5796/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend NGO-Business: Wie viel Steuergeld kassiert der Verein „Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A“?
Aus dem Impressum des Vereins „Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A“ (ZVR-Zahl 1936521630) geht hervor, dass dieser vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gefördert wurde. [1]
Der Onlineauftritt des Vereins „FEM.A“ lässt hinter diesem Verein eine breite Plattform erscheinen, die, wenngleich sich eine ideologische Schlagseite antizipieren lässt, sich für benachteiligte alleinerziehende Mütter einsetzt, diese umfänglich berät und sogar Seminare bzw. Webinare anbietet.
Dies wird in einer Kurzbeschreibung auf der Webseite des Vereins unter anderem wie folgt zum Ausdruck gebracht:
„Bist Du Mutter und gerade dabei Dich zu trennen? Oder bist Du bereits Alleinerzieher*in und hast Du Sorgen bezüglich Kontaktrecht, der Obsorge, Unterhalt oder Deiner finanziellen Situation? Du bist von Gewalt oder Nachtrennungsgewalt betroffen? Wir unterstützen Dich tatkräftig! Hol Dir jetzt Rat und Hilfe bei uns, damit Du rechtzeitig das Beste für Dich und Deine Kinder erreichst und Ihr ein glückliches, gewalt- und sorgenfreies Leben führen könnt!
[…]
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Know-How der besten Expert*innen in Österreich zu den Themen Gewaltschutz, Familienrecht, Finanzen und anderen relevanten Themen mit Dir in kostenlosen Webinaren und Seminaren zu teilen. Wir wollen sicher gehen, dass Du gut beraten bist und Fehler vermeidest, die oft zwar aus bestem Gewissen, doch aufgrund mangelnder Erfahrung entstehen.“[2]
Im Widerspruch zu den auf der Webseite angepriesenen Unterstützungen wurden an uns Informationen herangetragen, die einerseits von einer schweren telefonischen Erreichbarkeit berichten und andererseits davon, dass die Betroffenen im Endeffekt von einer einzelnen Person wiederum nur an andere Einrichtungen weitergeleitet würden.
Es stellt sich daher die Frage, ob dieser von hart arbeitenden Menschen durch Steuergeld finanzierte Verein auch seinen vordergründigen Aufgaben nachkommt und inwieweit das Ministerium dies sicherstellt und überprüft.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „FEM.A“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „FEM.A“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?