5745/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Ausnahme bei Studienbeiträgen für Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
Am 18. Februar 2026 wurde im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich die 28. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Studienbeitragsverordnung (StubeiV) geändert wird, kundgemacht.[1] Diese Verordnung sieht vor, dass Studenten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen der Studienbeitrag für das Sommersemester 2026 erlassen bzw. rückerstattet wird.[2]
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Österreichs Universitäten bereits seit Jahren mit steigenden finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind. Gleichzeitig wird von vielen österreichischen Studenten eine gerechte und transparente Regelung der Studienbeiträge eingefordert. Vor diesem Hintergrund wirft die nunmehrige Sonder-regelung für eine bestimmte Gruppe von ausländischen Studenten Fragen hinsichtlich der Gleichbehandlung, der budgetären Auswirkungen sowie der Entscheidungs-grundlagen im zuständigen Ressort auf.
Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bereit ist, finanzielle Begünstigungen für einzelne Gruppen von Drittstaatsangehörigen zu gewähren, während österreichische Studenten sowie andere internationale Studenten weiterhin den regulären Studienbeitrag zu entrichten haben.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Studenten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit sind derzeit an österreichischen Universitäten zugelassen?
2. Wie viele dieser Studenten werden voraussichtlich von der in der Verordnung vorgesehenen Studienbeitragsbefreiung im Sommersemester 2026 profitieren?
3. Wie hoch ist der finanzielle Gesamtausfall an Studienbeiträgen, der sich aus dieser Maßnahme ergibt?
4. Wird dieser Einnahmenausfall den Universitäten durch Bundesmittel ersetzt?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Budgetposten erfolgt diese Kompensation?
5. Welche konkreten Gründe haben zur Erlassung dieser Verordnung geführt?
6. Warum wurde die Begünstigung ausschließlich auf Studenten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit beschränkt?
7. Wurde geprüft, ob auch andere Gruppen von ausländischen Studenten oder österreichischer Studenten in schwierigen finanziellen Situationen vergleich-bare Unterstützungen benötigen würden?
8. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde entschieden, eine derartige Sonder-regelung zu schaffen?
9. Welche Universitäten waren in die Vorbereitung dieser Verordnung eingebunden?
10. Wurden die Universitäten oder deren Vertretungen vor Erlassung der Verordnung konsultiert?
a. Wenn ja, welche Stellungnahmen wurden abgegeben?
11. Wie wird sichergestellt, dass bereits bezahlte Studienbeiträge rasch und unbürokratisch rückerstattet werden?
12. Plant das Ressort ähnliche Maßnahmen auch für zukünftige Semester?
a. Wenn ja, für welche Gruppen von Studenten und unter welchen Voraussetzungen?
b. Welche budgetären Auswirkungen erwartet das Ressort für die kommenden Studienjahre?