5794/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend „Students at Risk“

 

 

Die Umstrukturierungen, die der US-amerikanische Präsident, Donald Trump, im US-amerikanischen Wissenschaftsbereich vorgenommen hat, veranlasste, die österreichische Regierung dazu das zu tun, dass sie am besten kann. Geld österreichischer Steuerzahler an Ausländer zu verschenken. Unter dem Schlagwort „Students at Risk“ vergibt sie nun 50 Stipendien zu je 1.200 Euro pro Monat an ausländische Studenten.[1]

 

Adressaten dieses großzügigen Geldgeschenkes, sollen laut Seite des Bundes-kanzleramts Studenten „aus Ländern mit demokratiefeindlichen Tendenzen“1 sein. Explizit wird betont, dass es sich dabei „nicht nur um Studenten aus den USA“1 handeln solle. Eine Begründung für die implizite Unterstellung, die USA hätten demokratiefeindliche Tendenzen, sucht man auf der Seite allerdings vergebens.

 

Wie großzügig die Regierung wird, sobald es nicht um österreichische Staatsbürger geht, führt diese Aktion eindrucksvoll vor Augen. Statt österreichische Studenten zu unterstützen, die unter der angespannten wirtschaftlichen Situation leiden, an der die Regierung schuld ist, werden ausländische Studenten mit einer im Verhältnis bemerkenswert hohen Summe bedacht.

 

Besonders pikant ist der Vergleich mit der Studienbeihilfe: Während die maximale Höchstgrenze für österreichische Studenten bei 1.072 Euro liegt und dafür zahlreiche Regeln sowie Voraussetzungen erfüllt werden müssen, gibt es für ausländische Studenten ohne derartige Hürden jeden Monat über 100 Euro mehr.[2]

 

Die Regierung nennt dies auf der Seite des Bundeskanzleramtes ein „starkes Zeichen der internationalen Solidarität“1.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Kriterien werden herangezogen, um ein Land als „Land mit demokratiefeindlichen Tendenzen“ oder als Land, in dem akademische Freiheit eingeschränkt ist, zu klassifizieren?

a.    Welche Institution oder Stelle nimmt diese Einstufung vor?

b.    Gibt es dafür eine offizielle Liste oder Klassifikation?

c.    Auf welche internationalen Indizes oder Berichte wird dabei zurück-gegriffen?

2.    Welche Länder wurden bisher im Rahmen des Programms „Students at Risk“ als Länder mit entsprechenden Problemlagen eingestuft?

a.    Welche dieser Länder gelten als Demokratien?

b.    Welche dieser Länder gelten als autoritäre Systeme?

3.    Fallen die Vereinigten Staaten von Amerika nach Ansicht des Ressorts unter Länder mit demokratiefeindlichen Tendenzen?

a.    Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Entwicklungen?

b.    Wenn nein, warum wurden Maßnahmen in den USA dennoch als Anlass für dieses Programm genannt?

4.    Hat nach Ansicht des Ressorts die Ukraine demokratiefeindliche Tendenzen?

5.    Hat nach Ansicht des Ressorts Indien demokratiefeindliche Tendenzen?

6.    Welche weiteren Staaten wurden vom Ressort im Zusammenhang mit diesem Programm konkret als problematisch eingestuft?

7.    Was war der konkrete Anlass für die Einrichtung des Programms „Students at Risk“?

a.    Gab es eine konkrete Initiative einzelner Universitäten?

b.    Gab es Forderungen von Interessensvertretungen oder Organisationen?

8.    Warum wurde die monatliche Unterstützung für ausländische Studenten im Rahmen dieses Programms mit 1.200 Euro festgelegt?

a.    Welche Berechnungsgrundlagen liegen dieser Höhe zugrunde?

b.    Warum liegt dieser Betrag über der maximal möglichen Studienbeihilfe für österreichische Studenten?

9.    Wie hoch ist das Gesamtbudget des Programms „Students at Risk“?

a.    Aus welchen Budgetmitteln wird dieses Programm finanziert?

b.    Welche Kosten entstehen dem Bund pro Jahr?

10. Wie viele Bewerbungen wurden bisher für das Programm „Students at Risk“ eingereicht?

a.    Wie viele davon wurden positiv entschieden?

b.    Wie viele wurden abgelehnt?

11. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Stipendiaten?

a.    Welche Rolle spielen österreichische Universitäten bei der Auswahl?

b.    Welche Rolle spielt das zuständige Ressort bei der Auswahl?

12. Werden die Stipendien im Ausland aktiv beworben?

a.    Wenn ja, in welchen Ländern?

b.    Über welche Kanäle erfolgt diese Bewerbung (z. B. Universitäten, NGOs, internationale Organisationen)?

13. Wie hoch sind die Kosten für Werbung, Information und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit diesem Programm?

a.    Welche Agenturen oder Organisationen wurden dafür beauftragt?

b.    Wie hoch sind die jeweiligen Kosten?

14. Welche Staatsbürgerschaften haben jene Studenten, die bisher im Rahmen dieses Programms unterstützt wurden?

a.    Aus welchen Ländern stammen die meisten Bewerber?

b.    Aus welchen Ländern stammen die meisten ausgewählten Stipendiaten?

15. An welchen österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen studieren die geförderten Studenten?

a.    Wie viele Studenten pro Hochschule nehmen am Programm teil?

b.    Welche Studienrichtungen werden dabei hauptsächlich belegt?

16. Gibt es für die Stipendienempfänger verpflichtende Leistungsnachweise oder ECTS-Vorgaben?

a.    Wie viele ECTS-Punkte müssen pro Studienjahr erreicht werden?

b.    Welche Konsequenzen drohen bei Nichterreichen dieser Vorgaben?

17. Müssen Stipendienempfänger im Falle eines Studienabbruchs erhaltene Fördermittel zurückzahlen?

a.    Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

18. Besteht für die Stipendienempfänger eine Zuverdienstgrenze?

a.    Wenn ja, wie hoch ist diese?

b.    Wird ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf das Stipendium angerechnet?

19. Haben Stipendienempfänger zusätzlich Anspruch auf weitere staatliche Leistungen in Österreich?

a.    Wenn ja, auf welche Leistungen (z. B. Wohnbeihilfe, Studienzuschüsse etc.)?

b.    Können diese Leistungen parallel zum Stipendium bezogen werden?

20. Ist vorgesehen, das Programm „Students at Risk“ in Zukunft auszubauen?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang?

b.    Mit welchem zusätzlichen Budget wäre ein solcher Ausbau verbunden?

21. Plant das Ressort ähnliche Programme speziell für österreichische Studenten, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihr Studium kaum finanzieren können?

a.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

b.    Wenn nein, warum nicht?

22. Wurde vor Einführung dieses Programms geprüft, ob die vorgesehenen Mittel alternativ zur Verbesserung der Studienförderung für österreichische Studenten eingesetzt werden könnten?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://services.bundeskanzleramt.gv.at/newsletter/bka-medien-newsletter/innenpolitik/bka-medieninformation-21-05-2025-2.html (aufgerufen am 04.03.2026)

[2]    https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_
und_foerderungen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/7/studienbeihilfe
(aufgerufen am 04.03.2026)