsfremder Tierarten zu informieren?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Wann wurden die betroffenen Tierhalter über die Diskussion über die mögliche Aufnahme des Sikawildes auf die Liste invasiver gebietsfremder Tierarten von Ihrem Ministerium informiert?
5. Warum ist das Ministerium nicht vorher aktiv gegen diese Verordnung aufgetreten?
6. Wer vertritt Österreich auf EU-Ebene im Ausschuss für invasive gebietsfremde Arten?
7. Wer vertritt Österreich auf EU-Ebene in der Expertengruppe für invasive gebietsfremde Arten (IASEG)?
8. Wer vertritt Österreich auf EU-Ebene im wissenschaftlichen Forum für invasive wissenschaftliche Organismen (IAS)?
9. Hat sich der Sachverständige, welcher im wissenschaftlichen Forum Österreich vertritt, sich gegen die Aufnahme von Sikawild in die Liste invasiver gebiets-fremder Tierarten ausgesprochen?
a. Wenn ja, bitte um Erläuterung!
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Gab es dazu einen Austausch mit Ihnen oder Ihrem Ministerium?
10. Haben Sie seit August 2025 Maßnahmen ergriffen, um die Existenzen und Lebensgrundlagen von mehr als 200 Betrieben abzusichern?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie viele Tierparks, Zoos und Schaugehege sind in Österreich von dieser Verordnung betroffen?
a. Was soll mit diesen Tieren passieren?
12. Wie viele private Hobbyzüchter sind von dieser Verordnung betroffen?
13. Wie ist der genaue Ablauf für ein Ausnahmeregelungsverfahren?
14. Werden Sie sich für die Einleitung eines Verfahrens zur Ausnahme-genehmigung für die bestehende, registrierte landwirtschaftliche Sikahirsch Zucht und Gehege Haltung nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 1143/2014 einsetzen?
a. Wenn ja, wann und in welcher Form werden sie aktiv werden?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden in den Jahren 2025 und 2026 bereits erteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
16. Gibt es eine Beratungsoffensive, um die Betriebe in Österreich zu unterstützen?
17. Bekommen die Betriebe eine Entschädigungszahlung?
a. Wenn ja, bitte um Erläuterung der Abwicklung
b. Wenn nein, warum nicht?
18. Bekommen die betroffenen Betriebe eine Umstellungsförderung?
a. Wird Ihr Ministerium ein Aussetzen der Verordnung für Österreich erwirken?
i. Wenn ja, warum haben Sie noch nicht gehandelt?
ii. Wenn ja, wann werden sie tätig werden?
iii. Wenn nein, warum nicht?
b. Wie lange wollen Sie die Betriebe noch in Ungewissheit lassen?
c. Sind ihnen 200 Betriebe und die damit verbundenen Existenzen egal?
d. Gibt es Schätzungen, wie viele der Betriebe die Produktion beenden und den landwirtschaftlichen Betrieb einstellen werden?
19. Fallen unter diese EU-Verordnung auch folgende Unterarten:
a. Japanischer Sika Hirsch,
b. Südchinesischer Sika Hirsch,
c. Nordchinesicher Sika Hirsch,
d. Mandschurischer Sika Hirsch,
e. Vietnamesischer Sikahirsch,
f. Sichuan Sikahirsch,
g. Taiwan Sikahirsch,
h. Hokkaiodo Sikahirsch?
[1] https://bauernzeitung.at/artikel/oberosterreich/farmwild-aus-baeuerlichem-gehege (aufgerufen am 25.03.2026)
[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32014R1143 (aufgerufen am 25.03.2026)
[3] https://ooe.lko.at/sikawild-als-invasive-art-eingestuft-worden+2400+4303241 (aufgerufen am 25.03.2026)