5763/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christofer Ranzmaier
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Bilaterale Initiativen Österreichs zur vollumfassenden Amnestie für noch lebende Südtiroler Freiheitskämpfer
Mit der parlamentarischen Anfrage betreffend „Amnestie für Südtiroler Freiheits-kämpfer“ (454/J)[1] wurde bereits thematisiert, dass Österreich gegenüber zu Unrecht verurteilten Südtiroler Freiheitskämpfern eine besondere Schutz- und Vertretungs-pflicht trifft. Diese ergibt sich nicht nur aus der österreichischen Staatsbürgerschaft einzelner Betroffener, sondern auch aus der historischen Rolle Österreichs als Schutzmacht Südtirols.
In der öffentlichen Debatte wird in diesem Zusammenhang immer wieder eine Begnadigung ins Treffen geführt. Ein Gnadengesuch setzt jedoch rechtlich und faktisch ein Schuldeingeständnis voraus. Gerade für jene Personen, die bis heute ihre Unschuld betonen und deren Verurteilungen in Abwesenheit erfolgten, ist dieser Weg nicht gangbar und würde der historischen wie juristischen Bewertung der Causa widersprechen.
Vor diesem Hintergrund kommt ausschließlich ein Ansatz in Betracht, der nicht an ein Schuldeingeständnis anknüpft, sondern auf eine politische und rechtliche Bereinigung der offenen Verfahren abzielt, insbesondere durch eine vollumfassende Amnestie auf bilateraler Ebene zwischen Österreich und Italien. In der Beantwortung der oben erwähnten parlamentarischen Anfrage 454/J wurde seitens der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten zudem ausgeführt, dass eine entsprechende Lösung über einen gesetzlichen Beschluss in Italien zu erfolgen hätte.
Hinzu kommt die besondere zeitliche Dringlichkeit. Die Zahl der noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer ist äußerst gering und beschränkt sich mittlerweile nur mehr auf einzelne Personen wie Dr. Erhard Hartung. Erst kürzlich ist mit Siegfried Steger erneut ein Südtiroler Freiheitskämpfer verstorben, ohne dass es zu einer Amnestie oder einer sonstigen rechtlichen Bereinigung der gegen ihn bestehenden Urteile gekommen ist.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Teilen Sie die Auffassung, dass ein Gnadengesuch für zu Unrecht verurteilte Südtiroler Freiheitskämpfer einem faktischen Schuldeingeständnis gleich-kommt und daher für die Betroffenen nicht in Betracht kommt?
2. Welche konkreten Schritte haben Sie seit Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 454/J gesetzt, um auf Grundlage dieses Lösungsweges einen entsprechenden Gesetzesbeschluss in Italien herbeizuführen?
3. Haben Sie seit Beginn Ihrer Amtszeit bilaterale Gespräche mit der italienischen Regierung zu einer vollumfassenden Amnestie für die noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer geführt?
a. Wenn ja, mit welchen Gesprächspartnern und mit welchem konkreten Ergebnis?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Ist seitens Ihres Ressorts geplant, eine solche Amnestie aktiv auf bilateraler Ebene einzufordern oder zu verhandeln, und inwieweit ziehen Sie dabei auch Möglichkeiten auf europäischer Ebene in Betracht, um entsprechende Fortschritte zu erzielen?
a. Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welcher konkreten Zielsetzung?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Inwieweit sehen Sie angesichts der geringen Zahl noch lebender Betroffener eine besondere politische Verantwortung Österreichs, diese Causa noch zu Lebzeiten der Betroffenen einer Lösung zuzuführen?
6. Welche Rolle messen Sie der historischen Verantwortung Österreichs als Schutzmacht Südtirols bei der Frage einer vollumfassenden Amnestie bei?
7. Findet im Zusammenhang mit der Frage einer möglichen Amnestie für Südtiroler Freiheitskämpfer eine Abstimmung zwischen Ihrem Ressort, dem Bundesministerium für Justiz sowie dem Bundespräsidenten statt?
a. Wenn ja, in welcher Form?
8. Haben Sie oder Ihr Ressort Kontakt zu noch lebenden Südtiroler Freiheitskämpfern aufgenommen, um deren konkrete Situation und Anliegen persönlich zu erörtern?
a. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/454
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/554 (aufgerufen am 20.03.2026)