5793/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Fürtbauer
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Überprüfung von Nebentätigkeiten in der Landwirtschaft
Landwirte dürfen neben ihrer eigentlichen Landwirtschaft sogenannte land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten ausüben. Dazu gehören zum Beispiel die Direktvermarktung, Winterdienste, Holzarbeit oder die Verarbeitung und der Verkauf von Fleisch und Milch.
Damit diese Nebentätigkeiten noch zur Landwirtschaft zählen und nicht als Gewerbe angemeldet werden müssen, muss der Umsatz aus diesen Tätigkeiten bei unter 55.000,- € pro Jahr bleiben.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie wird derzeit überprüft, ob die Einnahmengrenze von 55.000,- € pro Jahr aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten eingehalten wird?
2. Welche Behörden sind für die Kontrolle dieser Umsatzgrenze zuständig?
3. Welche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten bestehen für Landwirte hinsichtlich der Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Neben-tätigkeiten?
4. Werden Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten systematisch erfasst oder gemeldet?
a. Wenn ja, in welcher Form?
5. Erfolgen Kontrollen der Einhaltung der 55.000, -€-Grenze stichprobenartig oder anlassbezogen?
6. Wie viele Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der 55.000,- €-Grenze wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
7. In wie vielen Fällen wurde bei solchen Kontrollen festgestellt, dass die Einnahmengrenze von 55.000,- € überschritten wurde?
8. Welche rechtlichen Konsequenzen folgen, wenn festgestellt wird, dass die Einnahmengrenze von 55.000,- € überschritten wurde?
9. Inwiefern werden Änderungen im Tierbestand, etwa über bestehende Tiermeldesysteme, zur Plausibilitätsprüfung von Einnahmen aus Direkt-vermarktung herangezogen?
10. Welche Möglichkeiten bestehen für Behörden, den Zukauf von Rohstoffen zur Weiterverarbeitung im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Nebentätigkeiten zu kontrollieren?
11. Wie können Verkaufswege außerhalb des eigenen Betriebs, etwa auf Märkten, über Onlinehandel oder über Gastronomiebetriebe, hinsichtlich der Einhaltung der Umsatzgrenze überprüft werden?
12. Welche Datenquellen oder Register werden derzeit genutzt, um Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten plausibilisieren zu können?
13. Sieht das Ressort derzeit Kontrolllücken bei der Überprüfung der Einnahmen-grenze von 55.000,- € bei land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten?
14. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit der Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten zu verbessern?
15. Wird geprüft, eine verpflichtende elektronische Erfassung oder Meldung der Umsätze aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten einzuführen?