5810/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.04.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Führungsbesetzungen im BMASGPK: Transparenz, Objektivität oder politische Einflussnahme?

BEGRÜNDUNG

 

In den vergangenen Wochen kam es im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) zu mehreren Neube-setzungen von Führungsfunktionen sowie zu weitreichenden strukturellen Änderungen innerhalb des Ressorts. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung einer neuen Sektion X („Gesundheitssystem und Digitalisierung des Gesundheitswesens“) sowie die Neubesetzung zentraler Leitungsfunktionen, unter anderem der Sektion VI (Humanmedizinrecht) und der Amtsleitung des Sozialministeriumservice.

Diese personellen und organisatorischen Entscheidungen erfolgen in einer Phase, in der wesentliche gesundheitspolitische Reformvorhaben nach wie vor nicht konkreti-siert oder abgeschlossen sind. Gleichzeitig wurden bestehende Zuständigkeiten zwischen Sektionen neu verteilt und organisatorische Schwerpunkte verschoben. In Summe entsteht dadurch ein komplexes Gesamtbild aus strukturellem Umbau und personellen Entscheidungen, dessen fachliche und strategische Grundlage nicht in allen Punkten nachvollziehbar erscheint.

Mediale Berichterstattung sowie Rückmeldungen aus dem Ressort selbst lassen darüber hinaus Zweifel an der Transparenz der Entscheidungsprozesse und der Nachvollziehbarkeit einzelner Personalentscheidungen aufkommen. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, in welchem Ausmaß bei diesen Besetzungen tatsächlich ausschließlich fachliche Kriterien ausschlaggebend waren oder ob auch andere Faktoren eine Rolle gespielt haben könnten.

Besonders erklärungsbedürftig erscheint in diesem Zusammenhang die Besetzung der Leitung der Sektion VI (Humanmedizinrecht). Diese Sektion umfasst zentrale recht-liche Agenden des Gesundheitswesens – von Gesundheitsberufen über Arzneimittel- und Medizinprodukterecht bis hin zu Suchtmittel- und Tabakregelungen sowie Budget- und Förderfragen – und stellt damit einen fachlich hochspezialisierten und strategisch bedeutsamen Bereich dar. Vor diesem Hintergrund wirft es Fragen auf, dass eine Person aus dem Kabinett der Bundesministerin zur Leitung dieser Sektion bestellt wurde, deren fachlicher Schwerpunkt nicht unmittelbar in diesen spezifischen Aufgabenfeldern verortet ist, während gleichzeitig im Ressort Personen mit einschlägiger fachlicher Expertise sowie konkreter Leitungserfahrung in genau diesem Bereich tätig waren bzw. die Funktion bereits interimistisch ausgeübt haben.

Gerade in einem sensiblen Bereich wie dem Gesundheitsrecht ist es jedoch von zentraler Bedeutung, dass Führungsfunktionen nach klaren, objektiven und transparent nachvollziehbaren Kriterien besetzt werden. Das Ausschreibungsgesetz sieht hierfür ein strukturiertes Verfahren mit klar definierten Anforderungen, unabhäng-igen Begutachtungskommissionen sowie nachvollziehbaren Gutachten vor. Diese Vorgaben dienen nicht zuletzt dazu, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Sachlichkeit staatlicher Entscheidungen zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Abläufe, Kriterien und Entscheidungsgrundlagen bei den jüngsten Besetzungen im BMASGPK sowie an der Frage, inwieweit die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten wurden und ob die getroffenen Entscheidungen ausschließlich auf Basis fachlicher Eignung erfolgt sind.

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben des Ausschreibungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich Objektivität, Transparenz und nachvollziehbarer Auswahl-kriterien, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende:

ANFRAGE

 

Allgemeine Fragen zu Nach- und Neubesetzungen im BMASGPK

  1. Welche Führungsfunktionen (Sektionsleitungen, Gruppenleitungen, Abteilungsleitungen, Amtsleitungen) wurden seit 1.1.2025 im BMASGPK neu besetzt? (Bitte um vollständige Auflistung mit Datum der Bestellung.)
  2. Für welche dieser Positionen wurde jeweils ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt?
  3. Für welche Positionen erfolgte die Besetzung im Wege von:
    a) Ausschreibung,
    b) Betrauung,
    c) provisorischer Leitung,
    d) sonstiger Verfahren?
  4. Wie viele Bewerbungen sind jeweils pro Position eingelangt?
  5. Wie viele Bewerber:innen wurden jeweils in die engere Auswahl genommen?
  6. Wurde für jede dieser Positionen ein standardisiertes Hearing durchgeführt?
    Wenn nein: warum nicht?
  7. Welche formalen Kriterien und Gewichtungen wurden bei der Auswahl angewendet?
  8. Wurden für die jeweiligen Verfahren externe Gutachten oder Bewertungen eingeholt?
    Wenn ja: bei welchen Besetzungsverfahren und von wem?
    Wenn nein: bei welchen Besetzungsverfahren und warum nicht?
  9. In wie vielen Fällen wurde die letztlich bestellte Person nicht als bestgeeignete Person gereiht?

 

Einhaltung des Ausschreibungsgesetzes

  1. Für welche der seit 1.1.2025 neu besetzten Führungsfunktionen wurden Ausschreibungen gemäß Ausschreibungsgesetz durchgeführt?
  2. Entsprachen die Ausschreibungen jeweils den Vorgaben des § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz, insbesondere hinsichtlich:
    a) konkreter Definition der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
    b) Gewichtung dieser Kriterien?
  3. Wie wurden diese Gewichtungen konkret in den jeweiligen Gutachten der Begutachtungskommission berücksichtigt?

 

Begutachtungskommission und Einflussnahme

  1. Wer führte den Vorsitz in der Begutachtungskommission für die Leitung der Sektion VI?
  2. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der Begutachtungskommission ausgewählt?
  3. Wurde sichergestellt, dass alle Mitglieder der Begutachtungskommission ihre Funktion unabhängig und weisungsfrei ausgeübt haben?
  4. Hat die Bundesministerin gemäß § 7 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz von ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich über Gegenstände der Geschäftsführung der Begutachtungskommission zu informieren?
    Wenn ja: in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten?
  5. Gab es darüber hinaus Kontakte zwischen Mitgliedern des Kabinetts und Mitgliedern der Begutachtungskommission im Zuge des Verfahrens?

 

Ablauf des Auswahlverfahrens

  1. Wurden im Zuge des Auswahlverfahrens Hearings bzw. Bewerbungs-gespräche durchgeführt?
    Wenn ja: in welcher Form?
  2. Wurden im Sinne des § 9 Abs. 3 Ausschreibungsgesetz sachverständige Personen (z. B. Vorgesetzte, Mitarbeiter:innen) zur Beurteilung der Bewerber:innen beigezogen?
  3. Wurde die bisherige Verwendung und einschlägige Berufserfahrung der Bewerber:innen im Sinne des § 9 Abs. 4 bewertet?
    Wenn ja: nach welchen Kriterien?

Gutachten der Begutachtungskommission

  1. Wie viele Bewerber:innen wurden im Gutachten der Begutachtungskommission
    a) als geeignet
    b) als in höchstem Ausmaß geeignet
    eingestuft?
  2. War das Gutachten der Begutachtungskommission einstimmig?
    Wenn nein: wie lauteten die abweichenden Meinungen?
  3. Kam es zu einer Entscheidung durch den Vorsitz (Dirimierung)?
  4. Wie hat sich die Gleichbehandlungsbeauftragte zum Verfahren und zum Gutachten geäußert?

 

Spezifische Fragen zur Besetzung der Sektion VI (Humanmedizinrecht)

  1. Wie viele Bewerbungen sind für die Leitung der Sektion VI eingelangt?
  2. Wie viele Bewerber:innen wurden als „in höchstem Ausmaß geeignet“ eingestuft?
  3. Wie wurden die drei gleich gewichteten Anforderungsdimensionen in den jeweiligen Gutachten bewertet?
    a) fachliche Kenntnisse/Erfahrung
    b) Managementkompetenzen
    c) sozial-kommunikative Kompetenzen
  4. Wie unterschieden sich die Bewertungen der bestellten Person und der weiteren als „in höchstem Ausmaß geeignet“ eingestuften Bewerber:innen in diesen drei Dimensionen?
  5. Welche konkrete fachliche Erfahrung weist die bestellte Person in folgenden Aufgabengebieten der Sektion VI auf:

a)    Gesundheitsberufe

b)    Arzneimittel- und Medizinprodukterecht

c)    Krankenanstaltenrecht

d)    Suchtmittel- und Tabakrecht

e)    Budget- und Förderwesen

  1. Welche der Bewerber:innen verfügten über einschlägige Leitungserfahrung innerhalb der Sektion VI bzw. deren Aufgabenbereichen?
  2. Wurde im Auswahlverfahren berücksichtigt, dass einzelne Bewerber:innen die Funktion der Sektionsleitung der Sektion VI bereits interimistisch ausgeübt haben?
    Wenn ja: wie wurde dies bewertet?
  3. Inwiefern wurde die einschlägige fachliche Spezialisierung im Bereich Humanmedizinrecht gegenüber allgemeiner Verwaltungserfahrung für die Leitung der Sektion VI gewichtet?

 

Kabinett – Bestellung – Interessenkonflikte

  1. Hat die für die Leitung der Sektion VI bestellte Person vor ihrer Bestellung im Kabinett der Bundesministerin gearbeitet?
  2. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um sicherzustellen, dass ein solcher Wechsel keine Einflussnahme auf das Auswahlverfahren begründet?
  3. Wurde im Verfahren geprüft, ob ein potenzieller Interessenkonflikt vorliegt?
    Wenn ja: in welchem Ausmaß?

 

Strukturreform und Sektion X

  1. Welche konkreten Abteilungen wurden aus bestehenden Sektionen in die Sektion X übertragen?
  2. Welche fachliche Begründung lag jeweils für diese Verlagerungen vor?
  3. Welche Kompetenzen wurden dadurch aus der Sektion VII (Öffentliche Gesundheit) abgezogen?
  4. Wurde vor der Umstrukturierung ein organisationsfachliches Gutachten eingeholt?
    Wenn nein: warum nicht?

 

Grundsätzliche Fragen zur Objektivität von Besetzungsverfahren

  1. Wie stellt das BMASGPK sicher, dass bei Führungsbesetzungen ausschließlich fachliche Kriterien maßgeblich sind?
  2. Wie wird dokumentiert, dass politische Näheverhältnisse keine Rolle spielen?