5767/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Transparenz an Universitäten und Umsetzung des Informations-freiheitsgesetzes im Hochschulbereich
Mit 1. September 2025 ist in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen regelt sowohl die proaktive Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse als auch das Recht jeder Person auf Zugang zu staatlichen Informationen.
Das Gesetz ersetzt damit das jahrzehntelang bestehende Amtsgeheimnis und soll die Transparenz staatlichen Handelns wesentlich erhöhen. Öffentliche Stellen sind seither verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen sowie auf Antrag Zugang zu Informationen zu gewähren, sofern keine überwiegenden Geheim-haltungsinteressen entgegenstehen.[1]
Gemäß § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes gilt dieses Recht auf Zugang zu Informationen für Organe des Bundes, der Länder sowie für Einrichtungen, die mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut sind.[2]
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht laut Medienberichten einem Antrag eines Theologiestudenten und Fakultätsvertreters gegenüber der Universität Wien weitgehend stattgegeben.[3] Das Gericht verpflichtete die Universität, umfangreiche Informationen über Notenstatistiken, Prüfungsergebnisse sowie Evaluierungen von Lehrveranstaltungen zu veröffentlichen. Der Student hatte sich dabei ausdrücklich auf das seit September geltende Informationsfreiheitsgesetz gestützt. Die Universität hatte die Herausgabe der Daten zunächst mit der Begründung verweigert, dass es sich um interne Instrumente der Qualitätssicherung handle. Das Bundesverwaltungsgericht kam jedoch zum Schluss, dass keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen vorliegen, die eine Veröffentlichung rechtfertigen würden.[4]
Die Entscheidung wirft grundsätzliche Fragen zur Umsetzung des Informations-freiheitsgesetzes im Hochschulbereich auf. Insbesondere stellt sich die Frage, in welchem Umfang Universitäten künftig verpflichtet, sein werden, Daten über Studienerfolg, Lehrveranstaltungen und Evaluierungen öffentlich zugänglich zu machen und welche Rolle dem Wissenschaftsministerium dabei zukommt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Auswirkungen sieht Ihr Ressort durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Anwendung des Informationsfreiheits-gesetzes im Hochschulbereich?
a. Welche grundsätzlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für österreichische Universitäten?
b. In welchen Bereichen erwartet Ihr Ressort künftig vermehrte Informationsbegehren an Universitäten?
2. Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort bislang gesetzt, um Universitäten bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes zu unterstützen?
a. Wurden hierzu Leitlinien oder Rundschreiben an Universitäten übermittelt?
i. Wenn ja, wann erfolgte diese Übermittlung?
ii. Sind diese Leitlinien öffentlich zugänglich?
3. In welchem Umfang fallen Universitäten nach Einschätzung Ihres Ressorts unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes?
a. In welchen Bereichen gelten Universitäten als informationspflichtige Stellen?
b. Welche universitären Einrichtungen oder Organisationseinheiten sind davon konkret betroffen?
4. Welche Daten über Notenstatistiken und Prüfungsergebnisse werden derzeit bereits von Universitäten oder vom Ministerium veröffentlicht?
a. Welche dieser Daten werden zentral durch das Ressort erhoben?
b. Welche Daten werden ausschließlich durch die Universitäten selbst erhoben?
5. Welche zusätzlichen Daten könnten Universitäten infolge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts künftig veröffentlichen müssen?
a. Betrifft dies nach Einschätzung Ihres Ressorts sämtliche Fakultäten und Studienrichtungen?
b. Gibt es hierbei Unterschiede zwischen verschiedenen Universitäten?
6. Wie bewertet Ihr Ressort die Veröffentlichung von Notenstatistiken je Lehr-veranstaltung aus Sicht der Transparenz für Studenten?
a. Sieht Ihr Ressort darin eine Verbesserung der Informationslage für Studieninteressenten und Studenten?
b. Welche möglichen negativen Auswirkungen sieht Ihr Ressort?
7. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort durch die Veröffentlichung von Lehrveranstaltungsevaluierungen?
a. Könnte dies zu einer stärkeren Qualitätskontrolle der Lehre beitragen?
b. Welche Auswirkungen erwartet Ihr Ressort auf die Lehrveranstaltungs-leiter?
8. Welche Maßnahmen sind aus Sicht Ihres Ressorts erforderlich, um bei der Veröffentlichung solcher Daten den Datenschutz von Studenten sicher-zustellen?
a. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben sind dabei zu beachten?
b. Welche Kontrollmechanismen bestehen diesbezüglich?
9. Wie beurteilt Ihr Ressort die vom Gericht festgelegte Mindestgrenze von fünf Studenten pro Lehrveranstaltung für die Veröffentlichung von Evaluierungs- und Prüfungsdaten?
a. Hält Ihr Ressort diese Grenze für ausreichend?
b. Wäre aus Sicht Ihres Ressorts eine höhere Mindestzahl sinnvoll?
10. Inwiefern sieht Ihr Ressort durch die Veröffentlichung von Evaluierungen mögliche Risiken für die Lehrveranstaltungsleiter, etwa im Hinblick auf öffentliche Kritik oder persönliche Angriffe?
a. Welche Erfahrungen liegen Ihrem Ressort aus vergleichbaren Transparenzmaßnahmen vor?
b. Welche Schutzmechanismen könnten erforderlich sein?
11. Hat Ihr Ressort Kenntnis darüber, ob die Universität Wien beabsichtigt, gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen?
a. Wenn ja, seit wann hat Ihr Ressort davon Kenntnis?
b. Wie beurteilt Ihr Ressort eine mögliche Revision?
12. Welche Auswirkungen könnte diese Entscheidung Ihrer Einschätzung nach auf andere Universitäten in Österreich haben?
a. Müssen sich Universitäten bereits jetzt auf ähnliche Informations-begehren vorbereiten?
b. Gibt es seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes weitere vergleichbare Verfahren?
13. Plant Ihr Ressort gesetzliche Klarstellungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes im Hochschulbereich?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Welche Informationen über Beschwerden von Studenten über Lehr-veranstaltungen oder Lehrveranstaltungsleiter werden derzeit an Universitäten erfasst?
a. Werden solche Beschwerden statistisch ausgewertet?
i. Wenn ja, durch welche Stellen?
15. Hält Ihr Ressort es für sinnvoll, dass Universitäten künftig auch Statistiken über Beschwerden von Studenten systematisch führen?
a. Wenn ja, plant Ihr Ressort entsprechende Vorgaben oder Empfehlungen?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.parlament.gv.at/services/informationsfreiheit
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/informationsfreiheitsgesetz/das-neue-informationsfreiheitsgesetz (aufgerufen am 10.03.2026)
[2] https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
20012537&FassungVom=2025-09-01 (aufgerufen am 10.03.2026)
[3] https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bvwg&Entscheidungsart=Undefined&Suche
NachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=2331934-1&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=04.03.2026&Norm=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=463ff964-b913-4e62-a340-c64231ea61a8&Dokumentnummer=BVWGT_20260227_W292_2331934_1_00
(aufgerufen am 03.03.2026)
[4] https://www.diepresse.com/20647600/student-siegt-vor-gericht-uni-wien-muss-alle-notenstatistiken-und-von (aufgerufen am 10.03.2026)