5789/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.04.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend ÖIF Werte- und Deutschkurse

BEGRÜNDUNG

 

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung der Sanktionen bei Nicht-Teilnahme oder Abbruch von Integrationsmaßnahmen. Als zentrales Argument werden pauschal die rund 10.000 unentschuldigten Kursabbrüche pro Jahr angeführt.[1]

Integration ist keine Einbahnstraße: Sie erfordert Verbindlichkeit von jenen, die zu uns kommen, aber ebenso faire Rahmenbedingungen vonseiten des Staates. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um zielführende Maßnahmen zu setzen, ist es deshalb unerlässlich, die realen Ursachen für diese Abbrüche jenseits von Schlagworten wie „fehlender Integrationswille“ zu verstehen.

Denn in der Praxis zeigt sich oft ein differenzierteres Bild: Die starren Rahmen­bedingungen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) führen häufig dazu, dass Teilnehmende bereits bei geringfügigen organisatorischen Hürden formal als „Abbrecher:innen“ gewertet werden, ohne eine zweite Chance im selben Modul zu erhalten. Dies trifft in besonderem Maße Frauen und Mütter, die durch unvorher-gesehene familiäre Notfälle oder eine lückenhafte Kinderbetreuung oft unfreiwillig aus dem System fallen. Solche formalen Fallbeile produzieren Statistiken des Schei-terns, die wenig über den tatsächlichen Integrationswillen der Menschen aussagen.

Gleichzeitig hängen Lernerfolge massiv von der Qualität des Unterrichts ab. Wenn Trainer:innen unter prekären Bedingungen arbeiten und kaum Zeit für Vorbereitung oder individuelle Betreuung haben, leidet das Ergebnis. Ein erfolgreicher Sprach-erwerb braucht pädagogische Exzellenz und Formate, die mit der Lebensrealität – von der Kinderbetreuung bis zum Berufseinstieg – vereinbar sind.

Um sicherzustellen, dass Steuergeld effizient in echte Bildungschancen investiert wird und nicht in ein Sanktionsregime, das die Falschen trifft, bedarf es einer transparenten Datengrundlage über die Hintergründe der Abbruchzahlen sowie über die Qualitätssicherung und die neuen Kursmodelle ab April 2026.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Zu den Kursabbrüchen und regulatorischen Vorgaben

 

1.    Auf welchen exakten Zeitraum bezieht sich die Nennung im Posting des Bundeskanzleramts der „10.000 unentschuldigten Kursabbrüche“[2]?

 

2.    Wie definiert der ÖIF formal einen „unentschuldigten Kursabbruch“? Bitte um Auflistung aller Tatbestände, die zu dieser Kategorisierung führen (z.B. Stornierungsfristen, Nichterscheinen am ersten Kurstag etc.).

 

3.    Welche konkreten Fristen gelten für die Stornierung oder Verschiebung eines Kurses durch die Teilnehmenden, ohne dass dies als Abbruch gewertet wird?

 

4.    Führt das Nichterscheinen am ersten Kurstag zwingend zu einem formalen Kursabbruch und einer Sperre für das jeweilige Modul? Wenn ja, mit welcher Begründung bzw. gibt es Ausnahmen dafür?

 

5.    Welche formalen Vorgaben gibt es für den erfolgreichen Besuch eines Kurses? Z.B. Krankmeldung ab dem ersten Tag des Krankenstands, 80%-Anwesenheitspflicht etc.

 

6.    Werden die Abbruchgründe systematisch nach Kategorien (z.B. Krankheit ohne Krankmeldung, fehlende Krankmeldung bei Kindern, Betreuungspflichten, Erwerbseintritt, mangelnde Qualität etc.) erfasst? Falls ja, wie sieht die prozentuale Verteilung für das letzte Kalenderjahr aus?

 

Zu der Kursqualität und Arbeitsbedingungen 

 

7.    Nach welchen transparenten Kriterien und Verfahren erfolgt die Vergabe von Deutsch- und Wertekursen an externe Trägerorganisationen?

 

8.    Welche spezifischen (Mindest-)Qualifikationen müssen Trainer:innen für Werte- und Deutschkurse (bitte getrennt nach Kursart) aktuell nachweisen?

 

9.    Wie hoch ist der kalkulatorische Anteil an bezahlter Vor- und Nachbereitungszeit, den der ÖIF pro Unterrichtseinheit gegenüber den Trägern vorsieht?

 

10. Wie stellt der ÖIF sicher, dass Trainer:innen in angemessenen Anstellungsverhältnissen beschäftigt werden (bitte um Angabe der Quote von Angestellten vs. freien Dienstnehmer:innen/Honorarkräften, sofern bekannt)?

 

11. Wie viele Stunden an verpflichtender Fortbildung, Supervision und Teamsitzungen pro Jahr sind in den Leistungsverträgen mit den Trägern als bezahlte Arbeitszeit definiert?

 

 

Zur Evaluation und Prüfungskultur

 

12. Durch welche internen oder externen Stellen erfolgt die pädagogische Evaluation der ÖIF-Kurse, und in welchen Intervallen findet diese statt?

 

13. Ist die Methodik dieser Evaluationen öffentlich einsehbar? Falls ja, bitte um Darlegung. Falls nein, warum nicht?

 

14. Wie hoch war die Erfolgsquote (positiver Abschluss) bei A2- und B1-Prüfungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025?

 

15. Wie viele Prüfungen wurden in diesem Zeitraum aufgrund von Formalfehlern (z.B. Übertragungsfehler auf das Antwortblatt) als „nicht beurteilt“ gewertet? Wie hoch war die Quote?

 

16. Wie hoch ist die Anzahl der Mehrfachantritte pro Person, und gibt es eine statistische Erhebung über die Gründe für das wiederholte Scheitern?

 

Zum neuen Kursmodell ab April 2026

 

17. Welche (neuen) Kursformate (Wochenstundenausmaß) sind vorgesehen? Und wird es spezielle Formate für berufstätige Personen, Personen mit Betreuungspflichten oder „lernungewohnte“ Personen geben? Wenn ja, welche und mit welchem Wochenstundenausmaß?

 

18. Bezüglich der geplanten Lernzentren:

a.    Wie viele Standorte sind bundesweit geplant (bitte um Auflistung nach Bundesländern/Bezirken)?

b.    Wie wird die Erreichbarkeit in ländlichen Regionen sichergestellt?

c.    Welche Öffnungszeiten sind vorgesehen, um die Vereinbarkeit mit Erwerbsarbeit zu gewährleisten?

d.    Wird in den Lernzentren eine professionelle Kinderbetreuung vor Ort angeboten?

 

19. Wie wird mit Personen verfahren, die aufgrund einer Einstufung ein bereits besuchtes Niveau wiederholen müssten, dies aber nach aktueller Regelung nicht gefördert bekommen, sondern sich anderweitige Kurse selbst bezahlen müssen? Wird es hier Änderungen geben bzw. wird es die Möglichkeit geben, die Lernzentren zu benutzen?

 

20. Bezüglich der Kinderbetreuung:

a.    Ab bzw. bis zu welchem Mindest- bzw. Höchstalter wird eine Kinderbetreuung während der Kurszeiten bzw. der Lernzentren-Nutzung zur Verfügung gestellt?

b.    Findet die Kinderbetreuung unmittelbar am Kursort (im selben Gebäude) statt oder sind hierfür externe Wegezeiten für die Teilnehmenden einzukalkulieren?

c.    Welches Qualifikationsprofil ist für das eingesetzte Betreuungspersonal vorgesehen?

d.    Wie wird verfahren, wenn eine Eingewöhnung des Kindes scheitert oder die Betreuung aus kindbezogenen Gründen (z.B. Trennungsangst, Krankheit ohne ärztliches Attest) abgebrochen werden muss? Führt dies in der Konsequenz zu einer Wertung als „unentschuldigter Kursabbruch“ für die Erziehungsperson?

 

21. In welchem zeitlichen Rahmen und durch welches Personal werden die für die Selbstlerneinheiten notwendigen digitalen Kompetenzen vermittelt?

 

22. Zur angekündigten Vermittlung von Dialektkompetenzen:

    1. Wie viele verschiedene Dialektkurse sollen angeboten werden?
    2. Sind diese Einheiten verpflichtend oder optional?
    3. Werden hierfür spezifische Lehrunterlagen für die verschiedenen österreichischen Dialektregionen entwickelt?
    4. Welches Anforderungsprofil gilt für das Lehrpersonal dieser Dialektkurse?


[1] Vgl.: Facebook-Posting des BKA mit Foto und Zitat der BMEIF: „[…Die Zahlen zeigen, es gibt Handlungsbedarf: 2025 wurden rund 10.000 Deutschkurse unentschuldigt abgebrochen...], zuletzt aufgerufen am 7.4.2026, https://www.facebook.com/Bundeskanzleramt.gv.at/posts/integration-ist-kein-angebot-sondern-eine-verpflichtung-die-zahlen-zeigen-es-gib/1246728117644836/

 

[2] Vgl.: Facebook-Posting des BKA: „[…Die Zahlen zeigen, es gibt Handlungsbedarf: 2025 wurden rund 10.000 Deutschkurse unentschuldigt abgebrochen...], zuletzt aufgerufen am 7.4.2026, https://www.facebook.com/Bundeskanzleramt.gv.at/posts/integration-ist-kein-angebot-sondern-eine-verpflichtung-die-zahlen-zeigen-es-gib/1246728117644836/