Eingelangt am 13.04.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Führungsbesetzungen im BMASGPK: Transparenz,
Objektivität oder politische Einflussnahme?
BEGRÜNDUNG
In den vergangenen Wochen kam
es im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) zu
mehreren Neube-setzungen von Führungsfunktionen sowie zu weitreichenden
strukturellen Änderungen innerhalb des Ressorts. Dazu zählen
insbesondere die Einrichtung einer neuen Sektion X („Gesundheitssystem
und Digitalisierung des Gesundheitswesens“) sowie die Neubesetzung
zentraler Leitungsfunktionen, unter anderem der Sektion VI
(Humanmedizinrecht) und der Amtsleitung des Sozialministeriumservice.
Diese personellen und organisatorischen Entscheidungen erfolgen in
einer Phase, in der wesentliche gesundheitspolitische Reformvorhaben nach wie
vor nicht konkreti-siert oder abgeschlossen sind. Gleichzeitig wurden
bestehende Zuständigkeiten zwischen Sektionen neu verteilt und
organisatorische Schwerpunkte verschoben. In Summe entsteht dadurch ein
komplexes Gesamtbild aus strukturellem Umbau und personellen Entscheidungen,
dessen fachliche und strategische Grundlage nicht in allen Punkten nachvollziehbar
erscheint.
Mediale Berichterstattung sowie Rückmeldungen aus dem Ressort
selbst lassen darüber hinaus Zweifel an der Transparenz der
Entscheidungsprozesse und der Nachvollziehbarkeit einzelner
Personalentscheidungen aufkommen. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, in
welchem Ausmaß bei diesen Besetzungen tatsächlich
ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend waren oder ob auch
andere Faktoren eine Rolle gespielt haben könnten.
Besonders erklärungsbedürftig erscheint in diesem Zusammenhang
die Besetzung der Leitung der Sektion VI (Humanmedizinrecht). Diese Sektion
umfasst zentrale recht-liche Agenden des Gesundheitswesens – von
Gesundheitsberufen über Arzneimittel- und Medizinprodukterecht bis hin zu
Suchtmittel- und Tabakregelungen sowie Budget- und Förderfragen –
und stellt damit einen fachlich hochspezialisierten und strategisch bedeutsamen
Bereich dar. Vor diesem Hintergrund wirft es Fragen auf, dass eine Person aus
dem Kabinett der Bundesministerin zur Leitung dieser Sektion bestellt wurde,
deren fachlicher Schwerpunkt nicht unmittelbar in diesen spezifischen
Aufgabenfeldern verortet ist, während gleichzeitig im Ressort Personen mit
einschlägiger fachlicher Expertise sowie konkreter Leitungserfahrung in
genau diesem Bereich tätig waren bzw. die Funktion bereits interimistisch
ausgeübt haben.
Gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Gesundheitsrecht ist es
jedoch von zentraler Bedeutung, dass Führungsfunktionen nach klaren,
objektiven und transparent nachvollziehbaren Kriterien besetzt werden. Das
Ausschreibungsgesetz sieht hierfür ein strukturiertes Verfahren mit klar
definierten Anforderungen, unabhäng-igen Begutachtungskommissionen sowie
nachvollziehbaren Gutachten vor. Diese Vorgaben dienen nicht zuletzt dazu, das
Vertrauen in die Unabhängigkeit und Sachlichkeit staatlicher
Entscheidungen zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches
Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Abläufe, Kriterien und
Entscheidungsgrundlagen bei den jüngsten Besetzungen im BMASGPK sowie an
der Frage, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten
wurden und ob die getroffenen Entscheidungen ausschließlich auf Basis
fachlicher Eignung erfolgt sind.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Ausschreibungsgesetzes,
insbesondere hinsichtlich Objektivität, Transparenz und nachvollziehbarer
Auswahl-kriterien, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende:
ANFRAGE
Allgemeine
Fragen zu Nach- und Neubesetzungen im BMASGPK
- Welche Führungsfunktionen
(Sektionsleitungen, Gruppenleitungen, Abteilungsleitungen, Amtsleitungen)
wurden seit 1.1.2025 im BMASGPK neu besetzt? (Bitte um vollständige
Auflistung mit Datum der Bestellung.)
- Für welche dieser Positionen wurde
jeweils ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt?
- Für welche Positionen erfolgte die
Besetzung im Wege von:
a) Ausschreibung,
b) Betrauung,
c) provisorischer Leitung,
d) sonstiger Verfahren?
- Wie viele Bewerbungen sind jeweils pro
Position eingelangt?
- Wie viele Bewerber:innen wurden jeweils
in die engere Auswahl genommen?
- Wurde für jede dieser Positionen ein
standardisiertes Hearing durchgeführt?
Wenn nein: warum nicht?
- Welche formalen Kriterien und
Gewichtungen wurden bei der Auswahl angewendet?
- Wurden für die jeweiligen Verfahren
externe Gutachten oder Bewertungen eingeholt?
Wenn ja: bei welchen Besetzungsverfahren und von wem?
Wenn nein: bei welchen Besetzungsverfahren und warum nicht?
- In wie vielen Fällen wurde die
letztlich bestellte Person nicht als bestgeeignete Person gereiht?
Einhaltung
des Ausschreibungsgesetzes
- Für welche der seit 1.1.2025 neu
besetzten Führungsfunktionen wurden Ausschreibungen gemäß
Ausschreibungsgesetz durchgeführt?
- Entsprachen die Ausschreibungen jeweils
den Vorgaben des § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz, insbesondere
hinsichtlich:
a) konkreter Definition der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
b) Gewichtung dieser Kriterien?
- Wie wurden diese Gewichtungen konkret in
den jeweiligen Gutachten der Begutachtungskommission berücksichtigt?
Begutachtungskommission
und Einflussnahme
- Wer führte den Vorsitz in der
Begutachtungskommission für die Leitung der Sektion VI?
- Nach welchen Kriterien wurden die
Mitglieder der Begutachtungskommission ausgewählt?
- Wurde sichergestellt, dass alle
Mitglieder der Begutachtungskommission ihre Funktion unabhängig und
weisungsfrei ausgeübt haben?
- Hat die Bundesministerin gemäß
§ 7 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz von ihrem Recht Gebrauch gemacht,
sich über Gegenstände der Geschäftsführung der
Begutachtungskommission zu informieren?
Wenn ja: in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten?
- Gab es darüber hinaus Kontakte
zwischen Mitgliedern des Kabinetts und Mitgliedern der
Begutachtungskommission im Zuge des Verfahrens?
Ablauf
des Auswahlverfahrens
- Wurden im Zuge des Auswahlverfahrens
Hearings bzw. Bewerbungs-gespräche durchgeführt?
Wenn ja: in welcher Form?
- Wurden im Sinne des § 9 Abs. 3
Ausschreibungsgesetz sachverständige Personen (z. B. Vorgesetzte,
Mitarbeiter:innen) zur Beurteilung der Bewerber:innen beigezogen?
- Wurde die bisherige Verwendung und
einschlägige Berufserfahrung der Bewerber:innen im Sinne des § 9
Abs. 4 bewertet?
Wenn ja: nach welchen Kriterien?
Gutachten
der Begutachtungskommission
- Wie viele Bewerber:innen wurden im
Gutachten der Begutachtungskommission
a) als geeignet
b) als in höchstem Ausmaß geeignet
eingestuft?
- War das Gutachten der
Begutachtungskommission einstimmig?
Wenn nein: wie lauteten die abweichenden Meinungen?
- Kam es zu einer Entscheidung durch den
Vorsitz (Dirimierung)?
- Wie hat sich die
Gleichbehandlungsbeauftragte zum Verfahren und zum Gutachten
geäußert?
Spezifische
Fragen zur Besetzung der Sektion VI (Humanmedizinrecht)
- Wie viele Bewerbungen sind für die
Leitung der Sektion VI eingelangt?
- Wie viele Bewerber:innen wurden als
„in höchstem Ausmaß geeignet“ eingestuft?
- Wie wurden die drei gleich gewichteten
Anforderungsdimensionen in den jeweiligen Gutachten bewertet?
a) fachliche Kenntnisse/Erfahrung
b) Managementkompetenzen
c) sozial-kommunikative Kompetenzen
- Wie unterschieden sich die Bewertungen
der bestellten Person und der weiteren als „in höchstem
Ausmaß geeignet“ eingestuften Bewerber:innen in diesen drei
Dimensionen?
- Welche konkrete fachliche Erfahrung weist
die bestellte Person in folgenden Aufgabengebieten der Sektion VI auf:
a)
Gesundheitsberufe
b)
Arzneimittel-
und Medizinprodukterecht
c)
Krankenanstaltenrecht
d)
Suchtmittel-
und Tabakrecht
e)
Budget- und
Förderwesen
- Welche der Bewerber:innen verfügten
über einschlägige Leitungserfahrung innerhalb der Sektion VI
bzw. deren Aufgabenbereichen?
- Wurde im Auswahlverfahren
berücksichtigt, dass einzelne Bewerber:innen die Funktion der
Sektionsleitung der Sektion VI bereits interimistisch ausgeübt haben?
Wenn ja: wie wurde dies bewertet?
- Inwiefern wurde die einschlägige
fachliche Spezialisierung im Bereich Humanmedizinrecht gegenüber
allgemeiner Verwaltungserfahrung für die Leitung der Sektion VI
gewichtet?
Kabinett
– Bestellung – Interessenkonflikte
- Hat die für die Leitung der Sektion
VI bestellte Person vor ihrer Bestellung im Kabinett der Bundesministerin
gearbeitet?
- Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um
sicherzustellen, dass ein solcher Wechsel keine Einflussnahme auf das
Auswahlverfahren begründet?
- Wurde im Verfahren geprüft, ob ein
potenzieller Interessenkonflikt vorliegt?
Wenn ja: in welchem Ausmaß?
Strukturreform
und Sektion X
- Welche konkreten Abteilungen wurden aus
bestehenden Sektionen in die Sektion X übertragen?
- Welche fachliche Begründung lag
jeweils für diese Verlagerungen vor?
- Welche Kompetenzen wurden dadurch aus der
Sektion VII (Öffentliche Gesundheit) abgezogen?
- Wurde vor der Umstrukturierung ein
organisationsfachliches Gutachten eingeholt?
Wenn nein: warum nicht?
Grundsätzliche
Fragen zur Objektivität von Besetzungsverfahren
- Wie stellt das BMASGPK sicher, dass bei
Führungsbesetzungen ausschließlich fachliche Kriterien
maßgeblich sind?
- Wie wird dokumentiert, dass politische
Näheverhältnisse keine Rolle spielen?